Freudenberg: WEA müssen abgeschaltet werden!

OVG-Urteil zum Artenschutz in NRW

„Das Obergericht hat einmal mehr beschlossen, dass der UVP-Vorprüfung, die den bisherigen Fehler heilen wollte, eine nicht den fachlichen Vorgaben genügende avifaunistische Untersuchung zum Raumnutzungsverhalten der Rotmilane zugrunde liegt.“

PRESSEMITTEILUNG der NI

– mit Dank!

Paukenschlag in Freudenberg am Knippen: Windindustrieanlagen müssen abgeschaltet werden!
Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 17.09.2019

Rotmilane bei Klein Dorla, Thüringen- (c) www.windwahn.com

20.09.2019 – PRESSEMITTEILUNG

Paukenschlag in Freudenberg am Knippen: Windindustrieanlagen müssen abgeschaltet werden!

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 17.09.2019:

Der lange Streit um die Rechtmäßigkeit der drei Windindustrieanlagen des Windparks Knippen geht in die nächste Runde. Dort klagt ein Anwohner mit naturschutzfachlicher Unterstützung des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen eine Genehmigung zur Errichtung von Windindustrieanlagen aus August 2015. In der Sache geht es nicht nur darum, ob die mittlerweile in Betrieb genommenen WEA den Kläger unzumutbar stören. Strittig ist auch, ob die Genehmigung unter einem sogenannten absoluten Verfahrensfehler leidet. Genau dies hat der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichtes in Münster nun ein weiteres Mal entschieden.

Schon im April 2017 und erneut im Februar 2018 hatte der Senat die Vollziehung der Genehmigung ausgesetzt, weil die Vorprüfung des Einzelfalls zur Klärung der Frage, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen, aus Sicht des Gerichts fehlerhaft war. Die Genehmigungsinhaberin hat dann mehrfach versucht nachzubessern und so bewirkt, dass sie von der Genehmigung weiterhin Gebrauch machen konnte.

Rotmilan und Krähe – (c) www.windwahn.com

Nunmehr hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 17.09.2019 zum dritten Mal eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Arnsberg aus Juni 2018 abgeändert. Das Obergericht hat einmal mehr beschlossen, dass der UVP-Vorprüfung, die den bisherigen Fehler heilen wollte, eine nicht den fachlichen Vorgaben genügende avifaunistische Untersuchung zum Raumnutzungsverhalten der Rotmilane zugrunde liegt.

Das Gericht bestätigt somit eindeutig die Sichtweise der Naturschutzinitiative e.V. (NI), dass die vorgelegten avifaunistischen Gutachten mangelhaft sind. Dies sei ein erneuter Rüffel für die Genehmigungsbehörde, die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein, betonte die Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Der Umweltverband fordert den Kreis Siegen-Wittgenstein auf dafür zu sorgen, dass die drei Windenergieanlagen unverzüglich abgestellt werden.

Rotmilan – (c) www.windwahn.com

„In diesem sensiblen Gebiet werden Rotmilane und andere seltene Vögel zu Schaden kommen. Daher sollte der Projektierer die Anlagen am besten umgehend abbauen. Die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein fordern wir auf, bei der Genehmigung von Windindustrieanlagen dem Natur- und Artenschutz mehr Bedeutung beizumessen, damit nicht der Eindruck sachfremder Entscheidungen besteht“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).