Eilmeldung für SH

Landesregierung startet zweites Anhörungsverfahren

Online-Beteiligung ab 04.09.2018 bis 03.01.2019

Links zu den Karten siehe unten!

Kleiner Auszug für Natur- und Artenschützer
Letzter Absatz von
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Windenergieflaechen/_documents/zweiterPlanentwurf.html;jsessionid=07E0F58C71E26FB4A60C22938D7B4323

[box title=”” border_width=”3″ border_color=”#70ad00″ border_style=”solid” icon=”quote-right” icon_style=”border” icon_shape=”box” align=”justify” text_color=”#000000″]Umweltberichte

“Bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen (hier: Teilfortschreibung der Regional-pläne) ist entsprechend § 9 ROG eine Umweltprüfung durchzuführen. Dabei sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten. Dies umfasst auch erforderliche FFH-Verträglichkeitsprüfungen. Gegenstand der Umweltprüfung sind die einzelnen Vorranggebiete inklusive der Sonderregelungen für die Windenergienutzung.
Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass durch die Vorranggebiete negative Auswirkungen auf einige Schutzgüter, insbesondere Vögel, Fledermäuse und Landschaft, entstehen könnten. Auf das Schutzgut Klima hat die verstärkte Nutzung von Windenergie anstelle konventioneller Energieerzeugungsarten dagegen eine positive Wirkung.* Auch das Repowering-Konzept hat positive Effekte, da es zu einer Konzentration der Anlagen und einem Abbau alter Anlagen an Standorten führt, die den heutigen Anforderungen nicht mehr genügen. Aufgrund der im Planungsverfahren durchgeführten Methodik zur Auswahl der Vorranggebiete wurden die Alternativen gewählt, welche die geringste Belastung für die Umwelt darstellen. Für die Umwelt unverträgliche Gebiete konnten dadurch bereits im Aufstellungsverfahren des Planes ausgeschlossen werden.”[/box]


*
Zu diesen Aussagen empfehlen wir die Lektüre zu Art. 20a GGund die Hinzuziehung von Art 2 Abs 2 des GG.
Die Behauptung, dass die Nutzung von Windenergie eine positive Wirkung habe ist z.B. hier, hier, hier widerlegt.

[box title=”” border_width=”3″ border_color=”#70ad00″ border_style=”solid” icon=”bullhorn” icon_style=”border” icon_shape=”box” align=”justify” text_color=”#000000″]Im Ergebnis nimmt die Landesregierung mit o.g. Aussage Verstöße gegen das Grundgesetz billigend in Kauf und verhält sich damit verfassungswidrig.
Nutzen Sie diese Anhaltspunkte für Ihre Einwändungen und Beschwerden.
JR[/box]


Alles lesen!

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Windenergieflaechen/_documents/zweiterPlanentwurf.html;jsessionid=07E0F58C71E26FB4A60C22938D7B4323

Hier gehts zu den verschiedenen Karten der Regionalpläne:
https://bolapla-sh.de/

Regionalplan III (südliches SH von West nach Ost)
https://bolapla-sh.de/verfahren/e9ec3189-a124-11e8-bc52-0050568a04d7/public/detail

Regionalplan II
https://bolapla-sh.de/verfahren/d0471ca9-a124-11e8-bc52-0050568a04d7/public/detail

Regionalplan I
https://bolapla-sh.de/verfahren/990c5599-a124-11e8-bc52-0050568a04d7/public/detail

Bereiten Sie Ihre Einwändungen vor!
Vom 04.09.2018  bis zum  03.01.2019 können Sie Ihre Stellungnahmen per Online-Beteiligung einreichen!

Fernsehbeitrag im Schleswig-Holstein Magazin vom 21.08.2018

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/schleswig-holstein_magazin/Zukunft-der-Windkraft-Kabinett-stellt-Plaene-vor,shmag56144.html

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