Ein guter Auftakt mit einer klaren Aussage, die wir unseren Lesern nicht vorenthalten möchten.
Beeindruckt hat uns die 50H-Abstandsaussage, die sich, in Bezug auf die heute am meisten verbaute WEA-Gesamthöhe von 200 Metern, an der Entfernung von 10 km orientiert, die zwar nicht allen, aber einem großen Teil der Anwohner Schutz vor den Auswirkungen der langen Infraschallwellen bietet.
Auch den in unserem Land weit verbreiteten üblichen Nimby-Zynismus, „Windkraft gerne woanders, z.B. im Moor und am Meer, aber bitte nicht in meinem Wald und in meinen Bergen“, finden Sie hier nicht. Tabu sind Natur- und Vogelschutzgebiete.
Gefordert werden die Abschaffung der EEG – Umlage, der Stromsteuer und der Privilegierung im Außenbereich (§35 BauGB).
Auf die Power-Point-Presentation der Deutschen Schutz Gemeinschaft Schall, kurz DSGS, wird hingewiesen.
Wir sind gespannt auf
die Wahlaussagen weiterer antretenden Parteien zur Europa-Wahl!
JR
Windkraft – nein danke?
Bereits seit Längerem beschäftigt sich die Partei GRAUE PANTHER mit dem Thema Windkraft. In den letzten Jahren haben sich quer durchs Land unzählige Bürgerinitiativen gegründet, welche verhindern möchten, dass in deren regionalem Umfeld Windkraftanlagen oder gar ganze Windparks errichtet werden. Auch uns erreichten mehrfach Anfragen von sympathisierenden Bürgern, sowie von Parteimitgliedern, um in Erfahrung zu bringen, ob wir für oder gegen die Errichtung von derartigen Anlagen sind. Da auch wir auf diesem Gebiet ja keine ausgewiesenen Experten waren, haben wir uns dafür entschieden, über die Arbeit in einem Arbeitskreis zu einer fundierten Meinung zu finden.
Dieser hat nun sein Ergebnis vorgelegt und die Frage, ob wir uns nun für oder gegen die Nutzung von Windkraft festlegen sollen, wird vom Leiter des Arbeitskreises wie folgt beantwortet:
Der Arbeitskreis hat unter Einbeziehung und Mitwirkung ausgewiesener Fachleute nachstehenden Forderungskatalog erstellt, der eigentlich klare Antwort auf diese Frage gibt!
Der Arbeitskreis Wirtschaft, Energie und Umwelt fordert:
- Keine Windräder / Windparks im Wald, nicht im biologisch wertvollen Moor, nicht an der See und auch nicht in den Bergen.
- Keine Windräder / Windparks in Naturschutzgebieten.
- Keine Windräder / Windparks in Vogelschutzgebieten. Dies ist entsprechend der europäischen Vogelschutzrichtlinien, den Bestimmungen des Fledermausschutzes und sonstiger rechtlichen Verordnungen für Schutzgebiete zu berücksichtigen.
- Einführung der 50H Regelung in allen Bundesländern ohne Einschränkung und ohne Ausnahmegenehmigungen.
- Die Forderung nach 50H ist zwar ein erster Schritt in eine gute Richtung, deren Schutzfunktion ist jedoch nur für wenig empfindliche Anwohner gegeben. Da die Infraschallwellen sehr lang sind und der Körperschall (Vibrationen, Schwingungen) über Wasser und Gestein ebenfalls sehr weit übertragen wird, kann 50H keinen echten Schutz bieten. Unabhängige Wissenschaftler, Betroffene und Erkrankte werden bestätigen, dass echte Schutzfunktionen erst in Abständen von 20KM greifen, je nach geologischer Lage, Höhe der WEA, Summe der Anlagen im Umkreis, Bodenbeschaffenheit, Wetter, Sensibilität der Anwohner, Vorerkrankungen, usw. Die 50H Regelung ist in besiedelten Gebieten grundsätzlich anzuwenden – ohne Ausnahmen!
- Abschaffung der EEG – Umlage.
- Abschaffung der Stromsteuer.
- Die Privilegierung im Außenbereich muss wegfallen. (§35 BauGB)
Ganz ausdrücklich weist der Arbeitskreis auf die noch weithin unbekannten Gefahren und Folgen des Infraschalls hin. Viele Menschen sind betroffen, leiden unter gravierenden gesundheitlichen Beschwerden, ohne jemals von den eventuellen Zusammenhängen und Ursachen, nämlich der Schädigung durch Schallemission, gehört zu haben. Die Deutsche Schutz Gemeinschaft Schall kurz DSGS hat einen Flyer erstellt, welcher ausführliche Information zum Thema bereit hält und hier eingesehen werden kann.
HaFro
Quelle: http://www.graue-panther.eu/Bund/index.php/125-00-aktuell/261-windkraft-nein-danke-2.html