Gesundheitsrisiko : Aufstand gegen die Windkraft

Die FAZ hat das aktuelle Urteil, mit dem der 7. Senat des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein ein Urteil des Landgerichts Itzehoe wegen mangelndem Immissionsschutz mit Gesundheitsschäden in Folge aufgehoben und zur Wiederverhandlung zurückverwiesen hat (wir berichteten) und eine Klage vorm Landgericht wegen unzumutbarer Eigentumsbeeinträchtigungen gegen den Betreiber von 8 WEA zum Anlass genommen, zum Gesundheitsrisiko von WEA zu berichten.

Der gut recherchierte Artikel von Michael Ashelm lohnt das Lesen!

F.A.Z.
Von Michael Ashelm

Redakteur in der Wirtschaft.

Gegner von Windrädern klagen über Kopfschmerzen, Herzrasen und Schlafstörungen. Den Naturschutzverbänden ist das egal, die Umwelthilfe ignoriert den Protest der Bürger. Doch nun sorgt ein Gerichtsurteil für Unruhe.

Die Konfrontation zwischen Windkraftindustrie, Politik und Genehmigungsbehörden auf der einen Seite und betroffenen Anwohnern, die im Umfeld der Anlagen um ihre Gesundheit fürchten, gerät zunehmend zu einer Belastung für die Energiewende. Die Zahl der Bürgerinitiativen in Deutschland gegen Windkraftprojekte ist auf mehr als 1000 gewachsen. Ein immer häufiger geäußerter Vorwurf: Der Lärm der Windräder mache krank. Ins Feld geführt werden Arbeiten von Wissenschaftlern und Medizinern, die diese Sorge bestätigen sollen. Hinzu kommt eine steigende Zahl alarmierender Erfahrungsberichte und Klagen. Zugleich wehren Umweltschutzverbände und Verbraucherschutzorganisationen alle Bedenken ab, während sie in der Debatte um zu hohe Abgaswerte im Straßenverkehr auf die Barrikaden gehen und Fahrverbote erzwingen.

Im vergangenen Jahr hatte die F.A.Z. ein umstrittenes Windkraftprojekt im Weserbergland dokumentiert. In der Waldrandlage eines Naherholungsgebietes drehen sich seit dem Winter acht Anlagen – jede hat eine Höhe von 217 Metern. Die ansässige Bürgerinitiative bemängelte nicht nur, dass gegen artenschutzrechtliche Belange (Rotmilan) verstoßen und Kulturlandschaft industriell verschandelt werde

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2 Kommentare

  1. Jutta Reichardt beurteilt den FAZ-Artikel „Aufstand gegen die Windkraft“ von Michael Ashelm auf windwahn.com folgender-maßen:

    „Die FAZ hat das aktuelle Urteil, mit dem der 7. Senat des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein ein Urteil des Landgerichts Itzehoe wegen mangelndem Immissionsschutz mit Gesundheits-schäden in Folge aufgehoben und zur Wiederverhandlung zurückverwiesen hat (wir berichteten) und eine Klage vorm Landgericht wegen unzumutbarer Eigentumsbeeinträchtigungen gegen den Betreiber von 8 WEA zum Anlass genommen, zum Gesundheitsrisiko von WEA zu berichten.

    Der gut recherchierte Artikel von Michael Ashelm lohnt das Lesen!“

    Meines Erachtens hat Jutta Reichardt den FAZ-Artikel nicht unzutreffend, aber doch etwas zu freundlich beurteilt. Dass der Autor seine Recherchen nicht übertrieben hat, habe ich bereits dargelegt.

    In dem Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 2. Mai 2019 (7 U 140/18, 2 O 336/12 LG Itzehoe), der dem in dem FAZ-Artikel erwähnten Urteil dieses Gerichts folgte, heißt es: „Infraschall ist unstreitig messbar und es bedarf ggf. einer medizinischen Klärung, ob dadurch schädliche Gesundheits-beeinträchtigungen bei dem Betroffenen ausgelöst worden sind.“ (S. 2) Damit räumt das OLG die Möglichkeit der Gesundheits-schädigung der Anwohner von Windkraftanlagen durch Infraschall ein. Zum Nachweis dieser Kausalität muss zuerst eine medizinische, dann eine juristische Klärung erfolgen. Danach erklärt das Landesgericht Itzehoe – möglicherweise – in einem Urteil, dass die Gesundheit der Kläger durch den von den Windkraftanlagen ausgehenden Infraschall geschädigt worden sind. Ein solches Urteil kam bisher niemals zustande, weil man ihm mit außergerichtlichen Vergleichen (Geld für Verschweigen der Gesundheitszerstörung) zuvorkam, und so konnten Politik und Windkraftbranche die Gesundheitszerstörung durch Windkraftanlagen fortgehend leugnen.

