Grosstrappen verunglücken an Windrädern und Stromleitungen

Warum Umweltverbände, Bürgerinitiativen und engagierte Artenschützer und WEA-Anwohner den in Art. 20a GG garantierten Artenschutz einklagen sollten, lesen Sie unten!

Irische Mitstreiter haben dies getan – Informationen zum Verfahren folgen!

Missachtung geschützter Arten und Tabuzonen für Windkraftflächen nicht tolerierbar

Aus der Presseinfo von Birdlife Österreich

In den letzten Jahren wurden bereits zwei Kaiseradler und zwei Seeadler Opfer von Windradkollisionen.

Diese Zwischenfälle zeigen für die Vogelschutzorganisation BirdLife Österreich einmal mehr, dass jegliche Ausweitung der Windparkfläche im Bezirk Neusiedl am See naturschutzfachlich nicht verantwortbar ist und die bestehenden Tabuzonen unbedingt zu respektieren sind!

Alles lesen:

Grosstrappen verunglücken an Windrädern und Stromleitungen

In Deutschland sind die Grosstrappe, die ein Gewicht bis zu der eines Rehbockes erreichen kann, durch Windräder und Stromleitungen akut gefährdet. Ist es da nicht umso unverständlicher, warum Umweltverbände und/oder Bürgerinitiativen nicht auf den in der Verfassung der Bundesrepublik garantierten Artenschutz klagen. Mittlerweile ist bereits für den Rotmilan und den Mäusebussard einzig und allein durch den Ausbau der Windkraftanlagen das Maß für den Erhalt der Art überschritten und nicht mehr gegeben, was auch ein klarer Verstoß gegen das modifizierte Tötungsverbot im Bundesnaturschutzgesetz darstellt. Im Mindesten müsste die Bundesregierung und die Bundesländer klar Stellung zu den wissenschaftlich erhobenen Daten nehmen. Mir scheint auch der Tatbestand des BnatSchG § 53 nicht erfüllt, wo die Energieversorger für die entsprechende Sicherheit der Arten Sorge zu tragen haben.

Bernd Baumgart -mit Dank!!

Über das Engagement von RA Große Hündfeld zur Respektierung des Schutzbefehls zugunsten von Natur- und Landschaftsschutz und der Tiere und die Einhaltung des Art. 20a GG berichteten wir hier und  hier und  hier und hier

Nachahmungswert!