René Sternke zu den Methoden der Meinungsmache in den Öffentlich-Rechtlichen am Beispiel des „Erziehungsmoderators Claus Kleber – mit Dank!!
Erziehungsmoderator Claus Kleber im heute journal
Ein Gastbeitrag von Hans-Jürgen Klemm
Kommentar von Hans-Jürgen Klemm zum heute journal vom 19. November 2019
Wer noch Beiträgen der öffentlich rechtlichen Medien folgt, wird bemerken, dass es den Moderatoren derzeit nicht nur im ZDF keineswegs um die Durchsetzung der grundgesetzlich unumstößlich für alle Personen geregelten Pflicht zur Bewahrung der Volksgesundheit geht. Es geht ihnen um die Durchsetzung einer brachial rücksichtslosen, großflächigen Vermehrung der Windkrafttechnologie, die dabei die Lebensräume betroffener Menschen und Tiere zerstört. Dabei stören jedoch die noch immer nicht ausreichenden (Minimal-)Mindestabstände als verbindlich regulierendes Schutzgut. Doch sie sind kein Luxusgut für sensible „Landeier“, sondern mit 1.ooo m eine Analogie zu den Emissionswerten für z.B. Feinstaub an innerstädtischen Straßen. Die Mindestabstände sollen Menschen vor krank machender pulsierender Dauerlärmbeschallung aus zukünftig bis zu 300m Höhe von Windkraftwerken schützen. Die Beiträge sind daher ein Affront dieses selbstgerechten „Spitzenjournalisten“ des „heute journal“ Claus Kleber, gegen die vom Windkraftausbau betroffene Bevölkerung in ganz Deutschland.
Das sollte nicht widerspruchslos hingenommen werden!
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Vgl. auch Die BI ‚Keine Windkraft im Emmertal e.V.‘ lädt Claus Kleber ins Emmertal ein
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Nachbemerkung von René Sternke
Die von Bundesminister Altmaier vorgeschlagenen Mindestabstände von 1000 Metern sind zu niedrig bemessen. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften, die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie untersteht, fordert einen Abstand von 20 Kilometern zwischen Windkraftanlagen und dem Überwachungssystem zur Einhaltung des Kernwaffenteststoppabkommens (vgl. Infraschallreichweite – 20km bei Überwachungssystemen und keine 700m bei Menschen?). Eric Zou hat in seiner Studie „The Impact of Wind Farms on Suicide“ einen Wirkungsradius der Windkraftanlagen von bis zu 25 Kilometern angenommen und seiner Untersuchung zugrunde gelegt (vgl. Windparks, Infraschall und Anstieg der Selbstmordrate). Jutta Reichardt stellt auf windwahn.com eine finnische Studie vor, in der schädliche Wirkungen von Windkraftanlagen, d.h. die Verursachung von Symptomen, über eine Distanz von 15 bis 20 Kilometern nachgewiesen werden. Messbar ist Infraschall bis zu 90 Kilometern weit (vgl. Finnische Pilotstudie zeigt: Infraschall emittiert von WEA gefährdet Anwohner im Umkreis von 15 km). Eric Zou weist in seiner Studie auf die Bedeutung der Windrichtung hin. Auch die Höhe der Anlagen wirkt sich aus: Je größer sie sind, desto tiefer sind die Frequenzen, sodass die Vibrationen nur noch körperintern wahrgenommen werden. Es spielen offenbar sehr viele Faktoren eine Rolle und es dürfte nicht einfacher sein, ein Windrad ungefährlich aufzustellen, als einen guten Konzertsaal zu bauen. Vermutlich hat die Windkraftbranche recht, wenn sie sagt, dass es keine pauschalen Abstände geben kann. Mit ihrer Vorstellung von der Größe unbenklicher Abstände dürfte sie allerdings weniger recht haben. Windindustrieanlagen dürfen nur getrennt und entfernt von Lebensräumen von Menschen und Tieren aufgestellt werden. Als widersprüchlich empfinde ich zudem, dass das Umweltbundesamt eine Reichweite des Infraschalls von 700 Metern annimmt und dennoch Windkraftanlagen in geringeren Abständen zu menschlichen Wohnungen zulässt. Bundesminister Altmaiers 1000 Meter sind ganz und gar aus der Luft gegriffen. Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass Menschen, die auf Einzelgehöften leben, weniger anfällig gegenüber Infraschall wären. Dass noch ausgehandelt werden soll, ob der Mindestabstand für Siedlungen ab fünf, zehn oder fünfzehn Häusern gelten soll, zeigt, dass das Gefeilsche um die Mindestabstände nur ein Kräftespiel und ebenso inhuman wie unseriös ist.
Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“