Vogelmorde aus Habgier

Wo Lobbyisten und Ideologen das Sagen haben, sind Greife, Eulen, Großvögel und Fledermäuse chancenlos

Nicht nur die tödlichen Auswirkungen von Vogelschlag durch die Rotoren und durch Barotrauma berstende Lungen, sowie platzende Blutgefäße mittels Luftdruckschwankungen an WEA sind illegal, ein Skandal und eine Schande für alle Profiteure der Windkraft, von Projektierern, über Betreiber bis zu Landverpächtern und insbesondere auch für die zu Windkraftprojekten anstiftenden Politiker, genehmigenden Behörden und zustimmenden Umweltverbände.
Getoppt wird dieser widerliche, menschenunwürdige Umgang mit unseren Mitgeschöpfen aus der Avifauna nur noch von denjenigen Profiteuren, die mit hoher krimineller Energie die Tiere auf jede erdenklich grausame Art ermorden, um so rasch wie möglich Windkraftflächen ausgewiesen zu bekommen und Genehmigungen zum Bau von WEA zu erlangen. Nicht zu vergessen diejenigen Verantwortlichen in Institutionen und in der Politik, die diesen Tötungen durch Weitergabe von Standortdaten Vorschub leisten, also zu diesen Tiermorden anstiften und die nicht dafür sorgen, dass diese kriminellen Handlungen geahndet und mit Höchststrafen belegt werden, weil sie ihre Ideologien durchsetzen und ihre Lobbyisten befriedigen wollen.

Datenweitergabe der Standorte an Windkraftprofiteure?

Wo ist das Leck im LLUR und/oder in den Landesforsten? Welcher üble Charakter hat sich an die Habgier verkauft, sich schmieren lassen oder hat womöglich aus ideologischer Verblendung die Horststandorte verraten, damit Profiteure ihr Ziel erreichen, Millionen auf Kosten der betroffenen Natur und Menschen zu scheffeln.
Sicherlich gibt es auch unter Hühnerhaltern oder Jägern Feinde des Rotmilans und anderer Greife, die diesen nachstellen. Fraglich ist jedoch, warum dieser Massenmord an Rotmilanen in der Blunkerbach-Niederung ausgerechnet dann passiert, wenn sich Interessenvertreter wie Projektierer und Möchtegern-Landverpächter um Flächenausweisungen für WEA inmitten dieser artensensiblen Region bemühen… ? Diese Ablenkungen durch Alibialternativen dienen allenthalben selbsternannten Gutmenschen zur Gewissensberuhigung.

Verhinderung durch 3-Jahres-Karenzzeit?

Die Ankündigung des schleswig-holsteinischen Landesamtes, Anträge für Windkraftprojekte mit einer Karenzzeit von drei Jahren zu belegen, wenn auf den Flächen Horste zerstört oder Tiere getötet werden, ist eine Alibihandlung. Vom Antrag bis zur Baugenehmigung vergehen ohnehin mindestens 3 Jahre. Zeit, die von mordenden Profiteuren genutzt werden kann, um sämtliche benötigten Anträge und Gutachten für die Genehmigung fertigzustellen. Letzteres gelingt problemlos, denn während der Kartierungen durch die Planungsbüros werden sich die geschützten Arten kaum umgehend wieder ansiedeln und wie wir es von anderen Auflagen zum Betrieb von Windkraftwerken gewohnt sind, wird kein Vertreter der Genehmigungsbehörde kontrollieren, ob die Flächen einer begrenzten Sperrauflage unterliegen.

Aufklärung der Tiermorde tut Not!

Im Fall der neun ermordeten Rotmilane aus den Landesforsten bei Daldorf/Blunkerbach stellen die Mitglieder der Naturschutzgruppe Fragen, suchen Zeugen zum Tathergang, schreiben eine Belohnung zur Ergreifung des oder der Täter aus und warnen Tierbesitzer vor präparierten Giftködern.
Es bleibt zu hoffen, dass sich viele Menschen in der Region engagieren für die Blunkerbach-Niederung, die Rotmilane und alle anderen Arten, die der Gier von Windkraftprofiteuren tausendfach zum Opfer fallen.

Klagen sind unerläßlich!

Einer Flächenausweisung ist mit fundierten Einwendungen mittels aller verfügbaren Ergebnisse der Kartierungen zu begegnen. Eine Meldung an die Umweltkommission der EU empfiehlt sich  darüber, dass, wo und durch wen FFH-Gebiete, anderswo europäische Vogelschutz- oder Natura 2000 Gebiete etc. durch die Industrialisierung mit Windkraftwerken gefährdet werden sollen, gefährdete Arten bereits getötet wurden etc..
Spätestens nach Einsichtnahme der Genehmigungen und Einreichen des Widerspruchs z.B. wegen unzureichender UVP-Vorprüfung  ist es an der Zeit, sich einen Fachanwalt zu suchen, um eine Klage vorzubereiten und einzureichen.

Klagen gegen Genehmigungen in sensiblen Biotopen, fehlende oder fehlerhafte UVP etc.

Schliessen Sie sich zusammen und klagen Sie gegen den verantwortungslosen Umgang mit der Natur und ihren Arten.
Es gibt zahllose gerichtliche Auseinandersetzungen, sehr viele davon werden zugunsten der Arten, insbesondere des Rotmilans, Schwarzstorches etc. beschieden.
Lesen Sie nach z.B. in unserem Archiv zu Urteilen auf windwahn.de zu einer Auswahl an Urteilen, in den Pressemitteilungen der Kanzleien, z.B. unter Kaldewei-Rechtsanwälte u.a.!

Windwahn-Forderung zum Artenschutz

Wir wiederholen unsere Windwahn-Forderung zum Artenschutz nach einer 10-Jahres-Sperre

Windwahn Forderung – Projektierungsverbot

Werden Sie aktiv!

Melden Sie Ihre Berichte über Todfunde verschiedener Arten mit möglichst hochauflösenden Bildern zur Thematik „Greifvogelverfolgung“ zur Veröffentlichung im Magazin „Der Seeadler“  der Organisation www.seeadlerschutz.de an der Schlei in SH
Ihre Angaben zu Todfunden von Rotoropfern durch Vogelschlag oder durch Barotrauma sammelt Tobias Dürr von der Vogelwarte Brandenburg.
JR

Der NDR berichtet zu den Tötungen in der Blunkerbach-Niederung:

Ähnlicher Fall vom April 2018 aus Niedersachsen:

Lesen Sie die Presseerklärung der unabhängigen örtlichen Naturschutzgruppe – mit Dank für die Info an Antonia!

P R E S S E E R K L Ä R U N G
Totfund von drei jungen Rotmilanen (Milvus milvus)
in den Landesforsten bei Daldorf/Blunkerbach, SH
vom 20. Juni 2018