VG Aachen (6 L 252/17) – Baustopp für Dahlemer Windpark

Chronik der Ereignisse um den vom VG Aachen verordneten Baustopp

Offene Fragen: Baustopp für Dahlemer Windpark – nun droht juristisches Glatteis

Kölner Stadt Anzeiger
von Klaus Pesch – 26.07.17

Dahlem –
Der am Montag verhängte Baustopp für den Windpark Dahlem IV kann für die Firma Dunoair (Investor und Betreiber), den Kreis Euskirchen und den klageführenden Naturschutzbund (Nabu) eine nervenzehrende Angelegenheit werden.

Viele Fragen stellen sich nach dem Urteil des Aachener Verwaltungsgerichts, weshalb es nicht verwundert, dass Kreis und Dunoair mit Informationen äußerst zurückhaltend sind. Nun wird an den fünf Windrädern zunächst nicht weitergebaut

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– Quelle: https://www.ksta.de/28029526 ©2017

Wo liegen die Begründungen des VG Aachens für den Baustopp und die Konsequenzen für Projektierer, Investor und Kreis?

Leseproben aus o.g. Artikel:

Die Vorprüfung
Dr. Frank Schafranek, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Aachen, erläuterte die Besonderheiten des Falls: Die Kreisverwaltung habe im Zuge des Genehmigungsverfahrens eine Vorprüfung durchgeführt und sich dabei am Rotmilan orientiert. Dabei habe sie den Schwarzstorch mit im Blick gehabt und aus den Resultaten geschlossen, dass auch mit diesem alles in Ordnung sei. Dies hatte das Gericht als „beachtlichen Verfahrensfehler“ bewertet.

Zwei Möglichkeiten

Richter Schafranek zeigte zwei Handlungsmöglichkeiten auf: So sei zum einen eine erneute Vorprüfung denkbar, bei der die vom Gericht angemahnten Aspekte berücksichtigt werden.
Dies sei allerdings in der Rechtsprechung umstritten. Die Behörde müsse entscheiden, ob sie diesen Weg gehen wolle. „Wenn man anfängt, die Vorprüfung zu heilen, wird der Zeitpunkt der Genehmigungserteilung (2016) zugrunde gelegt“, so Schaffranek. Die zweite Möglichkeit sei eine sofort durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung. Jedoch: Maßgeblich wäre dabei der jetzige Zeitpunkt.

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Ein neuer Rotmilan

Im Fall des Windparks Dahlem IV könnte erschwerend hinzukommen, dass sich auf dem Gelände mittlerweile ein Rotmilan angesiedelt hat. Bei einer neuen Umweltverträglichkeitsprüfung müsste dies berücksichtigt werden. Schafranek: „Das macht die Sache nicht ganz unpikant.“

Beschwerde?

Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts vom Montag bewirkt laut Schafranek, dass die vom Kreis erteilte Genehmigung zunächst aufgehoben ist. Sowohl Kreis als auch Unternehmen können gegen den Richterspruch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Schafranek: „Die Musik, die derzeit gespielt wird, ist so groß, dass es nachvollziehbar ist, dass das wohl geschehen wird.“

Es hänge von den Beteiligten ab, wie viel Zeit bis zu einer Entscheidung vergehe. Ein Beschwerdeführer müsse darlegen, dass das Verwaltungsgericht falsch entschieden habe und warum es richtig gewesen sei, den Schwarzstorch außen vor zu lassen. „Das machen sie nicht innerhalb einer Woche. Dafür brauchen sie Zeit“, sagte er. Aber auch der Nabu werde im Fall einer Beschwerde Zeit benötigen, um dazu Stellung zu nehmen.

Rückbau?

Sollten Kreis und Dunoair auch in Münster nicht Recht bekommen, könnten sie versuchen, das Problem zu lösen, indem weniger Anlagen gebaut werden oder andere Standorte gesucht werden. Ein kompletter Rückbau der Anlage, so Schafranek, sei immer die letzte Möglichkeit.

Wer haftet?

Falls es zu Regressforderungen kommen sollte, müsste die Betreiberfirma dem Kreis nachweisen, dass er an dem Schaden Schuld ist. Schafranek gibt zu bedenken: „In einer Rechtsfrage falsch zu entscheiden heißt noch lange nicht, dass fahrlässig oder vorsätzlich etwas falsch gemacht wurde.“ Die Frage sei dann, ob eine Sorgfaltspflicht verletzt worden sei.

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https://www.ksta.de/region/euskirchen-eifel/dahlem/offene-fragen-baustopp-fuer-dahlemer-windpark—nun-droht-juristisches-glatteis-28029526

Die Justiz

Das Verwaltungsgericht Aachen hatte im Juli die vom Kreis Euskirchen erteilte Genehmigung zur Errichtung der fünf Windräder im Windpark Dahlem IV durch einen Eilbeschluss aufgehoben, obwohl die Firma Dunoair bereits fleißig baute. Das Gericht monierte, dass der Kreisverwaltung Euskirchen ein „beachtlicher Verfahrensfehler“ unterlaufen sei. Sie habe im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung angegeben, es seien keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den Schwarzstorch zu erwarten. Doch ihre Untersuchungsmethode sei fehlerhaft gewesen.

Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts haben inzwischen sowohl der Kreis als auch das Unternehmen Dunoair eingelegt. Damit wird für die juristische Prüfung des Falls der Zeitpunkt der Genehmigung im Jahr 2016 zugrunde gelegt. Die Möglichkeit einer neuen Umweltverträglichkeitsprüfung wurde also verworfen. Maßgeblich wäre dabei der Zeitpunkt einer neuen Überprüfung gewesen. (pe)

Obige Hintergrundinfo stammt aus dem Artikel vom 24.08.17:
Dahlemer Windpark Massiver Finanzschaden durch Baustopp
– Quelle: https://www.ksta.de/28217998 ©2017

…und die WK-Lobbyisten in Gestalt der GRÜNEN im Kreis sorgen sich um die Finanzen – am 06.10.17:
Dahlem – Wer zahlt für den Baustopp bei fünf Windkraftanlagen?

Quelle: https://www.ksta.de/28541740 ©2017