Eine Chance für Windradlärm geplagte Anwohner: Neues Schallmessverfahren für Windräder in Kraft

Noch einmal eine Zusammenfassung der Hintergründe und Chancen, sowie eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit den neuen Schallschutzregeln, bitte beachten und den Abgabetermin für bestehende WEA – 19.02.2017 – beachten!

EIFELON

Umland: Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionen (LAI) hat Ende November ein neues Verfahren zur Berechnung der Schallemissionen an hohen Windanlagen in Kraft gesetzt. Ab sofort sind die Bezirksregierungen und die Unteren Emissionsschutzbehörden der Kreise gehalten die neuen Schallschutzregeln zu berücksichtigen.

Die LAI-Richtlinien waren bereits im Sommer 2016 erlassen worden, dann aber durch immer neue Überprüfungsanträge der ‚Windlobby‘ bis jetzt verzögert worden.

Im Wesentlichen geht es bei dem komplexen Berechnungsverfahren darum, dass die – bisher zugunsten der Windanlagen angesetzten Bodendämpfungswerte – in Zukunft nicht mehr zur Anwendung kommen. Die Gutachter konnten in ihren Berechnungen nach der TA-Lärm bisher eine „Lärmgutschrift“ für die, durch die Erdoberfläche eintretende Schalldämpfung der Rotorgeräusche in Anrechnung bringen.

Diese Möglichkeit nach DIN ISO 9613-2 wird in Zukunft nicht mehr – wie bisher – anerkannt, da sich die Gondelhöhe der modernen Windanlagen mittlerweile in bis zu 170 Meter Höhe befindet und damit eine mögliche Bodendämpfung der Generator- und Flügel-Geräusche nicht mehr zum Tragen kommt. Bis zur Schaffung einer, der Entwicklung angepassten DIN-Norm zielt die „Interimslösung“ des so genannten Interimsverfahrens der LAI darauf ab, diesen Regelungsrückstand den Interessen des Immissionsschutzes entsprechend, zu überbrücken. Experten gehen davon aus, dass sich diese Änderung in der Größenordnung von 3 dB(A) höheren Schallwerten der WEA bewegen wird.

Damit sind natürlich auch die bisherigen Berechnungen und Genehmigungen der Schallbelastung von Windanlagen, die unter den alten, nun ungültigen Kriterien der TA Lärm bzw. der DIN ISO 9613-2 erstellt wurden, zu überprüfen und der Schutz der Wohnbebauung zu erhöhen.

Hier ist aber nun der nächste Konflikt zwischen Genehmigungsbehörden und betroffenen Bürgern programmiert. Wie soll mit den bisher erteilten Genehmigungen umgegangen werden, waren sie doch offensichtlich mit falschen – zu niedrigen – Schallparametern erstellt worden?

Hierzu hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf eine vorausschauende Entscheidung getroffen. Im September – also zwei Monate vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung – hat das Gericht bereits auf die neue Genehmigungslage abgestellt und in einem Urteil die neue Schallberechnungspraxis nach LAI für rechtens erklärt.
[…]

Alles lesen:
http://eifelon.de/umland/ein-chance-fuer-windradlaerm-geplagte-anwohner-neues-schallmessverfahren-fuer-windraeder-in-kraft.html

Mit Dank für die Info an Ralf Hoffmann!

Über die Entscheidung des VG Düsseldorf berichteten wir bereits:

Schallimmissionsschutz durch Interimsverfahren

Schallimmissionsschutz durch Interimsverfahren II