Förderung für Windkraftbetreiber und Kosten für Stromkunden

Bundesnetzagentur legt Höchstwert für Windenergieausbau an Land fest

29.11.2017 Energie | Meldungen | RA Janko Geßner | Dr. Jan Thiele

Die Bundesnetzagentur hat am 29.11.2017 den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land für das Jahr 2018 auf 6,30 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) festgelegt. Dazu ist sie nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz berechtigt, wenn zu befürchten ist, dass es bei einem zu niedrigen Höchstpreis zu wenige Gebote gibt. Ohne die Festlegung hätten die Höchstwerte der Gebote aus den vorherigen Ausschreibungsergebnissen berechnet werden müssen. Der nach diesen Ergebnissen ermittelte Höchstwert von 5 ct/kWh hätte aber unter den derzeitigen Gestehungskosten von Windstrom von 5,6 ct/kWh gelegen, teilt die Bundesnetzagentur mit.
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Pressemitteilung der Bundesnetzagentur zur Anhebung des Höchstpreises

Festlegung des Höchstwertes für die Ausschreibung für Wind an Land 2018

Homann: „Der festgelegte Höchstwert ermöglicht auch im kommenden Jahr hinreichenden Wettbewerb

Ausgabejahr 2017
Erscheinungsdatum 29.11.2017

Die Bundesnetzagentur hat heute den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land im Jahr 2018 auf 6,30 ct/kWh festgelegt

Durch die Anhebung des Höchstpreises ist zu erwarten, dass sich in den Ausschreibungen 2018 ein guter Wettbewerb einstellt. Es können Preise geboten werden, die eine rentable Errichtung der Anlagen ermöglichen„, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften haben die Möglichkeit eröffnet, Gebote zu Preisen für Anlagen abzugeben, die derzeit noch nicht erhältlich sind. Um einen Fadenriss beim Ausbau zu vermeiden, musste rasch gehandelt werden. Nur bei einem hinreichenden Angebot können die Ausschreibungen wirken und einen kontinuierlichen Ausbau begleiten„, so Homann weiter.

Keine Ermittlung des Höchstwertes aus vorherigen Ausschreibungsergebnissen

Ohne die Festlegung hätten die Höchstwerte der Gebote aus den vorherigen Ausschreibungsergebnissen berechnet werden müssen. Dabei hätte sich ein Höchstwert von 5,00 ct/kWh ergeben. Dieser Wert liegt unter den derzeitigen Gestehungskosten von Windstrom, die mit 5,6 ct/kWh angegeben werden.

Es war zu befürchten, dass bei einem zu niedrigen Höchstpreis 2018 zu wenige Gebote abgegeben werden, um das Ausschreibungsvolumen auszuschöpfen.

Die Festlegung der Bundesnetzagentur stützt sich auf eine Kompetenz aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, die für diese Fälle eine Anhebung der Höchstwertes durch die Bundesnetzagentur vorsieht. Die Festlegung ist im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen veröffentlicht.

Sie kann auch hier nachgelesen werden.

Pressemitteilung (pdf / 48 KB) der Bundesnetzagentur

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/29112017_WindanLand.html


Die Bundesnetzagentur erhöht ab 2018 die Subventionen für Windkraft an Land.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Wind_Onshore_node.html

Ausführliche Erläuterung:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen_2017/Onshore/Festlegung17_1.pdf;jsessionid=64E0FDB7B50EC06BB99F244CAE28C7B8?__blob=publicationFile&v=1