    Der FAZ-Artikel erfasst die Tragweite des zu erwartenden Urteils nicht, welches, wenn es mit rechten Dingen zugehen wird, – mit großer Wahrscheinlichkeit – die Gesundheitsschädigung durch von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschall als FAKTUM etablieren wird. Er erwartet dieses Urteil nicht, weil er die medizinische Forschung zum Thema ignoriert und ihre Ergebnisse als Wunsch-denken von Windkraftgegnern abtut. Er behandelt auch den Inhalt des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. März 2019 wie eine bloße Meinung der Richter und nicht wie ein FAKTUM. Wenn ein Urteil, das die Gesundheitsschädigung durch von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschall als FAKTUM etabliert, zustande kommt, kann es kein „Weiter so!“ geben. Denn dann kann man nicht fortfahren, die Gesundheit der Bürger durch Windkraftbetrieb fahrlässig zu schädigen. Dann soll die Kanzlerin wieder einmal vor die Mikrophone treten und ihr altes Lied singen: „Alles war richtig, aber es darf sich nicht wiederholen.“

  2. Anmerkungen zu dem Beitrag von „Aufstand gegen die Windkraft“ von Michael Ashelm in der FAZ vom 8. Juli 2019, S. 18

    Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. März 2019, über das ich am 3. Juli berichtet habe und das ich in anonymisierter Form vollständig publiziert habe, ist fünf Tage später auch Gegenstand eines Artikels der FAZ geworden. Der Journalist Michael Ashelm entwirft in dem Artikel ein Meinungsspektrum. Er berichtet über die Meinungen von Betroffenen, Fachleuten und Umweltverbänden. Über den Prozess, dessen Urteil in diesem Blog nachlesbar ist, schreibt er:

    „Ein Familienvater behauptet, dass er und seine Ehefrau seit der Inbetriebnahe mehrerer Windparks in der Nähe des Hauses aufgrund des Infraschalls der Anlagen unter anderem an Schlafstörungen, Schwindel, Übelkeit und auch Durchfällen litten. Hinzu kämen Schattenwurf, Eiswurf und elektromagnetische Strahlung. Mehrere Windräder lägen weniger als 1000 Meter vom Haus entfernt. Der Wertverlust der Immobilie betrage 100 Prozent.“

    Dazu ist zu sagen: Das Urteil präzisiert, dass eine der Anlagen 800 Meter und eine andere 873 Meter von dem Haus des Betroffenen entfernt sind. Es handelt sich um aktenkundige Fakten, nicht um bloße Behauptungen. Die Gesundheitsbeschwerden des Klägers und der Klägerin wurden von der behandelnden Ärztin vor einem Gericht bestätigt, sodass es sich ebenfalls nicht um bloße Behauptungen handelt. Der Zusammenhang von Infraschall und Schlafstörungen ist in der DSGS-Studie von Dr. Stephan Kaula anhand einer großen Anzahl von Patienten nachgewiesen worden und ist in einer umfangreichen Fachliteratur opinio communis (vgl. „Infraschall- das, was man nicht hört“ mit Links zur Forschungs-literatur). Auch die anderen Symptome sind als typische Wirkungen von Infraschall wissenschaftlich nachgewiesen. Darüber, ob Schattenwurf und elektromagnetische Strahlung existieren, hätte sich der Journalist leicht an Ort und Stelle durch Augenschein und Messung informieren können, anstatt diese Tatsachen als reine Behauptungen zu präsentieren.

    Dass das Urteil der OLG-Richter im Konjunktiv wiedergegeben wird, ist insofern korrekt, als es sich um etwas handelt, das die Richter sagten. Da es sich aber um Fakten handelt, die das Gericht amtlich festgestellt hat, wäre der Indikativ angemessener gewesen, um die Leser der FAZ nicht nur über Gesprochenes, sondern auch über festgestellte Tatsachen zu informieren, denn: „Der hinzugezogene Gutachter [hat!] unzureichend gemessen und [stand! gleichzeitig] in ‚gewisser wirtschaftlicher Abhängigkeit‘ von Aufträgen der Windkraftbranche.“ Er erhielt bis zu 90% seiner Aufträge aus dieser Branche.

    Der Artikel fragt im Untertitel: „Verursacht der Schall von Windrädern, Kopfschmerzen, Herzrasen und mehr?“ Der Artikel beantwortet die Frage nicht. Damit fällt er weit hinter eine Sendung von Heinz-Jörg Graf auf Deutschlandfunk Kultur im Jahre 2018 zurück, die diese Frage auf der Grundlage der Befragung von Betroffenen und Ärzten beantwortet hat (vgl. „Infraschall – Bumerang der Energiewende“).

    „Der Lärm der Windräder mache krank. Ins Feld geführt werden Arbeiten von Wissenschaftlern und Medizinern, die diese Sorge bestätigen sollen.“ Es handelt sich nicht um eine Sorge, sondern um ein Faktum. Die zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten sollen dieses Faktum nicht bestätigen, sondern bestätigen es. Diese Arbeiten sind gedruckt und leicht auffindbar. Es wäre also Aufgabe eines Journalismus, der nicht nur Meinungen wiedergibt, sondern auch über Tatsachen berichtet, diese Arbeiten selbst aufzusuchen, zur Kenntnis zu nehmen und zu prüfen, um sie gegegebenenfalls, wenn sie zu unrichtigen Ergebnissen gekommen sein sollten, zu widerlegen.

    In finsterer Zeit, in der SPIEGEL und „Süddeutsche“ Propaganda-Artikel für die Energiebranche fabrizieren, ist der Artikel von Michael Ashelm, der die Meinungen korrekt referiert, ein Lichtstrahl in der Dunkelheit. Dennoch gilt: Solange Journalisten sich als Repräsentanten eines postfaktischen Zeitalters verstehen, solange sie sich die Mühe ersparen, Fakten zu recherchieren, und sich stattdessen damit begnügen, Meinungen wiederzugeben, solange sie Lüge und Wahrheit undifferenziert und unkritisch im Rahmen einer „ausgewogenen Berichterstattung“ gleichwertig nebeneinanderstellen, können sie zur Aufklärung der Öffentlichkeit und zur politischen Entscheidungsfindung keinen Beitrag leisten. Sie können ihre Leserschaft bestenfalls zerstreuen und durch scheinbare Information zur Desinformation beitragen.

    Unterzeichnen und verbreiten Sie bitte die Petition Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!

    https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

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