Zum deutschen Umgang mit dem Schutz der Avifauna, dem Bundesnaturschutzgesetz und den Europäischen Vogelschutzrichtlinien
13 Jahre im Schnelldurchlauf – geprägt durch Ignoranz und Lobbyismus
Zur Erinnerung:
Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW)
1. Fassung von 2007
ohne Einflussnahme des BWE
„Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“
Helgoländer Papier
Überarbeitung ab 2011
(Fukushima-Panik, Energiewende)
Abschluss 2015 neuer (zumeist geringerer Prüfbereiche) Abstandsempfehlungen, die mit Vertretern des BWE „diskutiert“ wurden.
Eine Teilnahme durch Vertreter unabhängiger, dem Natur- und Artenschutz verpflichteter Organisationen war damals offenbar ebenso wenig erwünscht, wie beim Altermaier-Windgipfel im September 2019.
2.Fassung von 2015
Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW)
Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten (Stand April 2015)
Nachzulesen
1. Änderung des § 44 BNatSchG zum Tötungsverbot 2017
Gesetzesinitiative zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: Die damalige Umweltministerin Hendricks machte den Anfang zur „Lockerung der Tötung von Tieren zum Zwecke des Windradausbaues“
Quasi in letzter Minute vor der parlamentarischen Sommerpause ist es dem SPD geführten Bundesumweltministerium unter dem Einflusss der Lobbyverbände gelungen,
die Lesungen auf die Tagesordnung zu bringen…(O-Ton: VLAB) – Last-Minute Gesetzgebung – erinnert an die Last-Minute-Genehmigungen im Dezember 2016 vor der Änderung des EEG mit Förderungseinschränkungen.
Wir berichteten: https://www.windwahn.com/2017/06/21/gesetzesaenderung-zum-toetungsverbot/
2. Änderung des BNatSchG in Vorlage 2019 / Vollzug spätestens 2020
Bundeswirtschaftsminister Altmaier plant nach massiver Einflussnahme des BWE zugunsten eines forcierten Windkraftausbaus u.a.:
- „Aufnahme eines weiteren Ausnahmegrundes beim Artenschutz für den Ausbau von erneuerbaren Energien in § 45 Abs. 7 Nr. 4 BNatSchG„
- „Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung von Naturschutzrecht durch eine Technische Anleitung zum Artenschutz (TA Artenschutz), Verankerung des Populationsansatzes„
- „Weiterentwicklung des BNatSchG mit dem Ziel, Maßnahmen zum Klimaschutz von den Ausgleichspflichten vollständig auszunehmen“
- „Beschleunigung und verbesserte Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren bei Windenergieanlagen: Einrichtung einer zentralen Genehmigungsbehörde pro Bundesland, Stärkung der Rolle des Projektmanagers“
Wir berichteten: https://www.windwahn.com/2019/09/05/windkraft-fordert-regierung-springt/
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Wenn die regierenden Politiker unter den Lobbyeinflüssen des BWE und angefeuert vom Ideologengeschrei von Kindern, Jugendlichen und radikalen „Rebellen“ so weitermachen, werden wir uns um unsere Artenvielfalt keine Sorgen mehr machen müssen – es gibt sie dann nicht mehr.
Robuste Arten werden bleiben und auf die Frage „Was wir unseren Nachfahren hinterlassen, wenn die Natur durch WEA vollends zerstört sein wird“ wird sich, wie dereinst 1997 in SH zum Thema „zerstörte Landschaften durch WEA“, ein neuer zynischer Minister finden, der sagen wird “ Dann kaufen Sie ihren Enkeln einen Bildband“…
Bravo – ein guter Posten für Ihre zweite Karriere wird ihnen gewiß sein, Damen und Herren Minister!
JR
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