Spannender Diskurs zur unterschiedlichen Qualität der Messungen von LUBW und BGR

„Entweder LUBW oder BGR haben die vom Windrad im Bereich von 0 bis 10 Hz emittierten Schalldruckspitzen fehlerhaft gemessen!“

2. Fortschreibung zur “Gesundheitsgefährdung im Nahfeld von Windrädern”

Aktualisierte Version von Dr.Wolfgang Hübner – Stand 01.03.2020

!Achtung: Jetzt mit der Entgegnung des Autors zu den Schreiben der LUBW und der Vertreterin des Umweltbundesamtes!

„Letzten Endes werden Gerichte (unter Hinzuziehung unabhängiger Fachleute aus den Bereichen Schallphysik und Medizin) darüber zu entscheiden haben, ob die gutachterliche Basis der LUBW für die Genehmigung von Windkraftanlagen in Deutschland weiterhin Gültigkeit hat.“

Nutzen Sie die wohldurchdachten und hinreichend belegten Argumente und Beweise von Dr. Hübner für Ihre dringend erforderlichen Gerichtsverfahren, liebe Leser!

Mit Dank an den Autor für sein Engagement zur Entwicklung und Erklärung einer Beweiskette zum Thema Schallphysik, zur Unterscheidung von Messungen im Bereich Windkraftschall und ihrer Relevanz in Bezug auf die Evidenz von Gesundheitsgefährdungen!
Danke, dass wir dieses Wissen verbreiten und damit zur Aufklärung, auch im Hinblick auf gerichtliche Auseinandersetzungen Schall-Geschädigter beitragen dürfen!
JR

Leseprobe:
[…] Bei meinem Papier „Gesundheitsgefährdung im Nahfeld von Windrädern
“ vom 29.01.2020 vertraue ich auf die Messdaten der BGR, wonach bei dem betrachteten Windpark in 700 m Entfernung mit einem wirksamen Schalldruck von 100 dB entsprechend einer Gewichtsauflage von 20,4 mg/cm2 zu rechnen ist. Zusammen mit dem für jedermann nachvollziehbaren Tastsinnexperiment folgt der Nachweis der Anregung des Tastsinnes mit den dadurch zu erwartenden gesundheitlichen Gefährdungen.

Die Besonderheiten der Messtechnik der BGR haben auch Sie anerkannt. BGR misst mit höchstempfindlichen Mikrobarometern (statt einem Mikrofon), welche für das Erkennen von Luftdruckpulsen im Bereich von 0 bis 20 Hz ausgelegt sind mit einer derart hohen Empfindlichkeit, dass selbst das Höherstellen des Mikrobarometers um wenige cm erkannt wird (wegen dem veränderten barometrischen Druck). Weiterhin wendet BGR wegen dem hohen omnipräsenten Rauschen eine rauschunterdrückende Messtechnik durch Anordnung in Arrays an. Das ist ein übliches Verfahren in der Messtechnik, wenn man Rauschen eliminieren will. Das Messsystem selektiert vorwiegend Pulse, welche an allen örtlich verschiedenen Stellen gleichzeitig im vom Windrad vorgegebenen Takt ankommen. Aus den Messungen der BGR ist abzulesen, dass trotz dieser aufwändigen Technik immer noch ein deutlicher Rauschuntergrund vorhanden ist. Die BGR ist der Spezialist in Deutschland, der nachgewiesener Maßen am meisten Erfahrung im Messen von Druckpulsen im Bereich von 0 bis 20 Hz hat und der diese Erfahrungen im Verbund mit weltweit operierenden Messtationen zur Überwachung der Kernwaffentests im ständigen Erfahrungsaustausch teilt (auch im Hinblick auf Ausbreitungsrechnungen). In der Literatursammlung zum LUBW-Bericht sind die seit vielen Jahren verfügbaren BGR-Messungen jedoch nicht erwähnt.

Die Messtechnik der BGR kann noch in vielen Kilometern Entfernung die vom Windrad abgegebener Schalldruck-Signatur erkennen. Bei den Messungen der LUBW dagegen verschwindet die Windradsignatur bereits in 700 m Entfernung im Rauschen (welches wesentlich als Windgeräusche von Ihnen identifiziert wird).

Die Messtechnik der LUBW ist somit nicht geeignet um die von Windrädern im Bereich von 0 bis 10 Hz abgestrahlten Druckspitzen in ihrer wahren Größe zu bestimmen. Dies jedoch wäre Voraussetzung dafür, um die Wirkung der Druckwellen auf unseren hoch selektiv detektierenden Tastsinn (und ähnlich arbeitende Wechseldruck-empfindliche Sensoren unseres Körpers) zu bestimmen. Die Messungen der LUBW sind somit nicht geeignet, um die mögliche Gesundheitsgefährdung von Windenergieanlagen zu beurteilen. […]

Unbedingt alles lesen und am Ende der ersten Revision die hinzugefügten Dokumente zur Diskussion zwischen dem Autor und LUBW und UBA nicht verpassen!

Download:

Auf Wunsch des Gutachters der LUBW wird nachfolgend die Stellungnahme der LUBW zur ZDF-Wissenschaftssendung Planet e „Infraschall – Unerhörter Lärm“ vom 04.11.2018 zusätzlich aufgenommen. Vorangestellt ist der Link zum angesprochenen Film.
Liebe Leser bilden Sie sich Ihr Urteil selber!

Zur Wissenschaftssendung von Birgit HermesInfraschall – Unerhörter Lärm“, Erstveröffentlichung auf windwahn.com am 02.11.2018,

Hier finden Sie die einzelnen Themenvideos aus der Sendung „Infraschall – Unerhörter Lärm“zur schnellen Orientierung in Bezug auf die anschliessende Stellungnahme eines Mitarbeiters der LUBW:

Lesen Sie hier die Stellungnahme zum Film planet e des Gutachters der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, LUBW

Chronologie