Landesregierung startet zweites Anhörungsverfahren
Online-Beteiligung ab 04.09.2018 bis 03.01.2019
Links zu den Karten siehe unten!
Kleiner Auszug für Natur- und Artenschützer
Letzter Absatz von
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Windenergieflaechen/_documents/zweiterPlanentwurf.html;jsessionid=07E0F58C71E26FB4A60C22938D7B4323
[box title=““ border_width=“3″ border_color=“#70ad00″ border_style=“solid“ icon=“quote-right“ icon_style=“border“ icon_shape=“box“ align=“justify“ text_color=“#000000″]Umweltberichte
„Bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen (hier: Teilfortschreibung der Regional-pläne) ist entsprechend § 9 ROG eine Umweltprüfung durchzuführen. Dabei sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten. Dies umfasst auch erforderliche FFH-Verträglichkeitsprüfungen. Gegenstand der Umweltprüfung sind die einzelnen Vorranggebiete inklusive der Sonderregelungen für die Windenergienutzung.
Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass durch die Vorranggebiete negative Auswirkungen auf einige Schutzgüter, insbesondere Vögel, Fledermäuse und Landschaft, entstehen könnten. Auf das Schutzgut Klima hat die verstärkte Nutzung von Windenergie anstelle konventioneller Energieerzeugungsarten dagegen eine positive Wirkung.* Auch das Repowering-Konzept hat positive Effekte, da es zu einer Konzentration der Anlagen und einem Abbau alter Anlagen an Standorten führt, die den heutigen Anforderungen nicht mehr genügen. Aufgrund der im Planungsverfahren durchgeführten Methodik zur Auswahl der Vorranggebiete wurden die Alternativen gewählt, welche die geringste Belastung für die Umwelt darstellen. Für die Umwelt unverträgliche Gebiete konnten dadurch bereits im Aufstellungsverfahren des Planes ausgeschlossen werden.“[/box]
* Zu diesen Aussagen empfehlen wir die Lektüre zu Art. 20a GG, und die Hinzuziehung von Art 2 Abs 2 des GG.
Die Behauptung, dass die Nutzung von Windenergie eine positive Wirkung habe ist z.B. hier, hier, hier widerlegt.
[box title=““ border_width=“3″ border_color=“#70ad00″ border_style=“solid“ icon=“bullhorn“ icon_style=“border“ icon_shape=“box“ align=“justify“ text_color=“#000000″]Im Ergebnis nimmt die Landesregierung mit o.g. Aussage Verstöße gegen das Grundgesetz billigend in Kauf und verhält sich damit verfassungswidrig.
Nutzen Sie diese Anhaltspunkte für Ihre Einwändungen und Beschwerden.
JR[/box]
Alles lesen!
Hier gehts zu den verschiedenen Karten der Regionalpläne:
https://bolapla-sh.de/
Regionalplan III (südliches SH von West nach Ost)
https://bolapla-sh.de/verfahren/e9ec3189-a124-11e8-bc52-0050568a04d7/public/detail
Regionalplan II
https://bolapla-sh.de/verfahren/d0471ca9-a124-11e8-bc52-0050568a04d7/public/detail
Regionalplan I
https://bolapla-sh.de/verfahren/990c5599-a124-11e8-bc52-0050568a04d7/public/detail
http://bildungsserver.hamburg.de/meeresspiegelanstieg/7907942/europa/
Hier steht es genauer….
Sehr schön.
Und was hat das mit Windkraft zu tun?