13.12.2017
Das Thema „Windenergie“ stand im Mittelpunkt einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung.
Grundlage war ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und FDP.
Für eine erfolgreiche Energiewende sei ein „energiepolitischer Neustart“ und damit auch eine Neuorientierung beim Ausbau der Windkraft erforderlich, heißt es in dem Antrag
(„Windenergie in Nordrhein-Westfalen wieder in geordnete Bahnen lenken – Akzeptanz für die Windenergie sichern“, 17/526). Die Fraktionen fordern u. a., „die Beschneidung der Planungshoheit der Kommunen zu beenden“.
In einigen Landesteilen sei die Windenergie „massiv ausgebaut“ worden, heißt es in dem Antrag. Weitere Anlagen stießen innerhalb der Bevölkerung deshalb „zunehmend auf Vorbehalte“. Angesichts von „aktuell rund 500 bereits genehmigten Windenergieanlagen, deren Errichtung bevorsteht“, müsse die Landesregierung „die Aufgabe meistern, wieder einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten herzustellen“.
Dafür seien auf Bundes- und Landesebene Gesetze und Verordnungen zu ändern. Die Kommunen müssten gestärkt, ein angemessener Anwohner-, Landschafts-und Naturschutz sowie der Schutz von Bestandsanlagen sichergestellt werden.
Der Landesentwicklungsplan solle so geändert werden, „dass die Kommunen gestärkt und die Verpflichtung zur Ausweisung von Windvorrangzonen und die Privilegierung der
Windenergieerzeugung im Wald aufgehoben werden“. Gegenüber dem Bund solle die Landesregierung „konsequent die Abschaffung der baurechtlichen Privilegierung von
Windenergieanlagen voranbringen“:
Redaktion: Wibke Busch, Pressesprecherin; Dr. Stephan Malessa, stv. Pressesprecher
Telefon: 0211/884-2850 Telefax: 0211/884-2250
E-Mail: wibke.busch@landtag.nrw.deDie einzelnen Stellungnahmen der Verbände lesen Sie hier:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/aktuelle_drucksachen/aktuelle_Dokumente.jsp?docTyp=ST&wp=15&dokNum=Drs+17%2F526&searchDru=suchen
Mit Dank an Ingrid für die Info!