Eine Petition mit der Bitte um Unterstützung – Dazu Hintergrundwissen und Beispielhaftes zum Weiterleiten
Allen Mahnungen zum Trotz werden die Rückbaukosten falsch veranschlagt und wenn der Tag des Abbaus der WEA gekommen ist, bleiben die Grundstücksverpächter auf den Kosten sitzen, weil die Betreiber in Insolvenz gehen, bevor die Rückbaukosten in Höhe von rund 300.000 € anfallen, Tendenz mit Größe steigend.
Die Tatsache, dass die Fundamente nur oberflächlich entfernt werden, ist ebenfalls kein Geheimnis. Viele von uns, die seit Jahren in den alten Windindustriezonen leben, sind Augenzeugen auch dafür, dass sich die zuständigen Ämter für die Kontrolle und ggf. ein Einschreiten nur in seltensten Fällen verantwortlich fühlen.
Ein altes Thema, dankenswerterweise im Januar 2018 neu aufgelegt und in Panorama 3 vom NDR aufschlußreich dargestellt.
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Rueckbau-bei-Windraedern-oft-mangelhaft,windkraft920.html
Eine weite Verbreitung ist wünschenswert und besonders auch in den Gemeinden mit willigen Landverpächtern sinnvoll.
JR
Petition von Tilman Kluge – http://windknast.igsz.de –
Rückbau von WKA inkl. des gesamten Fundamentes durchsetzen
Hintergrundinformation
mit Dank an Peter Geisinger:
Rückbaukosten für eine Enercon E-101 fast doppelt so hoch wie die vom Land Hessen geforderte Sicherheitsleistung
Publiziert am 20.02.2018 von Don Quixote
Das Land Hessen hat ein Problem!
Es fordert laut einem Erlass aus dem hessischen Staatsanzeiger Nr. 48/2016 vom 28.11.2016, Blatt 1536f für die Rückbaukosten einer Windenergieanlage eine Sicherheitsleistung nach folgender Formel:
Nabenhöhe der WEA in Metern x 1.000 €
Das sind für eine Enercon E-101 mit einer Nabenhöhe von 149 Metern 149.000 Euro.
Das ist auch genau der Anlagentyp, der kürzlich in der Windfarm Kopf und Köppel bei Ulrichstein genehmigt wurde.
Gegenwind Vogelsberg liegt jetzt jedoch eine Kostenschätzung der Enercon GmbH für den Rückbau genau dieses Anlagentyps aus dem Jahr 2012 vor!
Demnach betragen die Rückbaukosten 278.188,05 Euro pro WEA!
Da diese Schätzung durch den Hersteller selbst erfolgte, ist davon auszugehen, dass diese eher optimistisch ist.
Zudem beträgt die in der Schätzung die veranschlagte Nutzungsdauer nur 20 Jahre. Genehmigt wird meist für 30 Jahre! Dann wäre die Entsorgung durch die Inflation noch wesentlich teurer.
Auch geht Enercon nicht auf das Thema Flachgründung / Tiefengründung ein.
Des weiteren gibt es zwei Fundamenttypen für die E101 dieser Dimension:
Das nicht auftriebssichere Fundament hat einen Durchmesser von 23 m – das auftriebssichere von 26 m.
Welches Fundament hat Enercon bei der Kostenschätzung wohl angenommen…?
Die hessische Landesregierung wird jetzt erklären müssen, warum sie eine viel zu geringe Kostenschätzung angesetzt hat.
Auf Basis welcher Grundlagen wurde dieser Wert von 1000 Euro pro Meter Höhe des Turms angesetzt?
Es wird nun zu klären sein, ob dieser Wert wider besseren Wissens aus rein politischen Gründen angesetzt wurde.
Besonders Verpächter sollten jetzt aufhorchen: Kann der Betreiber die Rückbaukosten nicht stemmen und geht in Insolvenz, da die Sicherheitsleistung nicht ausreicht, muss der Grundstücksbesitzer für die Rückbaukosten aufkommen.
Weiteres Hintergrundwissen dazu mit Dank an Manfred Knake www.wattenrat.de – mit Dank!
NDR-Panorama3-Beitrag vom 23. Jan. 2018:
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Rueckbau-bei-Windraedern-oft-mangelhaft,windkraft920.html
Rückbau bei Windrädern oft mangelhaft
von Jan Körner
Trotz des anhaltenden Windkraftbooms werden immer wieder auch Windparks abgebaut. Sei es, weil kleinere Altanlagen im Rahmen einer sogenannten Repowering-Maßnahme größeren Windrädern weichen, sei es, dass die Nutzungszeit der Anlagen abgelaufen ist und damit dann der Rückbau fällig wird.
Letzteres droht ungefähr jedem vierten Windrad in Deutschland im Jahr 2020. Denn dann fallen diese Windräder aus der Förderung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG),
was in der Regel auch das Ende der Nutzungszeit für die Anlagen bedeutet.
Kommentar von Manfred Knake – www.wattenrat.de
„Die Landkreise Wittmund und Aurich werden in der Karte „grün“dargestellt, also „keine Fundamente im Boden“. Das trifft definitiv nicht zu.
Wittmund ist der Paradelandkreis, in dem die Altfundamente bis nur 1,5 m unter Geländeoberkante abgetragen werden.
Das liegt der Redaktion schriftlich vor (Vermerk Bauamt). Das ist laut Baugesetzbuch und Rechtssprechung rechtswidrig.
Der im Windpark Utgast/WTM gedrehte Panorama3-Beitrag wurde aus „redaktionellen Gründen“ geschnitten und nicht gesendet.
Seit Wochen wurden im Windpark Utgast Betonfundamente von rumänischen Arbeitern mit Meißelbaggern entfernt, ausgerechnet am Drehtag standen die Bagger still, die Arbeiten wurden am Folgetag fortgesetzt.
In Aurich produziert der Hersteller Enercon, mit großer Nähe zur Landkreisverwaltung.“
Wassergefährdung durch Fundamente im Hamburger Marschland
25.01.2018, 03:10
HH-Bergedorf
Fundamente eine Belastung?
Windkraft Betonpfähle bleiben bei Abbau der Altanlagen im Boden
Bergedorf. Das Fernsehmagazin „Panorama 3“ berichtete am Dienstagabend darüber, dass der Rückbau von Windrädern in Schleswig-Holstein oft mangelhaft sei. Die Tiefenfundamente (Pfähle) werden im Boden gelassen, dies führe zu einer schnelleren Belastung des Grundwassers, kritisiert Reiner Böttcher. „Das Problem existiert in Hamburg natürlich genauso“, sagt der ehemalige Mitarbeiter des Umweltministeriums in Kiel. Zumindest theoretisch kann der Windkraft-Kritiker recht haben: Die Pfähle der Altanlagen bleiben auch hier im Boden. Seite 16
https://www.bergedorfer-zeitung.de/nachrichten/article213217975/Fundamente-eine-Belastung.html
Kostenpflichtig:
https://www.bergedorfer-zeitung.de/vier-und-marschlande/article213215191/Windkraft-Kritik-an-Fundamentresten-im-Boden.html
Ist ja toll, bei uns hat das Landratsamt nur 30.000 € an Rückstellungen für den Rückbau in den Genehmigungsauflagen gefordert!