NRW-Koalition sorgt für Änderungen im LEP und Windenergieerlass

Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch

LAI-Empfehlungen im Windenergieerlass – 1500 m Abstände zur Wohnbebauung – Mehr Entscheidungsspielraum für Kommunen
Aufhebung der Möglichkeit der Errichtung von Windenergieanlagen im Wald sowie der Verpflichtung zur Festlegung von Vorranggebieten in den Regionalplänen
Grundsatz entfällt, mit dem der Umfang der Flächenfestlegungen für Windenergie in den Regionalplänen geregelt wird

Erste Schritte in eine bessere Richtung in NRW….

Aber welcher denkende Mensch außerhalb der Ideologen- und Profiteursszene könnte eine  derartig zerstörerische Technologie wie die Windkraftnutzung für Mensch, Natur, Landschaft, Sozialgefüge und Volkswirtschaft allen Ernstes akzeptieren??
JR

(c) www.windwahn.com

Brockes: Ausbau der Windenergie wird wieder in geordnete Bahnen gelenkt

Der liberale Wirtschaftsminister Prof. Pinkwart hat heute die vom Kabinett beschlossenen Änderungen am Landesentwicklungsplan (LEP) vorgestellt, die nun in einem Beteiligungsverfahren diskutiert werden. Dazu erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dietmar Brockes:

„Die Änderungen am LEP setzen um, was wir in der FDP-Landtagsfraktion seit langem fordern und auch im Koalitionsvertrag vereinbart haben: Der Ausbau der Windenergie wird nun in geordnete Bahnen gelenkt. Als NRW-Koalition haben wir sofort nach der Übernahme der Regierungsverantwortung im vergangenen Jahr gehandelt und alle auf Landesebene möglichen Schritte für faire Rahmenbedingungen bei der Windenergie unternommen.

Dazu gehörte zunächst eine Änderung des Windenergieerlasses, in den das neue Berechnungsverfahren für den Immissionsschutz aufgenommen wurde. Damit werden die Abstände zur Wohnbebauung deutlich größer werden. Zudem wurde hier bereits eine Abstandsregel formuliert: Anhand einer typischen Fallgestaltung wurde ein Mindestabstand von 1.500 Metern als Orientierungswert beschrieben.

Die Abstandsregelung wird nun als Ziel in den LEP aufgenommen: Für neu errichtete Windenergieanlagen ist mit dem geänderten LEP ein planerischer Vorsorgeabstand von 1.500 Metern zur Wohnbebauung vorzusehen. Zudem werden die Möglichkeit der Errichtung von Windenergieanlagen im Wald sowie die Verpflichtung zur Festlegung von Vorranggebieten in den Regionalplänen aufgehoben. Der Grundsatz, mit dem der Umfang der Flächenfestlegungen für Windenergie in den Regionalplänen geregelt wird, entfällt. Damit geben wir den Kommunen, die am besten um die Akzeptanzprobleme vor Ort wissen, wieder mehr Entscheidungsspielraum.

Als unsere Initiativen abrundenden Schritt wird die Landesregierung zudem eine Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch einbringen, mit der der Mindestabstand abschließend verbindlich festgelegt werden kann.

Die Initiativen zeigen, dass wir unseren Anspruch, die Windenergie in geordnete Bahnen zu lenken, umsetzen. Ich freue mich sehr, dass die dafür nötigen Schritte nun von der NRW-Koalition unternommen werden. Wir schaffen faire Regeln, die die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigen und damit die Akzeptanz für die Windenergie sichern.“

Die Medieninformation des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie „Wirtschaftsminister Pinkwart: Wir schaffen mehr Freiräume für Investitionen in Nordrhein-Westfalen“ finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/kabinett-billigt-aenderungen-am-landesentwicklungsplan-ab-mai-koennen-buergerinnen

 

Mit besten Grüßen
Dietmar Brockes MdL

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Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen
Vorsitzender des Ausschusses für Europa und Internationales
Sprecher für Industrie und Energie der FDP-Landtagsfraktion

Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf
Tel: 0211/884 2750

Fax: 0211/884 3608
Email:  dietmar.brockes@landtag.nrw.de

www: www.brockes.de

Ein Kommentar

  1. Nun gilt es dringend die Planungen für einen weiteren naturzerstörerischen
    Unfug – die Errichtung von Pumpspeicherwerken- zu verhindern.
    Diese benötigen a) einen unglaublichen Flächenverbrauch und b) die Wasserspeicher sind i.d.R. nach nur wenigen Stunden abgelaufen (Bsp. Edersee)
    Sie bringen keine Versorgungssicherheit wenn der Wind ausbleibt.

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