Sie halten ein Umweltamt für eine Behörde, die sich für den Schutz der Umwelt einsetzt? Für Sie sind Menschen, Tiere und Natur ein Teil der Umwelt und Gesundheitsschutz ein Teil des Umweltschutzes? Verabschieden Sie sich von derartigen sozialromantischen Vorstellungen!
Unser deutsches Umweltbundesamt verfolgt ganz andere Ziele – selbstverständlich im Sinne einer Politik, deren höchstes Ziel der Schutz des Klimas ist.
Und ganz im Sinne der zahlreichen Interessenvertreter sog. erneuerbarer Energien, für deren Wohl die Politik seit 1991 (Einführung des Stromeinspeisegesetzes) tatkräftig, ideologisch und üppig finanziell sorgt, gern unter Zuhilfenahme von Studien einschlägiger Sozialwissenschaftler der Universität Halle, zuletzt erneut zum Thema Akzeptanz der Bevölkerung.
Ein Blick auf eine passende Studie des UBA- und BWE-Dreamteams Hübner & Pohl, Psychologen an der Universität Halle-Wittgenstein, langjährige Studienleiter und Referenten im Dienst des Windkraftausbaus, lohnt sich.
Auch mit der Untersuchung „Mehr Abstand – mehr Akzeptanz?“ Ein umweltpsychologischer Studienvergleich, finanziert aus Steuergeldern von Bundesministerium für Wirtschaft und dem ptj – Projektträger Jülich im Auftrag von vier Bundesministerien, wird die Vorgabe vom Umweltbundesamt und vom Bundesverband Windenergie erfüllt, nachzuweisen dass es keine relevante Korrelation zwischen Abstand und Akzeptanz gibt und ohnehin nur „einen „relativen kleinen Anteil der Anwohner, der zwischen 6 bis 18 Prozent schwankt„, der sich „belästigt“ fühlt. (Zusammenfassung 4. Seite 23)
Zurückgegriffen wird hierzu auf Daten aus Untersuchungen, an denen beide oder je einer der o.g. Studienleiter beteiligt waren: eine Schattenschlagstudie von 1999, eine Studie zur Hinderniskennzeichnung (Dauerblinken) von 2010, eine sog. Schweizer Studie von 2013 und eine Geräuschstudie von 2014.
In diesen „Eigenstudien“ wurde innerhalb von 15 Jahren also jeweils eine Gruppe von Anwohnern zu verschiedenen Immissionsformen befragt.
In keiner der Untersuchungen ging es um Schall unter 20 Hz, also weder um Infraschall im nicht hörbaren Bereich, noch um die Vibrationen durch Körperschall!
Wie in der TA Lärm vorgesehen, sollen weiterhin die Schallformen unberücksichtigt bleiben, die die Organe belasten und in jahrelanger Exposition an WEA zu Gesundheitsstörungen bis zu lebensbedrohenden Erkrankungen und zum Tod führen können.
Nachdem die Ceranna-Langzeitstudie des BGR den Einfluss von Infra- und Körperschall emittiert durch WEA über 15 km nachgewiesen hat und diese durch die jüngste Studie aus Finnland bestätigt wurde, die bewies, dass die Gesundheit der Anwohner erst ab 15 km Abstand zu WEA von heute üblicher Leistung und Höhe nicht mehr geschädigt wurde und Messungen unabhängiger Akustikexperten aus aller Welt in diesem Jahrzehnt mit dem Nachweis der spezifischen Schall-Signatur von WEA die Zuordnung der Emissionen zu den geschilderten Symptomen belegen können, scheint diese Auftragsarbeit im Interesse von Politik und Windkraftlobby aktuell besonders vonnöten zu sein.
Welchen Stellenwert der Schutz der Mitmenschen beim UBA hat, lässt sich seit mehr als 10 Jahren an der Überarbeitungsshow der deutschen Industrienormen (DIN) zur Aktualisierung der letzten, zwanzig Jahre alten Fassung der TA Lärm ablesen: Thomas Myck vom UBA zum Schallschutz im Interview für die Infraschall-Dokumentation von Frau Hermes in planet e im ZDF…
Dazu die Blockade der Verabschiedung neuer DI-Normen, die den wissenschaftlichen Erkenntnissen und technischem Fortschritt der letzten 20 Jahre z.B. zum Thema Schallausbreitung und Schallmessungen angepasst werden sollen, durch 16 Vertreter der Landesumweltämter, die in den DIN-Kommissionen die Mehrheit stellen.
Die folgenden beiden Artikel, das Positionspapier des UBA und den Kommentar von Manfred Knake vom Wattenrat muss man gelesen haben, um endlich zu begreifen, wohin der Weg uns führen soll…
Gut für Lobbyisten aus Wirtschaft und Politik und die inzwischen alles dominierenden Ideologen im Land, die sich dank der „German Angst“ sicher sein können, dass der sprichwörtliche deutsche Michel nicht zur Gelbweste greifen wird.
JR
Umweltbehörde gegen feste Abstände zwischen Windrädern und Wohngebieten
Die Frage, wie nah Windräder an Wohnhäuser gebaut werden dürfen, sorgt regelmäßig für Streit. In Deutschland gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Das Umweltbundesamt sieht die Energiewende durch pauschale Festlegungen gefährdet.
Leseproben:
In der Debatte über neue Auflagen für Windräder warnt das Umweltbundesamt vor strikten Vorgaben für den Abstand zu Wohnhäusern. „Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohngebieten brächten den Ausbau der Windenergie ins Stocken“, heißt es in einer Stellungnahme der Behörde vom Montag.
