Reicht das Naturschutzrecht zur Sicherung der biologischen Vielfalt aus?

von Wilhelm Breuer

Beitrag zur 5. Campuskonferenz Landschaftsentwicklung  am 16. März 2018 an der Hochschule Osnabrück

„Die Zukunft der biologischen Vielfalt“

Wilhelm Breuer übertitelt seine Einführung mit „Biodiversitätsdesaster“

„Der Deutsche Bundestag hat die laufende Dekade zur Dekade zum Schutz der Biodiversität erklärt. Drei Viertel dieser Dekade ist verstrichen und zwar weitgehend erfolglos:

  • In dieser Zeit hat sich die in Deutschland mit Mais bestellte Fläche auf 2,6 Mio. ha bzw. einem Viertel der Anbaufläche erhöht. Mit dem Einsatz von Bioziden, nicht erst seit Glyphosat, macht sich die biologische Vielfalt buchstäblich vom Acker. Unterdessen hat die Große Koalition in Niedersachsen vereinbart, die Ursachen des Insektensterbens erforschen zu wollen.
  • Bei Fortsetzung des Trends werden am Ende dieser Dekade weitere 2.800 km² Boden überbaut sein. Das ist mehr als die Fläche des Saarlandes.
  • Seit 2010 ist die Anzahl der Windenergieanlagen von 20.000 auf 28.675 Anlagen an Land gestiegen. Jedes Jahr kommen ca. 1.500 Anlagen hinzu. An Windenergieanlagen sterben allein in Norddeutschland nach Berechnungen der von den Bundesministerien für Umwelt und Wirtschaft finanzierten Progress-Studie jährlich 8.580 Mäusebussarde. Das sind sieben Prozent des dortigen Brutbestandes.
  • Der Klimawandel ist im Widerspruch zum Lebensgefühl der Gesellschaft bei weitem nicht die Hauptursache des gegenwärtigen Biodiversitätsdesasters. Tatsächlich sind eine Ursache für den Niedergang von Arten eher auch die Anstrengungen, die im Namen der Begrenzung des Klimawandels unternommen werden.
  • Die Rückkehr von Wolf, Luchs, Wildkatze, Biber, Uhu, Wanderfalke, See- und Fischadler, die gerne als Erfolgsgeschichte des Naturschutzes apostrophiert wird, verdankt sich in der Hauptsache der Beendigung der Verfolgung und ist kein ausreichender Beleg für eine erfolgreiche Naturschutzpolitik. Gradmesser sind nicht so sehr Wolfsrudel, sondern das Heer der Insekten und die – wie wir früher sagten – Allerweltsarten.

Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition gelten übrigens 46 (0,5 Prozent) von 8.305 Zeilen dem Schutz der biologischen Vielfalt mit Aussagen wie dieser:
„ Den Schutz der biologischen Vielfalt werden wir alsQuerschnittsaufgabe zu einem starken Pfeiler unserer Umweltpolitik machen. Dazu wollen wir die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt forcieren.“

Dieser Vortrag ist von Anfang bis Ende unbedingt lesenwert!

Mit Dank an Manfred Knake vom Wattenrat für die Info – dort finden Sie viele weitere wichtige Hintergrundinformationen zum Thema Arten- und Naturschutz und zu den verheerenden Auswirkungen der Windkraft:
http://www.wattenrat.de/2018/04/04/vortrag-reicht-das-naturschutzrecht-zur-sicherung-der-biologischen-vielfalt-aus/