Gefährdung und Schutz seltener und (noch) häufiger Arten

von windwahn.de übertragen – dort veröffentlicht Februar 2016

(c) Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V.

Neues von EGE, der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V.

Drei Beispiele gefährdeter Arten und den Umgang von Landesbehörden wie Genehmigern und Vogelschutzwarten und von Naturschutzverbänden mit dem Thema „Schutz der Avifauna oder lieber der WEA“.

Ausschnitte:

Zur Gefährdung des Mäusebussards durch WEA –
Druck der Windenergiebranche auf Vogelschutzwarten – Neue Studie zum Tötungsrisiko

Windenergiewirtschaft bringt Mäusebussard in Bedrängnis – Februar 2016

Leseprobe:
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Die Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hatte den Mäusebussard auf die Liste der bei Zulassungsverfahren in dieser Weise zu beachtenden Arten setzen wollen, hatte dieses Ansinnen aber auf Druck der Windenergiewirtschaft schließlich aufgegeben. Übrig blieb in den später veröffentlichten Empfehlungen ein verschämter Hinweis, dass es unter Umständen weitere Arten geben könne, die an den Anlagen einem erhöhten Kollisionsrisiko ausgesetzt sein könnten. Für die Feldlerche gilt prinzipiell dasselbe. Explizit erwähnt werden die beiden Arten in den Empfehlungen nicht. Dass dies ein Versäumnis ist, lag schon vor der Veröffentlichung auf der Hand.

Jetzt zeigt eine neue Studie, dass dieses Tötungsrisiko noch größer ist als befürchtet, vermag es doch den häufigsten Greifvogel Deutschlands aufs Ganze gesehen in Bedrängnis zu bringen. In der weltweit bislang größten Untersuchung zu den Kollisionsrisiken von Vögeln an Windenergieanlagen kommen die Wissenschaftler auf Basis von Untersuchungen in Windparks in Norddeutschland zu dem Ergebnis, dass selbst bei Betrachtung des Ausbaustands von Windenergieanlagen von 2014 eine „bestandsgefährdende Entwicklung“ für die Art zu befürchten ist.

In der Märzausgabe des ornithologischen Fachjournals „Der Falke“ äußert sich der an der Studie beteiligte Bielefelder Professor für Verhaltensforschung, Oliver Krüger, erstmals ausführlich zu den Ergebnissen der noch unveröffentlichten Studie: „Der Mäusebussard taucht in den Betrachtungen zur Windenergie bisher überhaupt nicht auf und auch wir hatten das zunächst nicht auf dem Schirm.
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Die Studie könnte damit erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland haben. Denn nach dem Bundesnaturschutzgesetz unterliegt der Mäusebussard wie alle Greifvögel und Eulen nicht nur einem strikten Tötungsverbot, das wissentliches Inkaufnehmen des Tötens einschließt, sondern verboten sind auch Schädigungen, die den Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtern. Auf beides gibt es nun beachtliche Hinweise. Wer das Flugverhalten des Mäusebussards näher kennt, dürfte indessen kaum überrascht sein. Der Vogel ist oft kreisend in der Luft unterwegs; er unternimmt ausgedehnte Suchflüge mit Blick auf die Erdoberfläche und ist wenig wendig. Eigenschaften, die ihn als Kollisionsopfer prädestinieren.
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Förderung des Tierrassismus?
Interesse an Walen gut – an der Avifauna schlecht?

Zweierlei Maß – Januar 2016

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Ob, wie das Ministerium an derselben Stelle schreibt, „das starke öffentliche Interesse an den Ereignissen der letzten Tage ein außerordentlich erfreuliches Signal für den Natur- und für den Artenschutz“ ist, darf indessen bezweifelt werden.

Und was wäre eigentlich, zeigte die Öffentlichkeit ein vergleichbar starkes Interesse an den zigtausenden Fledermäusen und Vögeln, die nicht aus naturimmanenten Gründen, sondern zweifelsfrei gewaltsam an Windenergieanlagen verenden? Wäre das für das Ministerium auch ein „erfreuliches Signal für den Natur- und Artenschutz“?
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Fledermausschutz selbst gemacht

Die wirksamste Weise Fledermäuse zu retten – Januar 2016

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Die jährlichen Fledermausverluste an Windenergieanlagen in Deutschland sind mit Berufung auf die Ergebnisse eines vom Bundesumweltministerium mit mehr als einer Million Euro geförderten Forschungsvorhabens erst jüngst auf 250.000 Opfer prognostiziert worden. Die Untersuchung hatte an 84 Anlagen in 42 Windparks in Deutschland durchschnittlich zwölf Schlagopfer, an einzelnen Anlagen bis zu 57 tote Tiere zwischen Juli und September ermittelt. Der Studie zufolge sind dies „für die bundesweite Windenergielandschaft repräsentative Daten“.

Mindestens die Hälfte der heute 25.000 Windenergieanlagen sind ohne jede Rücksichtnahme auf Fledermäuse errichtet worden. Dass die Tiere an den Rotoren massenhaft zu Tode kommen könnten, hatten Naturschutz und Windenergiewirtschaft vollkommen verkannt. Bedenkt man, dass Fledermäuse nur ein Junges pro Jahr zur Welt bringen, wird das dramatische Ausmaß der Verluste ansatzweise sichtbar.

Dabei muss es nicht bleiben, denn rückwirkend lassen sich an den bisher ungeregelt betriebenen Anlagen noch Fledermäuse retten. Werden nämlich an Anlagen hohe Verluste festgestellt, können nachträglich artenschutzrechtliche Betriebsbeschränkungen durchgesetzt werden. Dann müssen zumindest zu den Zeiten mit hoher Fledermausaktivität die Anlagen abgeschaltet werden. Der Anlagenbetreiber muss dies entschädigungslos hinnehmen. Dafür ist es aber erforderlich, die Anlagen mit besonders hohen Opferzahlen zu identifizieren. Das gelingt nur mit aufwändigen Schlagopfersuchen. Der Betreiber hat an den Untersuchungen kein Interesse und kann zu ihrer Durchführung nicht gezwungen werden. Was läge für Fledermausschützer näher, als selbst ein solches Monitoring zu organisieren.
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Mit Dank an Bernd Baumgart für die Info!

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