Zivilrechtliche Klage gegen WEA am Elzer Berg: Schadenersatz, Schmerzensgeld und zeitweise Abschaltung gefordert

Frankfurter Neue Presse

„Wie verrückt muss man sein?“ – Nachbarn klagen gegen Windräder

Mit dem üblichen Zynismus gegenüber durch WEA geschädigte Anwohner leitet die fnp.de ihren Artikel ein, indem sie im Titel den Bürgermeister der profitierenden Nachbargemeinde zitiert.
Nichtdestotrotz ist der Artikel lesens- und bedenkenswert für alle Betroffenen und durch WEA Bedrohten, insbesondere wenn Sie sich mit dem Gedanken an eine Klage beschäftigen!

Was wird beklagt und mit welcher Begründung:

Leseproben:

[…]
Hambach – Ein Ehepaar aus Hambach fordert vor dem Landgericht Koblenz das Abschalten der sechs Windräder in Elz in den Ruhezeiten mittags und nachts – oder Maßnahmen, die ihren Lebensstandard durch den Betrieb “nicht mehr als unwesentlich beeinträchtigen”. Für gesundheitliche Schäden verlangen die Kläger Schmerzensgeld, für den Wertverlust ihrer Immobilie Schadenersatz. Die Kammer hat einen Sachverständigen mit der Klärung beauftragt.

Die Klage im Wege des Nachbarrechts richtet sich gegen die Gemeinde Elz (vertreten durch Bürgermeister Horst Kaiser, CDU) und die Betreiberfirma Enertrag Windfeld mit Sitz in Schenkenberg (vertreten durch Geschäftsführer Michael Westphal). Die Kläger bemängeln, dass immissionsschutzrechtliche Vorgaben bei Bau und Betrieb nicht eingehalten wurden, sie fühlen sich durch Rotorenbewegung, Schall, Infraschall und Lichtsignale der Windräder dauerhaft gestört.

Der Limburger Fachanwalt Dr. Georg Klein sieht seine Mandanten durch die im Mai 2016 in unmittelbarer Nähe zur Ortsgemeinde Hambach fertiggestellten Anlagen sogar in einer “Gefängnishofsituation”. Der Jurist verweist auf eine in der Rechtsprechung anerkannte “besonders erdrückende Wirkung”: Zwei der Anlagen vom Typ Nordex N177 stehen weniger als 1000 Meter von der Wohnbebauung entfernt. Für Klein ist der Standort ein “Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot”.

[…]

“Der gesundheitliche Zustand der Kläger war vor dem Entstehen und der Inbetriebnahme der Windkraftanlagen weder in körperlicher noch in geistiger Hinsicht beeinträchtigt; die Kläger waren gesund”, schreibt Klein, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, an das Gericht. Die Eheleute hatten Anfang 2016 ihr Eigenheim bewerten lassen. Im Oktober 2016 hatte sich der Verkaufswert bei einer erneuten Begutachtung durch die nun errichteten Windräder deutlich reduziert.

Die Klage begründet Klein unter anderem mit überschrittenen “Wesentlichkeitsschwellen” bei Lärm, Infraschall und Nachtbeleuchtung. Streitentscheidender Gesichtspunkt sind für ihn “konkrete immissionsbedingte Schäden” für das Grundstück im Bereich eines allgemeinen Wohngebietes und dessen Eigentümer. Weder Infraschall unter acht Hertz noch schmalbandige tonale Spitzen seien in den Schallgutachten berücksichtigt worden, bemängelt der Anwalt. Die permanente, physische Beeinträchtigung durch Infraschallwellen verursache bei betroffenen Anwohnern Stress und gesundheitliche Schäden, heißt es in der Klageschrift.

Alles lesen!

Mit Dank an Tilo für die Info!

[box title=” Windwahn-Tipps” border_width=”3″ border_color=”#70aa00″ border_style=”solid” icon=”bullhorn” icon_style=”border” icon_shape=”box” align=”justify”]

Entsprechend unserer Empfehlungen, die wir seit Jahren allen Hilfesuchenden mit auf den Weg geben, haben die Kläger im o.g. Artikel den Status quo zu ihrer gesundheitlichen Situation und zum Wert ihrer Immobilie vor dem Bau der WEA feststellen lassen.
Wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, sollte die Lärmvorbelastung durch akustische Messungen feststellen lassen oder z.B. mittels eines Mietgerätes selber ermitteln.

Alle Naturfreunde und Artenschützer sollten, falls Sie es nicht ohnehin als Hobby regelmäßig tun, die Artenvorkommen im künftigen Einflußbereich der geplanten WEA kartieren und die Informationen an regionale Naturschutzvereine und die Naturschutzämter und Behörden weiterleiten. Sie müssen grundsätzlich davon ausgehen, dass die meisten avifaunistischen Gutachten, die mit den Anträgen zur Genehmigung von WEA-Projekten eingereicht werden und von den Projektierern bezahlt werden, dem Naturschutzgesetz und den Vogelschutzrichtlinien nicht genügen, weil sie fehlerhaft und unvollständig sind. Motto: Wer bezahlt bestimmt das Ergebnis!
Aber Achtung: Wie unsere Erfahrungen der letzten 20 Jahre und die befreundeter Naturschützer und WEA-Anwohner belegen, ist es nicht sinnvoll, Horststandorte weiterzugeben, da die Verflechtungen von Naturschutzorganisationen, Behörden und Windkraftprofiteuren unbedingt berücksichtigt werden müssen!
Bekanntermaßen kommt es regelmäßig zu Zerstörungen der Horste, Fällung der Horstbäume, Vergrämungsversuchen, Entfernung von Fledermauskästen, Auslegungen vergifteter Köder, Vernichtungen der Gelege und Tötungen der Elternvögel oder auch der kompletten Brut, nachdem bisher unbekannte Standorte auf wundersame Weise bekannt gemacht wurden!
Die Windenergiebranche beweist stets aufs Neue: Profitgier ist größer als Skrupel vor illegalen Handlungen und ihre Selbstdarstellung als die wahren Naturschützer mittels WEA erweist sich als blanker Hohn.
JR

[/box]

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert