Stimmen unabhängiger Naturschützer zur Altmaieroffensive gegen Natur und Arten – Teil 3

Windlobby: Kampfansage an den Artenschutz – ´Abbau von Genehmigungshemmnissen´

Deutliches vom Wattenrat – Mit Dank an Manfred Knake!

Der Ausbau der Windenergie stagnierte in den letzten Jahren, die Windenergiewirtschaft jammerte. Aber so schnell kann die Politik reagieren, wenn die unersättliche, vom Erneuerbare Energien Gesetz gemästete windige Lobby Dampf macht, um Genehmigungshemmnisse abzubauen. Nach dem „Windgipfel“ am 05. September 2019 in Berlin soll nun unter dem Deckmantel „Klimaziele“ der Ausbau der Windenergie an Land „marktorientiert“ (!) beschleunigt und die Rechtsmittel gegen den Ausbau eingeschränkt werden. Die am 07. Oktober 2019 vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte „Aufgabenliste zur Schaffung von Akzeptanz und Rechtssicherheit für die Windenergie an Land“ (hier als .pdf: Staerkung-des-Ausbaus-der-Windenergie-an-Land) liest sich wie die politische Kampfansage an den Artenschutz.

Artenschutz gerät weiter unter die Windräder
Sollte diese „Aufgabenliste“ so umgesetzt werden, geriete der Artenschutz noch mehr unter die Windräder, alles unter dem Diktat des imaginären „Klimaschutzes“, der irrational-hysterische Züge angenommen hat. Verantwortlich für die „Aufgabenliste“ ist Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), der sich dem Lobbydruck der Windenergiewirtschaft gebeugt hat. Einflüsterer waren u.a. der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies (SPD), der seit Jahren als politischer Windkraft-Lobbyist umgeht und Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE). Parallel zur vorgestellten „Aufgabenliste“ soll die geplante Bundeskompensationsverordnung die gesetzlich gebotene Eingriffsregelung, also den Ausgleich oder den Ersatz bei baulichen Eingriffen für die „Energiewende“, lockern: Noch gilt laut §13 Bundesnaturschutzgesetz: „Allgemeiner Grundsatz – Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren.
Manfred Knake, Wattenrat

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