Öffentlich Rechtliche Erfüllungsgehilfen

Deutschlandfunk:

Ausnahmen vom Tötungsverbot, damit der Artenschutz kein Imageproblem bekommt

von René Sternke  – mit Dank!!

In dem Beitrag „Windlobby: Kampfansage an den Artenschutz – ´Abbau von Genehmigungshemmnissen’“ habe ich Peter Altmaiers „Aufgabenliste zur Schaffung von Akzeptanz und Rechtssicherheit für die Windenergie an Land“ vom 7. Oktober 2019 vorgestellt und in meiner Nachbemerkung zu rekonstruieren versucht, wie man sich den „Populationsansatz“ vorzustellen hat, der den Artenschutz windkraftbranchenkonform machen soll.

Doch schon am 7. Oktober hat Deutschlandfunk einen Beitrag unter dem Titel „Greifvogel Rotmilan – Artenschutz als vorgeschobenes Argument gegen Windräder?“ publiziert, in dem der Ansatz des Ministers und der Branche vorgestellt wird. Lars Lachmann, Artenschutzreferent beim NABU, und Kathrin Ammermann vom Bundesamt für Naturschutz, Kompetenzzentrum Erneuerbare Energien erläutern ihn.

Lachmann: „Unser Ansatz ist es, dass man auf regionaler Ebene, wo eben auch die Verteilung der neuen Windparks geplant wird, für die betroffenen Vogel- und Fledermausarten, insbesondere für den Rotmilan, Artenschutzprogramme aufsetzt, da kann man an allen Schrauben drehen, um sicherzustellen, dass es dem Rotmilan besser geht und dann ist es auch rechtlich möglich, Windpark-Genehmigungen zu erleichtern, indem man ihnen eine Ausnahme vom Tötungsverbot zugesteht, das geht allerdings nur solange, wie sichergestellt ist, dass es der Rotmilanpopulation insgesamt nicht schlechter geht.“

Wie das dann laufen wird, zeigt die Abwägungsdatenbank des Planungsverbandes Vorpommern, durch welchen die Verteilung der neuen Windparks geplant wird und der behauptet, dass die Rotmilanbestände in Vorpommern stabil wären, obwohl der NABU eine „Deutliche Abnahme des Rotmilanbestands im Nordosten“ konstatiert.

Über den Schutzstatus des Rotmilans informiert der NABU/NRW:

„International
Der Rotmilan unterliegt wie alle europäischen Vogelarten der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Er ist im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt, für ihn müssen folglich besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Er ist außerdem in Anhang II der Berner Konventionen als streng geschützte Tierart aufgeführt und in Anhang II der Bonner Konventionen, womit er als eine Art mit ungünstigen Erhaltungssituationen gilt.

National
Der Rotmilan gehört wie alle heimischen Greifvögel zu den streng geschützten Vogelarten im Sinne von §7 Abs. 2 Nr.13-14 BNatSchG und ist darüber hinaus von der VSRL in Anhang I gelistet, womit er gemäß BNatSchG als streng geschützt eingestuft wird.

Rote Liste BRD: Aufgrund positiver Bestandesentwicklung wurde der Rotmilan aus der Roten Liste ‚entlassen‘.

Rote Liste NRW: gefährdet (Die Rückstufung des Rotmilan in eine niedrigere Gefährdungskategorie gegenüber der Roten Liste von 1999 ist dabei auf ein geändertes Kriteriensystem und nicht auf eine Verbesserung der Bestandessituation zurückzuführen.) Regional, insbesondere im Niederrheinischen Tiefland und in der Eifel drohen die Bestände zu erlöschen, in der niederrheinischen Bucht und im Weserbergland ist der Rotmilan stark gefährdet.“

Dass es sich um eine international streng geschützte Art handelt, für die besondere Schutzmaßnahmen ergriffen, nämlich Schutzgebiete ausgewiesen, werden müssen (was jedoch in Deutschland zumeist nicht stattfindet), spielt für den Vertreter des NABU und die Vertreterin des Bundesamtes für Naturschutz keine Rolle. Ihre Sorge liegt woanders:

„Lars Lachmann und Kathrin Ammermann treten aktiv für solche Maßnahmen ein, weil sie andernfalls befürchten, dass der Artenschutz ein Imageproblem bekommen könnte, wenn er nämlich  großflächig dazu instrumentalisiert wird, den Umbau hin zu erneuerbaren Energien zu verhindern.“

Die Vertreter zweier Institutionen, die vom Amts wegen für den Erhalt geschützter Arten streiten müssten, opfern bereitwillig eine große Menge geschützter Tiere. Ihre Sorge gilt nicht dem Arten-schutz, sondern dem Schutz des Images des Artenschutzes.

Deutschlandfunk schreckt in seiner Unterwürfigkeit gegenüber der Regierung vor Missinformation nicht zurück. So behauptet Stephan Beuting, der Autor der Sendung, dass die Bürger, die zum Schutz eines Rotmilans klagten, „momentan eine rechtliche Grauzone“ nutzten. Noch schleimiger, noch verlogener geht es kaum!

Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!

Artenschutzimageschützer Lars Lachmann (Quelle: https://www.nabu.de/news/2016/04/20521.html)

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

Öffentlich-Rechtliche: Mit Steuergeldern Naturschützer und klageberechtigte Vereine diffamieren

„Die Bürger und Bürgerinitiativen, die gegen Verstöße gegen dieses Gesetz klagen, handeln im Sinne des Rechts und des Rechtstaats. Ein mit dem Geld der Bürger finanzierter Sender sollte für Recht und Rechtstaatlichkeit eintreten und nicht die Interessen derer vertreten, die gegen Gesetze verstoßen“

Mein Brief an Stefan Raue, Intendanten von Deutschlandradio, zu „Artenschutz als vorgeschobenes Argument“

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