Der schmutzige Deal der CDU: Ausrottung geschützter Arten gegen Abstände von einem Kilometer
Dr.René Sternke zu Altmaiers Ausverkauf des Schutzes der Avifauna – mit Dank!!
Paragraf 45 des BNatSchG, welcher Ausnahmen vom Naturschutz regelt, hebt in seiner derzeit gültigen Fassung ausdrücklich hervor, dass Ausnahmen nur dann gestattet werden dürfen, wenn der Bestand einer Population nicht gefährdet wird.“
Artikel 16 der Richtlinie 92/43/EWG betont, dass die Populationen der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen müssen.
Die Welt am Sonntag berichtete: „Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erhöht beim Thema Windkraftausbau den Druck auf Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Sie soll bis 2020 dafür sorgen, dass der Artenschutz für den Ausbau von erneuerbaren Energien gelockert wird. So steht es in einem 18 Punkte umfassenden Arbeitsplan aus Altmaiers Ministerium, der WELT AM SONNTAG vorliegt.“
Den besten Beitrag zum Thema, den ich dazu gefunden habe, hat Christian Grimm unter dem Titel „Energiewende: Weniger Vogelschutz für mehr Windkraft?“ im Südkurier veröffentlicht. Ich zitiere den zentralen Abschnitt des in Gänze lesenswerten Artikels: „Der Paragraf 45 des Bundesnaturschutzgesetztes soll nach den Vorstellungen der Wind-Lobby dergestalt geändert werden, ‚dass am Ausbau von Windenergieanlagen ein überwiegendes Interesse besteht‘, heißt es in ihren zehn Forderungen an den Minister. Dieser Vorrang soll ‚Ausnahmen vom Artenschutz unter klar definierten Voraussetzungen‘ rechtfertigen. Mitgetragen wird der Vorstoß ausdrücklich von den Umweltschützern von Greenpeace, dem WWF und der Deutschen Umwelthilfe.“
Der Paragraf 45 des BNatSchG, welcher Ausnahmen vom Naturschutz regelt, hebt in seiner derzeit gültigen Fassung ausdrücklich hervor, dass Ausnahmen nur dann gestattet werden dürfen, wenn der Bestand einer Population nicht gefährdet wird. Auch der in diesem Paragrafen zitierte Artikel 16 der Richtlinie 92/43/EWG betont, dass die Populationen der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen müssen.
Nun verhält es sich jedoch so, dass die geschützten Arten gerade deswegen geschützt sind, weil ihr Fortbestand bedroht ist und selbst stabile Populationen leicht destabilisiert werden können. Die Europäische Vogelschutzrichtlinie schreibt ausdrücklich vor, dass die Vorkommensgebiete dieser Arten als Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Schon hier hält sich Deutschland nicht an die Regeln. Bereits die derzeit gängige Praxis läuft auf eine Ausrottung der bedrohten Arten hinaus. Individuen werden vernichtet. Populationen werden ausgelöscht. Arten verlieren ihre Lebensräume. Sie sterben nicht aus, sie werden ausgerottet. Mit der „Lockerung“ des Artenschutzes, wie die Welt am Sonntag die Intensivierung der Ausrottung euphemistisch umschreibt, wirft Deutschland europäische und internationale Standards im Naturschutz nun vollends über Bord und verabschiedet sich – nicht zum ersten Mal – aus der zivilisierten Welt.
Die CDU bietet den Bürgern und Bürgerinitiativen, die sich gegen den zerstörerischen Windkraftausbau stellen, einen schmutzigen Deal an. Gegen garantierte Abstände von einem Kilometer zu ihren Wohnhäusern sollen sie die bedrohten Arten opfern. Dabei wirken die gewaltigen Anlagen, selbst dann, wenn sie mehrere Kilometer von den Orten entfernt sind, so, als ob sie mitten in den Orten ständen. Auch wenn es mir um Mike Mohring, der sich ehrlich müht, leid tut, die Landtagswahl in Thüringen wird Altmaier & Co. eine Antwort auf ihr unmoralisches Angebot geben. Die Zerstörung der CDU ist eine Selbstzerstörung.
Vgl. auch
Petition: Windradlobby will den Artenschutz aushebeln
Der Bundesverband WindEnergie will dem Artenschutz den Todesstoß geben
Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Auch Kommentar lesen!
Weitere unbedingt lesenswerte Beiträge von René Sternke zum Thema:
Artenschutz ohne Tierschutz?
Wie die Wildtiere mehr und mehr der Schutzlosigkeit preisgegeben werden
Laut Paragraph 44 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutz-gesetzes ist es verboten, „wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“.
Damit erhält der hier ausgesprochene Artenschutzgedanke auch einen Tierschutzgedanken, indem er das einzelne Tier schützt
Lesen!!
René Sternke zum Beitrag vom Wattenrat inkl. Nachbemerkung: