Hinweise zum Interimsverfahren

Aufrufe 91.791 von RA Armin Brauns – mit Dank! Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen Anträgen im Genehmigungsverfahren, im Verfahren nach Genehmigung also im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren und im abgeschlossenen Verfahren