Können Anwohner von Windindustrie-Anlagen Minderheitenrechte beanspruchen?

30. März 2018
Klaus-Eckart Puls auf https://www.eike-klima-energie.eu/

Dieser Aufsatz eines Allgemeinmediziners beleuchtet die vielleicht überraschende Frage, ob durch die politische Umsetzung der sog. Energiewende in Deutschland Windindustrieanlagen-Anwohner zu einer gesellschaftlich diskriminierten Minderheit geworden sind. Dies wird anhand der Definition von Minderheiten wie auch Mediendarstellungen und realen Begebenheiten betrachtet und letztlich eindeutig als zutreffend erkannt.

https://www.eike-klima-energie.eu/2018/03/30/koennen-anwohner-von-windindustrie-anlagen-minderheitenrechte-beanspruchen/

Lesenswert!

Der Mediziner Dr. Stephan Kaula stellt im, von Klaus-Eckart Puls vorgestellten Aufsatz eine These auf, die manch einem Windkraftbetroffenen und besonders Schallopfern sicherlich nachvollziehbar erscheinen.

Einzig folgende unzutreffende Bewertung der Begriffe geht an der Realität vorbei und verdient m.E. die gut gemeinte Anmerkung eines seit 23 Jahren WK-Opfers:

[box title=““ border_width=“3″ border_color=“#70ad00″ border_style=“solid“ icon=“quote-right“ icon_style=“border“ icon_shape=“box“ align=“justify“ text_color=“#000000″]…und als künftiger Anwohner eines Windparks selbst ein Betroffener ist, also … ein Windindustrieanlagen-Opfer und nicht Gegner. „Windkraftgegner“ ist ein unzutreffender Begriff, den die Politik dieser Gruppe aufgedrückt hat….[/box]Sicher ist nachvollziehbar, wenn ein durch Windkraft bedrohter, künftiger Anwohner von WEA aus Mangel an Information zu den Auswirkungen der WEA zunächst kein Windkraftgegner ist, sondern sich eher als Windkraftkritiker oder -skeptiker bezeichnet und vielleicht auch von der Gesellschaft lieber so genannt werden möchte, solange ihm die Erfahrungen am eigenen Leib fehlen.
Sobald dieser jedoch persönliche Erfahrungen mit der Windkraft macht, z.B. durch den Eintritt von Schallerkrankungen, Einbußen in die Lebensqualität, Verlust von Natur, Landschaft und Immobilienwerten, also vom Bedrohten zum Opfer geworden ist, sollte sich mit diesem Erkenntnisgewinn die Haltung ändern.
Denn wer als mit Hintergrundwissen gut gerüsteter und gebildeter Mensch, spätestens in der Situation seiner persönlichen Betroffenenheit oder in der Konfrontation mit durch Windkraft geschädigten Mitmenschen, immer noch kein Windkraftgegner geworden ist, der wird sich von Windkraftlobby, Wetterretter-Ideologen und ignoranten Mitbürgern, entsprechend der hier allgemein gültigen Doktrin von der sauberen, klimarettenden Windkraft, als egoistischer Nimby und zynischer St. Florianer desavouieren lassen müssen.
Schon steht dann das fiese St. Florianertum wie üblich im Mittelpunkt des allgemeinen Denkens über ‚Windkraftkritiker‘.
Und als Sankt Florianer oder Nimbys können Windkraftopfer wohl kaum Minderheitenschutz beanspruchen….
JR

P.S. Minderheit ‚Windkraftopfer‘?
Bezüglich des Anteils der gesundheitlich mittels Langzeitbeschallung durch WEA Geschädigten übertrifft den Anteil der von sog. großen Volkskrankheiten wie Krebs, Demenz und Diabetes Betroffenen übrigens um ein Vielfaches:
http://www.windwahn.de/index.php/wissen/hintergrundwissen/windwahn-powerpoint-vortrag-zum-infraschall.html
siehe Grafik auf Page 20 

Einleitung als Leseprobe:

„Auf den ersten Blick scheint es überraschend und gewagt zu sein, Anwohner von Windindustrieanlagen mit einer verfolgten ethnischen oder religiösen Gruppe zu vergleichen. Und irgendwie entsteht da auch ein Gefühl, ungerecht gegenüber wirklich Verfolgten zu sein.

