VLAB-Beschwerdeverfahren erfolgreich

Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte vor einigen Tagen die aufschiebende Wirkung einer VLAB-Anfechtungsklage wieder her. Das hohe Gericht hob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München auf Baubeginn für eine Windkraftanlage auf.

Zum Pressebericht des Münchner Merkur:

Gegner ziehen vor Gericht

Erfolgreiche Klage: Darf das Windrad Welshofen nicht ans Netz?

Windkraft-Gegner ziehen vor Gericht

Doch die Windkraft-Gegner gaben sich nicht geschlagen. Sie schlossen sich dem Verein für Landschaftspflege und Artenschutz, kurz VLAB, an, der vor dem Münchner Verwaltungsgericht eine Verbandsklage gegen die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn anstrengte.

Der VLAB wurde im Juli 2015 durch den Freistaat Bayern als Umwelt- und Naturschutzvereinigung anerkannt. Im Januar 2019 erfolgte die bundesweit geltende Anerkennung. Dadurch sei der Verband gleichgestellt mit den Trägern öffentlicher Belange und hat bei entsprechenden Projekten nicht nur die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, sondern auch zu klagen, so Vorsitzender Johannes Bradtka. Die Klagen des VLAB richten sich in erster Linie „gegen die Auswüchse der Energiewende“, wie es auf der Homepage heißt
[…]

Der Bau muss solange eingestellt werden, bis die Klage beim Verwaltungsgericht endgültig entschieden wird. Nur sicherheitsrelevante Arbeiten dürfen noch ausgeführt werden.

„Wir gehen mit unserem Klagerecht sehr achtsam um“, betonte Johannes Bradtka. Der VLAB sei ein „Anwalt der Natur“. Davon profitierten „die Arten und die Menschen, die unter Infraschall leiden“, erklärte der Vorsitzende auch.

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Neubestellung des Naturschutzbeirates bei der Regierung der Oberpfalz

An der Regierung der Oberpfalz wird für die 10. Amtsperiode (01.09.2019 bis 31. August 2024) ein neuer Naturschutzbeirat gebildet. Der VLAB wurde aufgefordert, geeignete Mitglieder vorzuschlagen. Die Vorgeschlagenen müssen ihren Wohnsitz in der Oberpfalz haben und über einen Sachverstand in den Gebieten Ökologie, Vegetationskunde, Geologie, Agrar- und Forstbereich etc. verfügen.

Die Beiratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig und erhalten für die Ausübung ihrer Beiratstätigkeit die entstandenen Auslagen.

Interessenten melden sich bitte bis spätestens 29. März 2019 bei der Geschäftsstelle.

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