Bereits bei einem pauschalen Abstand von 1000 Metern reduziere sich die vorhandene Fläche, die für den Ausbau der Windenergie an Land zur Verfügung stehe, um 20 bis 50 Prozent. „Ein Ausbau der Windkraft wäre damit kaum ausreichend möglich.“ Stattdessen setzt das Umweltamt darauf, Umwelt- und Gesundheitsfragen jeweils vor Ort zu prüfen.
Hintergrund ist der wachsende Widerstand in vielen Gemeinden gegen eine „Verspargelung“ der Landschaft und Lärm durch Windräder. Eine Arbeitsgruppe berät derzeit darüber, wie die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Energiewende gesteigert werden kann, größere Abstände zur Siedlungen sind dabei auch ein Thema.
[…]
Quelle: Dresdner Neueste Nachrichten
Windenergie-Ausbau
Umweltbundesamt gegen pauschale Abstandsregeln
25. März 2019
Wenn Bundesländer pauschale Abstandsregeln von Windrädern zu Wohngebieten festlegen, ist das nicht nur ungeeignet, die Akzeptanz für die Energiewende zu stärken, es bremst diese auch aus, so das Umweltbundesamt in einem Positionspapier.
von Friederike Meier
Leseproben:
Windräder, die nah an Siedlungen stehen, verringern die Akzeptanz für die Energiewende. Das ist das Argument, mit dem viele Kritiker Abstandsregelungen für Windräder einführen wollen. Dieser Ansicht widerspricht nun das Umweltbundesamt (UBA) in einer Analyse. Demnach sind pauschale Siedlungsabstände nicht nur ungeeignet, um die Akzeptanz der Energiewende zu steigern, sie gefährden auch deren Fortführung.
[…]
Das Ergebnis: Selbst ein pauschaler Abstand von 1.000 Metern zu Siedlungen reduziert die zur Verfügung stehende Fläche um 20 bis 50 Prozent – bei einem Abstand von 1.300 Metern würde die Fläche bereits um die Hälfte reduziert. Ein Abstand von 2.000 Metern, wie er sich aus der bayerischen 10-H-Abstandsregel ergibt, würde die Fläche deutschlandweit um 85 bis 97 Prozent verringern.
[…]
Die Studie des UBA entlarve Forderungen aus den Reihen von CDU und CSU nach pauschalen Abstandsregelungen oder Einschränkungen im Planungsrecht als „grundsätzlichen Angriff auf Energiewende und Klimaschutz“, sagte Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Grünen im Bundestag. Windkraft sei unverzichtbar, um Atomkraft und Kohle rechtzeitig zu ersetzen. „Ein naturverträglicher Ausbau der Windenergie mit Unterstützung der Betroffenen ist möglich“, so Verlinden.
Quelle: Klimareporter
Alles lesen:
Dazu aus dem Wattenrat-Rundbrief vom 26. März 2019 von Manfred Knake , dem wir uns aus vollstem Herzen anschliessen – mit Dank für die treffliche Analyse!
Umweltbundesamt:
Position // März 2019
Auswirkungen von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und
Siedlungen – Auswertung im Rahmen der UBA-Studie
„Flächenanalyse Windenergie an Land“
[…]
Dem Klimawandel wirkungsvoll entgegentreten, die globale Erderwärmung auf möglichst 1,5°C begrenzen und die Energieversorgung bezahlbar, umweltverträglich und sicher gestalten – diese großen Herausforderungen unserer Zeit sind die Motive für die deutsche Energiewende,
[…]
Die Nutzung der Windenergie ist eine kostengünstige und emissionsarme Form der Energiebereitstellung und daher eine der Schlüsseltechniken für Energiewende und Klimaschutz.
[…]
Aus Sicht des Umweltbundesamts stellen pauschale Siedungsabstände daher nicht nur ein ungeeignetes Instrument zur Steigerung der Akzeptanz gegenüber der Windenergienutzung dar, sondern sie gefährden eine erfolgreiche, die Belange von Mensch und Umwelt gleichermaßen berücksichtigende Umsetzung der Energiewende in substantieller Weise.“
Anmerkung dazu:
Das oben Erwähnte steht u.a. tatsächlich in der Veröffentlichung des Umweltbundesamtes. Die „Energiewende“ mit Wind- oder Solaranlagen kann unmöglich Einfluss auf das Wetter und in der Folge das Klima haben, weil beide Energieformen auf das Wetter angewiesen sind (deshalb heißen sie so) und Wärmekraftwerke nicht ersetzen können. Wie sollen Wind- und Solarkraftwerke wie ein Thermostat zudem im Zehntelgradbereich das Klima (welches?) beeinflussen können? Die „Nutzung der Windenergie“ ist keineswegs kostengünstig, sondern wird durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) als Zwangssabgabe für alle Stromkunden subventioniert. Allein in den den vergangenen fünf Jahren sind dafür mindestens 160 Milliarden Euro aufgewendet worden, also ca. 32 Milliarden Euro pro Jahr, sagt der Bundesrechnungshof. Für krank gewordene Anlieger, für kaputte Landschaften, tote Fledermäuse, tote Vögel und tote Insekten en masse.
Die Aussagen aus dem Umweltbundesamt, eine Bundesbehörde, sind also nachweislich falsch, Die Siedlungsabstände von Windkraftankagen sind derzeit viel zu gering bemessen, die TA-Lärm als Messinstrument ist wegen der unzureichenden Erfassung des tieffrequenten Schalls ungeeignet, die Klagen der Anwohner über Gesundheitsbeeinträchtigungen sind Legion!
Es geht dem Umweltbundesamt und dessen Einflüsterern ausschließlich um den weiteren vehementen Ausbau der Windkraft zu Lasten der Anwohner: ein enorm teures Energieexperiment mit bewusst in Kauf genommer Körperverletzung, staatlich und von fast allen politischen Parteien wahnhaft unterstützt, das ist der Skandal.
MK