Um diesen auftretenden inneren Widerstreit zu versachlichen, ist es hilfreich, sich auf die wissenschaftliche Definition zu beziehen: Was ist eine gesellschaftlich benachteiligte Minderheit und wann sollte diese einen besonderen Schutz erfahren?

Eine Minderheit ist ein zahlenmäßig kleinerer Teil einer Gesamtheit, der sich von ihr in einem bestimmten Aspekt unterscheidet, wie in Ethnie, Sprache, Verhalten, Religion, Moralvorstellungen, Sexualität. Unter dem Einfluss der amerikanischen Soziologie wurde der Begriff in den letzten 50 Jahren auf praktisch alle Gruppen erweitert, deren Auftreten von den vorherrschenden Verhaltensweisen abweicht, Ein Schutzbedarf dieser Minderheit besteht laut Völkerrecht, wenn die Mehrheit diese Minderheit dominiert, sie schlechter oder als minderwertig behandelt und ihr weniger Einfluss gewährt, als dem Rest der Bevölkerung..

Unter diesen Aspekten möchte ich im folgenden Aufsatz betrachten, ob Windindustrieanlagen-Anwohner (oder künftige Anwohner) zu einer schutzbedürftigen Minderheit in Deutschland gehören. Dabei bitte ich zu berücksichtigen, dass ich kein Soziologe oder Psychologe, sondern Allgemeinmediziner bin, der über 30 Jahre als Hausarzt tätig war und als künftiger Anwohner eines Windparks selbst ein Betroffener ist, also ein Windindustrieanlagen-Opfer und nicht Gegner. „Windkraftgegner“ ist ein unzutreffender Begriff, den die Politik dieser Gruppe aufgedrückt hat. Dass wir diese Bezeichnung zuließen, in der die Rollen von Täter und Opfer subtil vertauscht werden, zeigt wie weit der Prozess der Diskriminierung bereits weitgehend unbemerkt fortgeschritten ist. Dieser Aufsatz erhebt also nicht den Anspruch einer wissenschaftlichen Arbeit. Mein Wunsch ist es allerdings, dass Soziologen und Psychologen auf dieses Thema aufmerksam werden und vielleicht selbst eine solche Untersuchung auf wissenschaftlicher Grundlage vornehmen. Beabsichtigt ist auch deutlich zu machen, dass demokratisches Verständnis und die gebührende Achtung von Minderheiten etwas ist, um das eine Gesellschaft auch heute und in Zukunft immer wieder wird ringen müssen. Inwieweit wir das schaffen, ist ein Maßstab, an dem wir unsere Gesellschaft, vor allem aber unsere Politiker messen sollten. Und zuletzt ist es auch Absicht, den Menschen, die zwangsweise zu Windindustrieanlagen-Opfern werden oder geworden sind, ein neues Selbstverständnis zu geben: Ja, es ist ein erhebliches Unrecht, das da mit staatlicher Gewalt durchgezogen wird. Und es besteht nicht nur das Recht, sondern sogar die Verpflichtung der Politik und der Mehrheit der Bevölkerung mit deutlicher Stimme klar zu machen, dass das nicht einfach still hingenommen werden kann. Das Unrecht ist zu benennen wie auch die Verantwortlichen dafür.“

Alles lesen:
https://www.eike-klima-energie.eu/2018/03/30/koennen-anwohner-von-windindustrie-anlagen-minderheitenrechte-beanspruchen/
Mit Dank an EIKE für die Info und Veröffentlichung!