OVG Saarland – 2 B 584/17 – Klinik muss Infraschall tolerieren

Windräder
Ärzte Zeitung online, 12.01.2018

Kliniken genießen keinen absoluten Lärmschutz vor Windenergieanlagen, findet das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes.

(c) Wolfgang Dinstuhl - mit Dank an den BLS
(c) Wolfgang Dinstuhl – mit Dank an den BLS

SAARLOUIS. Das Knappschaftskrankenhaus Püttlingen ist mit dem Versuch gescheitert, die Errichtung von Windkraftanlagen in der Umgebung per Eilanträgen juristisch zu stoppen. Dabei entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes, dass der in der TA Luft für Krankenhäuser vorgesehene Immissionsrichtwert nicht in jedem Fall gilt (Az.: 2 B 584/17). Auch Bedenken gegen eine Infraschallbelastung wiesen die Richter zurück.
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Dabei beziehen sich die Richter auf die in der TA Lärm vorgesehene Möglichkeit, in Gemengelagen „geeignete Zwischenwerte“ zu bilden. Dieses „Rücksichtnahmegebot“ gilt laut OVG auch im konkreten Fall der Püttlinger Klinik, einen absoluten Schutz von Krankenhäusern gebe es jedenfalls nicht. Zudem habe ein Lärmgutachten einen nächtlichen Immissionsrichtwert von 37 dB (A) ermittelt, der damit den 40-dB (A)-Wert für allgemeine Wohngebiete unterschreitet.

Auch die Argumente des Chefarztes für Neurologie und der Chefärztin für Psychosomatische Medizin, wonach Patienten Beschwerden auf Infraschallimmissionen zurückführten und deshalb Standortnachteile für die Einrichtung zu befürchten seien, beeindruckten die Richter nicht.

Zwar verursachten Windenergieanlagen Infraschall, doch lägen die feststellbaren Pegel „nach einschlägigen wissenschaftlichen Untersuchungen weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. (kud

https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/955257/windraeder-klinik-muss-infraschall-tolerieren.html

Mit Dank für die Info an Birgit Wilder!!

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Richter aufklären!

Der letzte Absatz zeigt die übliche Unkenntnis der Gerichte zu den Themen Schall, Messungen und Medizin. Nachdem die internationale Forschung zum Thema Infraschall bereits viele Jahrzehnte alt ist, auch deutsche Studien zunehmend durch die Medien gehen, sich das Wissen zu Schallimmissionen und überalterte Messstandards seit Jahren verbreitet und es, wie wir spätestens seit der Lektüre des Kompendiums der Flugmedizin wissen, auch im deutschen öffentlichen Staatsdienst ein Leichtes wäre, sich von Fachleuten auf den neuesten Stand der Wissenschaft bringen zu lassen.
Gerade hier erwartet man doch, dass das Schutzbedürfnis der Bevölkerung, ganz besonders der Kranken Vorrang hat, gegenüber den Wirtschaftsinteressen einer profitierenden Branche.
Auch in manchen Gerichten scheinen sich Weltrettungs-Ideologie und vielleicht auch Lobbyismus breit gemacht zu haben, so dass für kranke Mitbürger oder für Einrichtungen, in denen sie Hilfe und Heilung suchen kein Platz mehr ist. Aber auch Richter werden mal krank…
Hoffen wir auf Aufklärung, z.B. mit Hilfe wissenschaftlicher Fakten und die daraus folgende Bereitschaft, das Zweierlei-Maß-Denken zu revidieren.
JR[/box]