Rhein-Neckar-Zeitung
Windpark „Kornberg“
Die Genehmigung von Anlagen ist rechtswidrig, wenn Artenschutzgutachten mangelhaft sind
Hardheim/Karlsruhe. (rüb) Auf ein wichtiges und richtungsweisendes Urteil für den Bau von Windparks – und explizit auch für das umstrittene Projekt am „Kornberg“ – weist der Landesverband baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraft in Natur- und Kulturlandschaften e.V. (Karlsruhe) hin: Die Genehmigung von Windparks ist rechtswidrig, wenn sie auf der Basis von falschen oder unzureichenden Artenschutzgutachten genehmigt worden sind.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat einen seit drei Jahren laufenden Rechtsstreit um den Bau von drei Windenergieanlagen (WEA) bei Dambach (Landkreis Birkenfeld) nun endgültig entschieden. Damit ist die im Frühjahr erfolgte Rücknahme der Genehmigung der drei Anlagen durch das Verwaltungsgericht Koblenz rechtskräftig
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Der Landesverband baden-württembergischer Bürgerinitiativen schreibt: „Genehmigungsbehörden und Vorhabensträger können sich ab sofort nicht mehr auf falsche Artenschutzgutachten stützen, wenn nachgewiesen wird, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Artenschutzgutachtens – und damit auch zum Zeitpunkt der später nachfolgenden Genehmigung – bekannt ist, dass am geplanten Windkraft-Standort ein Habitat seltener Arten festgestellt wurde.“
Der auch für viele andere identische Sachverhalte relevante Fall bedeute auch, dass eine wegen eines falschen Artenschutzgutachtens rechtswidrig erteilte Genehmigung keine Bestandskraft entfalten könne und der Betreiber damit rechnen müsse, dass die Betriebserlaubnis erlischt und die WEA auf seine Kosten zurückgebaut werden müssen.
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