Endspurt Europa-Wahl

Falls Sie sich noch nicht entschieden haben…

Bitte nicht schwänzen!

Unser Kurzcheck der verschiedenen Energieerzeuggungs-Programme war besonders ernüchternd und lohnt nicht hier ausführlich behandelt zu werden.

Die Nutzung des Wahl-O-Mat ist auch eher fragwürdig, aber jetzt wieder erlaubt:

WAHL-O-Mat für die Europawahl

Eine deutliche Positionierung der Grauen Panther hatten wir im Februar bereits veröffentlicht

Damals hatten wir noch nicht den Artikel zu den Ergebnissen der Finnischen Studie fertig, mit denen  die Forderung der Grauen Panther nach einer 50H-Abstandsregelung besträtigt wird:

„Keine signifikante Verringerung der durch Infraschall verursachten Gesundheitsschäden für Anwohner innerhalb von 15 Kilometer um Windparks“

Der Arbeitskreis Wirtschaft, Energie und Umwelt fordert:

  1. Keine Windräder / Windparks im Wald, nicht im biologisch wertvollen Moor, nicht an der See und auch nicht in den Bergen.
  2. Keine Windräder / Windparks in Naturschutzgebieten.
  3. Keine Windräder / Windparks in Vogelschutzgebieten. Dies ist entsprechend der europäischen Vogelschutzrichtlinien, den Bestimmungen des Fledermausschutzes und sonstiger rechtlichen Verordnungen für Schutzgebiete zu berücksichtigen.
  4. Einführung der 50H Regelung in allen Bundesländern ohne Einschränkung und ohne Ausnahmegenehmigungen.
  5. Die Forderung nach 50H ist zwar ein erster Schritt in eine gute Richtung, deren Schutzfunktion ist jedoch nur für wenig empfindliche Anwohner gegeben. Da die Infraschallwellen sehr lang sind und der Körperschall (Vibrationen, Schwingungen) über Wasser und Gestein ebenfalls sehr weit übertragen wird, kann 50H keinen echten Schutz bieten. Unabhängige Wissenschaftler, Betroffene und Erkrankte werden bestätigen, dass echte Schutzfunktionen erst in Abständen von 20KM greifen, je nach geologischer Lage, Höhe der WEA, Summe der Anlagen im Umkreis, Bodenbeschaffenheit, Wetter, Sensibilität der Anwohner, Vorerkrankungen, usw. Die 50H Regelung ist in besiedelten Gebieten grundsätzlich anzuwenden – ohne Ausnahmen!
  6. Abschaffung der EEG–Umlage.
  7. Abschaffung der Stromsteuer.
  8. Die Privilegierung im Außenbereich muss wegfallen. (§35 BauGB)

Ganz ausdrücklich weist der Arbeitskreis auf die noch weithin unbekannten Gefahren und Folgen des Infraschalls hin. Viele Menschen sind betroffen, leiden unter gravierenden gesundheitlichen Beschwerden, ohne jemals von den eventuellen Zusammenhängen und Ursachen, nämlich der Schädigung durch Schallemission, gehört zu haben. Die Deutsche Schutz Gemeinschaft Schall kurz DSGS hat einen Flyer erstellt, welcher ausführliche Information zum Thema bereit hält und hier eingesehen werden kann

Alles lesen:

Wahlprüfsteine des BWE – Wenn Sie wissen möchten, wer für Sie wohl eher nicht wählbar ist

4 Parteien, die dem BWE entgegenkommen:

JR