Zusatzinfo im Onetz zum VLAB-Urteil
Verwaltungsgericht gibt Gegnern recht – Berufung möglich
Keine Windkraft bei Gramlhof
von Wolfgang Würth
Leseprobe:
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Wie Gerichtssprecher Bernhard Pfister bestätigte, entschieden die Richter nun doppelt im Sinne der Windkraftgegner. Nach einer langen Verhandlung gaben sie dem VLAB recht. Der Bescheid des Landratsamts gefährde geschützte Vogelarten und die „Eigenart der Landschaft“.
Gleichzeitig lehnten die Richter die Klage des Betreibers ab. Das Landratsamt hatte die Erlaubnis an die Auflage gekoppelt, die Anlage müsse von 31. Mai bis 31. August stillstehen, um den Wespenbussard zu schützen. Weitere Abschaltzeiten waren mit dem Schutz von Fledermäusen begründet. An diesen Einschränkungen hatte das Gericht nichts auszusetzen. Die Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtliche Prüfung der Betreiber seien nicht ausreichend, um an der Einschränkung der Betriebszeiten zu rütteln
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https://www.onetz.de/erbendorf/politik/verwaltungsgericht-gibt-gegnern-recht-berufung-moeglich-keine-windkraft-bei-gramlhof-d1811119.html
Onetz vom 26.01.2018
Verwaltungsgericht kassiert Antragspraxis bei 10-H-Regel
„Präzedenzfall“: Jubel bei Windkraftgegnern
Die Stimmung der Beteiligten überrascht am Freitagmorgen nicht: Während die Naturschützer vom Verein für Landschaftspflege und Artenschutz (VLAB) jubeln, herrscht bei der Grenzland Wind GmbH Katerstimmung. Am Donnerstag erteilte das Regensburger Verwaltungsgericht den Plänen für eine Windkraftanlage bei Gramlhof nach langer Verhandlung eine Absage (wir berichteten).
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