Von Schlagopfern und Baumklopfern – Artenschutz anhaltend mißachtet

Gegenwind Vogelsberg in Hessen verweist auf die Pressemitteilung der Naturschutzinitiative e.V. (NI) zum Versagen von Gutachterbüros und Genehmigungsbehörden und thematisiert damit ein deutschlandweites Problem – mit Dank!

Lesen und handeln!
http://www.gegenwind-vogelsberg.de/2018-08-pm-naturschutzinitiative-gutachterbueros-und-genehmigungsbehoerden-haben-im-vogelsberg-versagt/

Aus der PM der NI:

Schädigung der lokalen Population – Ein Fall für den Europäischen Gerichtshof

Der Naturschutzreferent der NI, Dipl.-Biologe Immo Vollmer, sieht hier klar in der Summierung der Ereignisse eine Schädigung der lokalen Population gegeben:„Hier liegt zugerechnet einer Dunkelziffer und die mit der Tötung von Elternvögeln verbundene Zerstörung von Eiern und Jungvögeln eine Totschlagrate vor, die die Nachwuchsrate überschreitet. Da der Rotmilan Zielart des Vogelschutzgebietes ist, der sich hier besonders geschützt fortpflanzen soll, liegt hier ein deutlicher Verstoß gegen EU-Recht vor“ so Vollmer, und sein Rat dazu: „Hier müsste eine Klage gegen das Land Hessen vor dem europäischen Gerichtshof sicher erfolgreich sein.“
Diese Praxis gehört zum Standard in der BRD und sollte alle Natur- und Artenschützer auf den Plan rufen. 

PM
https://naturschutz-initiative.de/pressemitteilungen/329-13-08-2018-pm-gutachterbueros-und-genehmigungsbehoerden-haben-im-vogelsberg

Lesen Sie dazu auch unseren Artikel zur EUGH-Vorabentscheidung vom 03.08.2018

Achtung – EUGH – Vorabentscheidung zum Artenschutz!

JR

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