OVG Oldenburg (NDS) ordnet Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Landkreis Wesermarsch an
Aus dem Umweltruf im Europaticker:
„Am 3.8. 2018 hat das Verwaltungsgericht Oldenburg auf
Antrag der Rechtsanwältin Dr. Jutta Engbers (Friesoythe),dem
Landesverband der Bürgerinitiativen im Umweltschutz (LBU) eine
vollstreckbare Ausfertigung seines Beschlusses vom 8.
Februar 2018 (Az.: 12 B 67/18) erteilt. Mit diesem
Beschluss ist der (Weiter-) Bau und Betrieb der damals trotz
des Bauverbotes teilweise errichteten 8 WEA im Windpark
Wehrder vor Mooriem bis zu einer endgültigen Entscheidung
untersagt worden. Die „Windpark Wehrder GmbH“ als Betreiber
setzte sich jedoch über den Beschluss des Verwaltungsgerichtes
Oldenburg hinweg und baute mit Genehmigung, Duldung und
Untestützung des Landkreises Wesermarsch 4 der ursprünglich 8
genehmigten Anlagen trotz diverser Anzeigen bei Landkreis und
Polizei weiter vollständig auf. 4 weitere Anlagen wurden als
halbhohe Stümpfe in die Landschaft gestellt.„
Jahrelange Lobbyarbeit durch den Landkreis für Windkraftbetreiber in der Wesermarsch macht’s möglich:
Der Staat, hier vertreten durch den Landkreis Wesermarsch, verhindert Umweltverträglichkeitsprüfungen, lehnt die Durchsetzung der Beschlüsse von VG und OVG ab und weigerte sich, die rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen zu akzeptieren und umzusetzen…
Dass sich Windkraftprofiteure vom Projektierer, über Betreiber bis zum Landverpächter in aller Selbstherrlichkeit mit dem Selbstverständnis, keine staatlichen Repressalien befürchten zu müssen, über Beschlüsse und Anordnungen hinwegsetzen, ist seit Ausbruch der Windkraft-Goldgräberstimmung, Welt- und Wetterretterideologie, Privilegierung und Förderung in der 90er Jahren republikweit ein Selbstgänger, wie die meisten unserer Leser aus Windkraftnutzungsgebieten bestätigen können.
Allein die Einsichtnahme in Genehmigungsverfahren, die Anwohnern von Windnutzungsflächen in den meisten Bundesländern auf Antragstellung gemäß IFG bzw. IZG (Transparentsgesetze zur Information) gewährt werden müssen und die Anstrengungen von Amtspersonen, um diese Einsichtnahme zu verhindern zeigt den Zustand unserer Gesellschaft unter der Herrschaft von Lobbyisten.
Neu ist, dass Gerichte diese Praxis erkennen
und diesem offensiven Lobbyfilz eine Zwangsvollstreckung
entgegensetzen.
Wieder einmal lohnt sich der Zusammenschluss im Interesse
von Natur-, Arten- und Gesundheitsschutz, um im Verein Rechte
durchzusetzen und der Missachtung von Gesetzen einen Riegel
vorzuschieben!
Was uns auffiel – Ein paar Leseproben aus dem Artikel im
Europaticker:
Weder an Kreativität noch an Gier mangelt es in der
Windkraftbranche – nur an Rechtsbewusstsein:
Vergrämung zur Beeinflussung der UVP durch langsames Drehen der Rotoren
Bürgerenergiegesellschaft BEW und Landkreis Wesermarsch
missachten gemeinsam Gerichtsbeschlüsse vom VG im Februar,
bestätigt vom OVG Oldenburg im Mai 2018.
Der Landkreis Wesermarsch 4 lässt – trotz permanenter
Aufforderungen Weiterbau und Betrieb zu untersagen – Weiterbauen
und die Täuschung der Anwohner durch „Bummelbetrieb“ zur
Beeinflussung einer derzeit laufenden
Umweltverträglichkeitsprüfung in dem Gebiet zu.
Zitat: „Obwohl der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Oldenburg im von der Windkraft Wehrder betriebenen Beschwerdeverfahren am 28.05.2018 durch das OVG Lüneburg unter dem Az.: 12 ME 25/18 bestätigt wurde, hielten sich weder die Windpark Wehrder GmbH noch der Landkreis Wesermarsch an die obigen Beschlüsse, sondern versuchten, Gerichte, Umweltverbände und Bürger zu täuschen, indem die Anlagen in einem Schneckentempo drehten, das mit bloßem Auge nicht wahrzunehmen ist- aber sie drehten sich weiterhin trotz des Verbotes kontinuierlich. Auf diese Art und Weise versuchen Betreiber und Landkreis eine derzeit laufende Umweltverträglichkeitsprüfung in dem Gebiet zu beeinflussen.
Seit Wochen wurde der Landkreis Wesermarsch nahezu täglich aufgefordert, den „Bummelbetrieb“ und den Weiterbau der Anlagen bis zu einer endgültigen Klärung der zu Unrecht erteilten Baugenehmigung durch die Gerichte zu untersagen. Der Landkreis Wesermarsch lehnte jedoch die Durchsetzung der Beschlüsse von VG und OVG ab und weigerte sich schlicht, die gerichtlichen Entscheidungen, die rechtskräftig sind, zu akzeptieren und sie umzusetzen.“
Sie reden vom „Klimaschutz“ und meinen Profite –
Versuch durch Bau und Anschluss der WEA bis Ende 2018 die höhere Einspeisevergütung zu erlangen
Im (wie üblich halbherzigen) Klageverfahren des NABU gegen den Baubeginn für 10 von 14 WEA geht es um faule Kompromisse.