Man fragt sich, wozu der Aktionismus, oder besser die Augenwischerei fürs dumme Volk zum Thema Überarbeitung des EEG wegen ständig steigender Kosten?
Warum haben die Regierungslobbyisten als Marionetten der Windkraftprofiteure nicht gleich eine jährliche dynamische Erhöhung des Höchstpreises festgelegt?
Immerhin werden die Windkraftwerke mit jeden MW, jedem Höhenmeter, jeder Rotorverlängerung teurer. Dazu die vielen steigenden Nebenkosten, fallende Renditen bis zum Komplettausfall, jährlich weniger Wind, mehr Brände und die Abnutzung der vielen Altanlagen. Wird nicht auch die Wartung jährlich teurer? Und das Catering bei den Einweihungsfesten,  die Akzeptanzsteigerungsveranstaltungen und und und…!
Wer soll das denn alles bezahlen?? Da bleibt ja nichts mehr übrig für die Luxusvillen in windkraftfreien Traumgegenden, den Tesla oder Ferrari, die Insel in der Südse…
Schließlich sind für viele Kosten doch sowieso die Klimaleugner, Klimawandelgegner, Windkraftskeptiker und alle, die soviel Wind machen, dass die WEA ständig abgeschaltet werden müssen verantwortlich.
Und die Stromkunden merken ohnehin nichts, sonst hätten sie sich schon seit 20 Jahren zunehmend über ständig steigende Stromkosten beschwert.
Nicht einmal die Wirtschaft und auch nicht die Industrie beschweren sich lautstark, eher wandern sie ab ins Ausland und lassen hier alles in Ruhe regeln mit der Regierung.
Eine der leichtesten Übungen der Windkraftbranche, schließlich warten fast alle Politiker auf das goldene Angebot aus Lobbykreisen, damit sie es warm und weich haben nach der Politkarriere und einige sicher auch gern schon vorher.
JR

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Förderung für Windkraftbetreiber und Kosten für Stromkunden

Bundesnetzagentur legt Höchstwert für Windenergieausbau an Land fest

29.11.2017 Energie | Meldungen | RA Janko Geßner | Dr. Jan Thiele
Die Bundesnetzagentur hat am 29.11.2017 den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land für das Jahr 2018 auf 6,30 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) festgelegt. Dazu ist sie nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz berechtigt, wenn zu befürchten ist, dass es bei einem zu niedrigen Höchstpreis zu wenige Gebote gibt. Ohne die Festlegung hätten die Höchstwerte der Gebote aus den vorherigen Ausschreibungsergebnissen berechnet werden müssen. Der nach diesen Ergebnissen ermittelte Höchstwert von 5 ct/kWh hätte aber unter den derzeitigen Gestehungskosten von Windstrom von 5,6 ct/kWh gelegen, teilt die Bundesnetzagentur mit.
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Alles lesen:
http://www.dombert.de/bundesnetzagentur-legt-hoechstwert-fuer-windenergieausbau-an-land-fest/

„Windenergieausbau darf nicht ins Stocken geraten“

Umweltminister befürwortet Bundesnetzagentur-Beschluss
SPD-Politiker erwartet „guten Wettbewerb“

“ Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) befürwortet diese am Mittwoch veröffentlichte Entscheidung: „Durch die Anhebung ist zu erwarten, dass sich in den Ausschreibungen ein guter Wettbewerb einstellt“, wird der Sozialdemokrat aus Sande in einer Pressemitteilung zitiert, „der Windenergieausbau an Land darf nicht ins Stocken geraten.“

Lies’ Einschätzung entspricht der des Bundesnetzagentur-Präsidenten Jochen Homann. Dieser geht davon aus, dass nun Preise geboten werden könnten, „die eine rentable Errichtung der Anlagen ermöglichen“. “

https://harlinger.de/Nachrichten/artikelnr/47917

Zu hessischen Projekten

von Joachim Weimer

Anmerkung: Was diese Maßnahme für die noch offenen Projekte in der Region bedeutet, dürfte klar sein. Theoretisch kann nun in Hessen wieder eine Einspeisevergütung erreicht werden, welche den Wert der Anlagen übersteigt, die bis zum Jahresende 2016 (WP Kuhbett) genehmigt wurden. Ob dies im gesetzlichen Rahmen passiert, ist m. E. noch zu prüfen (siehe Link)
https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__36b.html
Bleibt die geringe Hoffnung, dass Parteien und Verbände ihr Einspruchsrecht anwenden und sich gut begründet dagegen aussprechen.

2. René Rock (FDP-Hessen) zum Monitoringbericht 2017 „Energiewende in Hessen“
https://rene-rock.fdp-hessen.de/meldung/zum-monitoringbericht-2017-energiewende-in-hessen/

Ach ja, billiger wäre der Strom 2018 sowieso nicht geworden:
https://www.shz.de/deutschland-welt/politik/strom-bleibt-2018-teuer-id18363066.html