Schützen statt schätzen: Vogelschutz versus Windkraft

[box title=““ border_width=“3″ border_color=“#70aa00″ border_style=“solid“ icon=“exclamation“ icon_style=“border“ icon_shape=“box“ align=“justify“]Ein weiterer wichtiger Artikel in erneuerbareenergien.de zur Gesetzgebung zum Thema Artenschutz und der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative, dem Ruf nach einer TA Artenschutz.
Auch die reichtliche Behandlung des Landschaftsschutzes kommt hierin vor.
Besonders wertvoll für Arten-. und Landschaftsschützer![/box]

Es lohnt, sich die Zeit zu nehmen, diesen Artikel gründlich zu lesen und zu konservieren, insbesondere auch mit Blick auf die Forderungen aus Reihen des BWE, die Politik möge eine TA Artenschutz auflegen nach der, wie bei der TA Lärm pauschale Genehmigungen erteilt werden könnten zugunsten einer „sauberen Planung„. Die Gremien, die im BWE die Ausarbeitung mit Unterstützung von Rechtsanwalt Martin Maslaton im engen Kontakt und Austausch mit den Vertretern der Bundesländer bearbeiten, sind längst aktiv. Das Ergebnis wird uns voraussichtlich an die Genehmigungen gemäß TA Lärm zulasten der WEA-Anwohner erinnern, deren Anpassung an die Realität, sprich den technischen Stand der Wissenschaft die Vertreter aus 16 Bundesländern in den DIN-Kommissionen seit über 10 Jahren verhindern.
Inwieweit die Gerichte dann eine Negierung der europäischen Artenschutzrichtlinien mit Verweis auf eine „TA Artenschutz“ durch die Genehmigungsbehörden absegnen, bleibt abzuwarten, wäre aber nicht verwunderlich…

Ein Artikel, aus dem Kläger für den Artenschutz viel zu Hintergrundwissen und Strategien lernen können, aber auch, dass das Bundesverfassungsgericht Beschwerden von Lobbyisten, die „sich im Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit behindert“sehen, also in ihrem Streben nach monetärem Gewinn, innerhalb eines angemessenen Zeitraumes annimmt und ausurteilt, während die Klage vorm Bundesverfassungsgericht von schallerkrankten Zwangsanwohnern von WEA, deren Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit  verletzt wurde, mit allen Mitteln ausgebremst und verzögert wird….
JR

(c) www.windwahn.com

Vogelschutz versus Windkraft: Schützen statt schätzen

von Tilman Weber – März 2019

Natur- und Artenschutz blockieren jeden zweiten Windpark, auch weil Behörden im Blindflug entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht reagiert.

Zwei Leseproben:

Im November hatte das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss veröffentlicht, der sich gegen eine herrschende Genehmigungspraxis bei Anträgen zum Bau neuer Windparks richtet. Denn jahrelang hatten sich Genehmigungsbehörden mit Billigung durch Verwaltungsrichter in Zweifelsfällen auf eine schwammige „naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative“ gestützt. Eine Verfassungsbeschwerde des niedersächsischen Windpark-Entwicklers Hartwig Schlüter aus dem Jahr 2013 ließ die höchste deutsche Rechtsinstanz nun reagieren. Schlüter sah sein Unternehmen Enerplan aufgrund der bisherigen Praxis der Behördenwillkür ausgesetzt und sich im Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit behindert.

Zum Verständnis: Wenn untere Naturschutzbehörden zu den Auswirkungen eines geplanten Windparks auf Vogel- und Fledermausarten zu wenig fundierte Erkenntnisse vermuten, greifen sie nicht selten auf das vermeintliche Einschätzungsvorrecht zurück: Durch ein wie immer geartetes behördliches Grundverständnis wollen sie die Stimmigkeit der Positionen streitender Parteien erkennen. Auf wissenschaftliche Artenschutz-Gutachter verzichten sie dann.

Die eigentliche Beschwerde, die auf der 2011 und 2013 erfolgten Ablehnung zweier Windparkprojekte aufbaute, wiesen die Verfassungsrichter zurück. Doch die Einschätzungsprärogative bedachten sie trotz Juristendeutsch kaum verhohlen mit Kritik: Die Genehmigungsbehörden dürften über Windparkanträge nach ihrem Ermessen urteilen, wenn Datenlage und Argumente keine wissenschaftliche Klarheit ergäben. Doch sei „eine gewillkürte Verschiebung der Entscheidungszuständigkeit vom Gericht auf die Behörde“ unrecht, es gebe nur „eine nach Dauer und Umfang vom jeweiligen ökologischen Erkenntnisstand abhängige faktische Grenze verwaltungsgerichtlicher Kontrolle“.

Hilft eine TA Artenschutz?

Die Politik müsse nun mit der Branche einen verbindlichen Maßstab für Artenschutz wie die sogenannten Technischen Anleitungen (TA) beim Lärm- oder Luftreinheitsschutz entwickeln, fordert Maslaton. „Eine TA Artenschutz ließe Windparkprojektierer endlich ausreichend sauber unter den härteren Wettbewerbsbedingungen der Ausschreibungen planen.“ In zwei Gremien des Bundesverbands Windenergie (BWE) – in der neu gegründeten Länderkammer und im BWE-Arbeitskreis Naturschutz – will Maslaton dafür eintreten. Wichtig wird hier die Länderkammer sein – ein Format zum Austausch mit Vertretern der Bundesländer. Denn die Bundesländer sind für die Vorgaben zum Artenschutz zuständig.

Alles lesen und nutzen!
https://www.erneuerbareenergien.de/vogelschutz-versus-windkraft-schuetzen-statt-schaetzen

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