Die Bürgerenergiegesellschaft Wangerland BEW will eine außergerichtliche Einigung mit dem NABU, um Verzögerungen abzuwenden, die den Anschluss ihrer WEA bis zum Ende des Jahres und damit die höhere EEG-Förderung verhindern könnten.
Zitat:
„Da die Entscheidung beim VG Oldenburg auf sich warten ließ, versuchte die Bürgerenergiegesellschaft Wangerland BEW, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Bei den Vergleichsverhandlungen ging es der BEW darum, einen Kompromiss auszuloten, um noch bis zum 31.12.2018 die WKA errichten, anschließen und noch die alte Einspeise-Vergütung erhalten zu können.“
„Der NABU hat sich mit den Vergleichsvorschlägen ausgiebig auseinandergesetzt. Zu jedem Vergleichsvorschlag wurde ein Kompromiss erarbeitet, mit dem beide Seiten hätten leben können. Dem NABU ging es immer und nur um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Bau von WKA und die Erhaltung der Lebensräume von Flora und Fauna.“
Nach jahrelang anhaltenden Verstößen gegen
geltendes Recht:
Landesverband der Bürgerinitiativen im Umweltschutz (LBU) erreicht einen Antrag auf Zwangsvollstreckung
„Nur wegen dieser eklatanten Verstöße gegen geltendes Recht
sah sich das Verwaltungsgericht in Oldenburg genötigt, die
sehr seltene Zwangsvollstreckung gegen den Staat, hier
vertreten durch den Landkreis Wesermarsch zuzulassen. Das
völlig unverständliche Verhalten des Landkreises Wesermarsch,
dessen eigenwillige Entscheidungen gegen
Umweltverträglichkeitsprüfungen in den letzten 2 Jahren schon
zu diversen kritischen Anmerkungen durch die zuständigen
Gerichte und die Stillegung mehrerer Windparks führte,
bestätigt die Erforderlichkeit einer anerkannten
Naturschutzvereinigung wie dem Landesverband der
Bürgerinitiativen im Umweltschutz LBU mit der Unterstützung
engagierter Bürger, da die Grundlage unseres Rechtssystemes,
die selbstverständliche Beachtung von Gesetzen und das
Umsetzen rechtskräftiger Entscheidungen der Gerichte
anscheinend in bestimmten Gebieten der Bundesrepublik nicht
mehr erwünscht ist. Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang
stellt, dürfte auch sein, inwieweit hier möglicherweise von
Vorteilsgabe durch die Nichtbeachtung der gerichtlichen
Beschlüsse die Rede sein könnte.“
Lesen Sie den Artikel im Umweltruf des Europaticker vom 2018-08-14 und nutzen Sie die Inhalte:
Zwangsvollstreckungsantrag gegen den unwilligen Landkreis Wesermarsch erfolgreich
Keine Einigung zwischen NABU und Bürgerenergiegesellschaft Wangerland BEW
Widerstand gegen weitere „Verspargelung“ im Norden
http://www.umweltruf.de/2018_PROGRAMM/news/news3.php3?nummer=5431
Dazu ein Artikel von Markus Minten aus Brake in der NWZ online:
Juristischer Streit um „Trudelbetrieb“
„Mehrere Klagen der Umweltverbände Naturschutzbund (Nabu) und
Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen
gegen den Landkreis Wesermarsch sind noch anhängig, andere
Verfahren gegen dessen Genehmigungspraxis haben die
Umweltverbände schon gewonnen – zumindest im Vorverfahren bis
hin zur letzten Instanz, dem Oberverwaltungsgericht (OVG)
Lüneburg. Für die Verbände ist das ein deutliches juristisches
Signal, dass die Genehmigungen des Landkreises gesetzwidrig
seien.Als „einmalig“ schätzt Dr. Jutta Engbers sogar ein, was das
Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg ihr nun in die Hand gegeben
hat: einen vollstreckbaren Beschluss, quasi eine
Zwangsvollstreckung gegen den Staat, in diesem Fall gegen den
Landkreis Wesermarsch. „Es ist in unserem Rechtssystem nicht
vorgesehen, dass Behörden nicht das umsetzen, was Gerichte
ihnen auferlegen“, ist die Fachanwältin für Verwaltungsrecht
über die bisherige Haltung des Landkreises entsetzt. Und
deshalb gebe es bei nicht monetären Angelegenheiten die
Zwangsvollstreckung gegen den Staat auch nicht.“
Alles lesen:
https://mobil.nwzonline.de/wesermarsch/wirtschaft/moorriem-brake-energie-juristischer-streit_a_50,2,956130839.html
Mit Dank an Tilo für diese Info!
Da muß der Richter ran, der den Leibwächter von Bin Laden zurückholt, der urteilt nach den Buchstaben des Gesetzes. Aber das ist von der Politik nicht gewünscht.
Es ist keine Besonderheit von Politik und Verwaltungsebenen was hier passiert.
Das ist nur ein Beispiel von vielen nicht bekannten und in der Öffentlichkeit weder diskutieren noch von der Öffentlichkeit gewollten Auseinandersetzung
mit Ihren gewählten Politikerinnen-Politiker oder Behörden.
Allen Überraschten empfehle ich das Buch von „Werner Rückemer“
„DER DEUTSCHE FILZ“ .