Bianca Klein, e-motion-film.de, im Gespräch mit Herrn Dirk Bernd Gutachter für Artenschutz
sagt .
Wieso werden die Gutachter nicht von den Genehmigungsbehörden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und die Kosten den Projektierern in Rechnung gestellt? Das wäre zumindest ein Schritt in die richtige Richtung, um die Gutachter aus einem Abhängigkeitsverhältnis raus zu lösen. Die Antwort lautet aber vermutlich, weil man das nicht will.
WN
Mit Dank an Wolfgang von der BI Wind-Wahn Villmar/Runkel!
Gutachter-Erfahrungen
So geschehen 2005 auch in unserer Gemeinde. Für ein Repoweringprojekt, das Projektierer und Betreiber bereits im Geheimen mit Vertretern des Ortsamtes, dem damaligen profitierenden Bürgermeister und anderen Landverpächtern ausgehandelt hatten, wurde von den Projektierern ein Planungsbüro beauftragt, die Sache rundum klar zu machen. Zu geringst möglichem Aufwand bei kleinen Kosten, versteht sich. Das Planungsbüro beauftragte ein Gutachterbüro an 2×5 (!) Tagen im Frühling an 4 frühen Morgenstunden auf der Planungsfläche von 7 km² die Arten zu kartieren. Nachtbeobachtungen der vielen Fledermausarten und der Eulen wurden vernachlässigt und man fand quasi nichts….
Im Gegensatz von uns, die wir die benachbarten, überplanten und unsere eigenen Flächen seit dem Umzug aufs Land in 1994 beobachten und seither unserem Hobby entsprechend die Artenvorkommen, insbesondere der Avifauna kartieren. So hatten wir bereits unsere eigenen, über Jahre gesammelten Nachweise allgemeiner, wie auch seltener Arten vorliegen, inkl. Foto- und Filmbeweisen, sowie per Batlogger aufgezeichnete Fledermausrufe und Audioaufnahmen der Vogelstimmen.
Sicher sind Artenschutz und Ornithologie nicht jedermanns Interessengebiet, aber viele, insbesondere zugereiste Mitbürger genießen die Natur und nutzen sie als Erholungsraum. Kameras gibt es in fast jedem Haushalt, also warum dann nicht beim Radeln oder Joggen gleich alles aufzeichnen, was Ihnen vor die Linse kommt?
Aber Achtung: Bitte keine Horststandorte, Bruthöhlen oder Fledermauskästen stolz jedem bekanntgeben! Wenn es zur Genehmigung kommen sollte, dann erst rücken Sie in Ihren schriftlichen Stellungnahmen und Einwendungen mit ihren kartierten Geheimnissen der Genehmigungsbehörde gegenüber heraus.
Werden die Habitate vorab bekannt, so schweben die Tiere fortan in Lebensgefahr, wie wir alle wissen. Projektierer und Landverpächter sind nicht zimperlich und scheuen für Millionengewinne nicht vor kriminellen Handlungen, wie Vergrämungen, Tötungen und Horstvernichtungen zurück!
Verschwinden Habitate und Tiere im Nachgang, so gibt es normalerweise die Regel, dass dort, wo Habitate nachgewiesen wurden, diese Flächen zumindest für einige Jahre (Dauer je nach Bundesland) für die Windkraft tabu sind.
JR
Siehe auch
und
Vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2019/10/29/die-abhangigkeit-der-artenschutzgutachter-von-den-windkraftfirmen/