03.01.2020 – PRESSEMITTEILUNG
Entscheidung über Genehmigung für Windpark Winterlingen aufgrund fehlerhafter Unterlagen ins Jahr 2021 verschoben
Artenschutzrechtliche Kartierungen sind mangelhaft!
Vortex Energy soll Bauantrag zurückziehen!
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für den geplanten Windpark Winterlingen der Windpark Winterlingen-Alb GmbH & Co. KG, hinter dem die Unternehmen Vortex Energy und RWE stehen, wird sich nach Mitteilung des zuständigen Landrats-amtes Zollernalbkreis bis 2021 ziehen. Der vor Verfahrensabschluss notwendige Erörterungstermin wird voraussichtlich erst im ersten Halbjahr 2021 stattfinden können.
Der bundesweit anerkannte Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat sich im bisherigen Genehmigungsverfahren beteiligt und eine umfassende anwaltliche Stellungnahme bei der Genehmigungsbehörde eingereicht. Durch eine ebenfalls eingereichte Stellungnahme einer renommierten Artenschutz-Gutachterin im Auftrag der NI konnte aufgezeigt werden, dass die Antragsunterlagen der Vortex Energy zum Artenschutz fehlerhaft sind und somit nicht den zu beachtenden Vorgaben der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) entsprechen.
Zudem wurde im Auftrag der NI durch einen Artenschutz-Experten 2018 eine Raumnutzungsanalyse für windkraftgefährdete Vogelarten im von der Windkraftplanung betroffenen Bereich durchgeführt. Hierbei hat sich unter anderem ergeben, dass von den geplanten Windkraftanlagen eine Kollisionsgefährdung insbesondere für Rotmilane, aber auch für weitere betroffene Vogelarten wie zum Beispiel den Schwarzmilan und den Wespenbussard ausgeht. Das Planungsgebiet wurde bereits 2017 als Dichtezentrum für den Rotmilan mit mindestens 16 Revieren erkannt.
„Daher haben wir als NI bereits im November 2018 gegen die Teilgenehmigung der vier Windkraftanlagen Widerspruch beim Landratsamt Zollernalbkreis eingelegt“, so Harry Neumann, Landesvorsitzender des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Die zuständige Genehmigungsbehörde hat gegenüber Vortex Energy die eingereichten Gutachten zum Artenschutz bemängelt, da zum Teil von den Standards der LUBW abgewichen wurde und zudem ein Teil der vorgelegten Daten älter als fünf Jahre sind. Diese entsprechen daher nicht mehr dem aktuellen Stand. Die Behörde hat auch mitgeteilt, dass Vortex Energy diese Mängel nun nachbessern bzw. neue Gutachten erstellen lassen will.
„Wir werden das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren weiter kritisch begleiten. Nach derzeitigem Stand sind die beantragten sieben Windenergieanlagen wegen Verstößen gegen Artenschutzbestimmungen nicht genehmigungsfähig. Aufgrund der hohen Konfliktlage empfehlen wir den Antragstellern dringend, ihren Antrag zurückzuziehen“, erklärte Landesvorsitzender Harry Neumann.
Mit Dank an alle Beteiligten der NI und Harry Neumann – wir sind gespannt auf den Fortlauf!