Erfolg für Feldberginitiative im Kampf gegen Windpark Weilrod

Die Feldberginitiative kann in einem Berufungsverfahren weiter gegen den Windpark Weilrod vorgehen. Während ihr Vorstand hofft, dass die 2015 ausgesprochene Genehmigung das Projekt zurückgezogen werden muss, bleibt Bauherr Abo Invest gelassen.

Aus dem Usinger Anzeiger – mit Dank für die Info an Tilo und Achim vom Regionalverband Taunus e.V.!

„Hatte sich die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt/M. vom 24. Februar 2017 noch auf rein formalen Fragen der Zulässigkeit beschränkt, wird jetzt in der Berufungsinstanz die Rechtmäßigkeit der Genehmigung im Vordergrund stehen. Ein Sprecher von Abo-Wind sagte gestern allerdings, man sei sich sicher, dass der Windpark dauerhaft wie bisher betrieben werden könne. „

Quelle: https://www.usinger-anzeiger.de/lokales/weilrod/erfolg-fur-feldberginitiative-im-kampf-gegen-windpark-weilrod_21187742#

Zeitschinderer zulasten der Umweltinitiative

Nachdem jahrelang versucht wurde, dem anerkannten Umweltschutzverband das Klagerecht abzusprechen:
„Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom April 2019 allerdings erfüllt die Feldberginitiative die Voraussetzungen als anerkannter und damit klageberechtigter Umweltverband. Nun hat die Initiative bis 11. März dieses Jahres Zeit, zu den umfangreichen Schriftsätzen sowohl des Regierungspräsidiums Darmstadt als Genehmigungsbehörde als auch von Abo-Wind als Bauherr Stellung zu nehmen.“

Notwendigkeit einer UVP ignoriert – Deutscher und europäischer Natur- und Vogelschutz vernachlässigt

Die Feldberinitiative e.V. stellt fest, dass der Betrieb von WEA in Weilrod nicht mit dem deutschen und europäischen Umwelt- und Naturschutzrecht vereinbar sind und bereitet nun mit aller Sorgfalt ihre nächste Eingabe bei Gericht vor und hofft auf weiteren Erfolg, damit die Genehmigung des Windparks Weilrod aufgehoben wird.

Diese Vorgehensweise der Windkraftbetreiber mit Unterstützung durch Unterlassung der Genehmigingsbehörden, von den Betreibern eine umfangreiche UVP ggf. nebst sAP zu fordern, ist bundesweit und insbesondere in Hessen Usus.  So vor Kurzem erlebt in Bezug auf verschiedene Klagen des Regionalverbandes Taunus e.V. mit teils ähnlichen und weiterführenden Inhalten.

Geld und Gier vor Schutz der Umwelt
Die üblichenTotschlagargumente zur Begründung

Der Betreiber ABO Wind AG dazu: „Aus unserer Sicht hat sich die Genehmigungsbehörde korrekt verhalten. Wir gehen davon aus, dass das Gericht zu der gleichen Auffassung gelangen wird. Dass der Windpark vorzeitig zurückgebaut werden muss, ist für uns keine realistische Option.“

ABO Wind verweist auf den Schutz der Anleger:
„ABO Invest gehört mehr als 5 000 Bürgerinnen und Bürgern sowie Stiftungen. Die Aktivitäten der Feldberginitiative richten sich gegen die Interessen dieser Menschen, die mit ihrer Investitionsentscheidung dazu beigetragen haben, den Aufbau einer klimafreundlichen Stromversorgung voranzubringen.“

Kollateralschaden Mensch und Natur?

Betrachten wir die Prioritäten in Deutschland, so stehen Geld und Gewinne auf der Hitliste ganz oben, während der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt nach Möglichkeit dem Gewinnstreben und Ideologien geopfert werden sollte.
Es bleibt spannend, wie unsere Gerichte zu dieser grundsätzlichen Frage stehen und ob sie bereit sind, Gesetze und Richtlinien auszuhebeln, indem sie den monetären Interessen der Windkraftlobbyisten und den Ideologien der Politik den Vorzug geben…

P.S.

VLAB und NI haben gerade erst weitere Urteile zum Schutz der Avifauna erlangt:


Bereits zum Bau bereit liegende WEA, darf nicht errichtet werden – EnBW gibt Projekt auf

Aufhebung der Genehmigung

ABO Wind ist der Meinung, dass „noch keine Anlage zurückgebaut werden musste, weil nachträglich eine Genehmigung entzogen worden wäre.“
Schaun wir mal…
JR