Einschränkung des Umweltrechtes und Wegfall des Klagerechtes
Bald soll darüber entschieden werden…
„Den Abgeordneten von Union und SPD, die nun bald das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz im Bundestag beschließen sollen, sei gesagt: Schnelle Planung muss mit guter, fachlicher Planung einhergehen. Dazu gehört die Einhaltung des Umweltrechts und der Erhalt der Klagerechte. Hoffentlich haben die Abgeordneten nicht das gleiche zweifelhafte Rechtstaatsverständnis wie der Verkehrsminister. Sie müssen dieses unsägliche Gesetz stoppen – ungeachtet der Fraktionszugehörigkeit. Sonst wird sich Minister Scheuer nach dem Maut-Debakel die zweite Abfuhr aus Brüssel oder Karlsruhe holen.“
Frankfurter Rundschau
Umweltklagen
Klimaschutz: Andreas Scheuer will Fesseln für die Zivilgesellschaft
von Olaf Bandt für die FR
Die Koalition plant einen verheerenden Eingriff in die Klagerechte von Umweltverbänden. Dabei braucht Klimaschutz mehr statt weniger Bürgermitsprache.
Der Gastbeitrag
Klimakrise, Artensterben, gesundheitsgefährdende Abgase in Städten und Waldsterben 2.0: Die weltweiten Klima- und Umweltkrisen sind in der öffentlichen Wahrnehmung angekommen. Die ersten Auswirkungen sind spürbar. Vielen Menschen wird klar: Ein „Weiter so“ ist kein Mittel, um den Krisen unserer Zeit zu begegnen. Die Politik muss jetzt umfassend handeln.
Doch statt die Probleme mutig anzupacken, windet sich die Bundesregierung mit unzureichenden Maßnahmen aus ihrer Verantwortung. Flankiert ist dieses Verschleppen von Angriffen auf die Zivilgesellschaft: erst auf die Gemeinnützigkeit, nun sollen die Klagerechte (weiter) eingeschränkt werden. Mit dem „Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz“, das aktuell im Bundestag beraten wird, will Verkehrsminister Andreas Scheuer die Klagemöglichkeiten der Umweltverbände mit Hilfe von Maßnahmengesetzen komplett aushebeln. Klar ist: Scheuer will damit Kritik im Keim ersticken.
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Mit Dank für die Info an Tilo!