Auf Teufel komm raus!
Eine Pressemitteilung des NABU aus Rheinland-Pfalz spiegelt die Praxis, mit der in der BRD Genehmigungen für WEA gegen den Natur- und Artenschutz zugunsten von Windkraftprofiteuren durchgesetzt werden.
Das durchgängig skandalöse Verhalten in allen ländlichen Räumen Deutschlands, die sich nach Ansicht gieriger Interessenvertreter für das Abgreifen von EEG-Subventionen eignen, erzwingt Klagen zur Bewahrung gefährdeter Arten vor den Verwaltungsgerichten.
Leider sitzen in diesen nicht immer sachorientierte Richter, wie im folgenden Fall im VG Koblenz, sondern der bundesweite Anteil der Gesellschaft an Ideologen und Lobbyisten spiegelt sich auch in den Gerichten wider. Zum Nachteil unserer Artenvielfalt und der Anwohner der ländlichen Räume.
JR
Ein lesenswerter Fall mit gutem Ausgang – Mit Dank für die Info an Bernd Baumgart!
windwahn hat über den Fall Dambach im Landkreis Birkenfeld berichtet:
VG Koblenz (4 K 1362/16.KO) – Genehmigung für drei Windenergieanlagen bei Birkenfeld aufgehoben
NABU RHEINLAND-PFALZ | PRESSEMITTEILUNG| NR 30/17 | 29. November 2017
Genehmigung der Windenergieanlagen bei Birkenfeld bleibt rechtswidrig
NABU fordert Nachsteuern der Politik bei der Windenergieplanung in Rheinland-Pfalz
Mainz – Seit 2014 lief der Rechtsstreit um die drei Windenergieanlagen (WEA) bei Dambach (Landkreis Birkenfeld). Nachdem das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz die Genehmigung der drei WEA im Frühjahr aufgehoben hatte, hatten sowohl die Kreisverwaltung als auch die Betreiberfirma Geres beim OVG Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Doch ohne Erfolg: Jetzt hat das OVG die Berufung abgelehnt, womit das Urteil des Verwaltungsgerichtes nun rechtskräftig ist. Die Strategie der Betreiberfirma, die brütenden Rotmilane jahrelang zu ignorieren oder deren Gefährdung in Abrede zu stellen, wird durch Aufhebung der Genehmigung nun zu Recht abgestraft!
Das Verfahren um die Windenergieanlagen bei Birkenfeld gleicht inzwischen eher einem Krimi, als einem Rechtsstreit. Denn in den über drei Jahren, die der Streit zwischen dem NABU Rheinland-Pfalz, der Kreisverwaltung Birkenfeld und der Fa. Geres nun schon andauert, nahm das Verfahren viele Wendungen, mit denen man zu Beginn nicht gerechnet hatte. Der NABU hatte in den letzten Jahren immer wieder darüber berichtet. Aus NABU-Sicht war dies ein sehr kräftezehrender Prozess, bei dem aber mit dem Abschluss des Verfahrens am gestrigen Tag auch grundsätzliche Fragen zum Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz geklärt werden konnten.
Eines der wichtigsten Ergebnisse für den NABU ist, dass sich Verwaltungen und Betreiber auch dann nicht aus der Verantwortung ziehen können, wenn sie erst nach Genehmigungserteilung Kenntnis von geschützten Tierarten im Umfeld von WEA erlangen. Mangelhafte Gutachten sind also nicht der richtige Weg, um rechtssichere Genehmigungen zu erlangen. So wurde nun auch die Genehmigung im vorliegenden Fall für rechtswidrig erklärt. Denn sowohl der Verwaltung als auch der Fa. Geres war noch vor dem Widerspruchsbescheid bekannt, dass zwei Rotmilanpaare im Umkreis von 1500 m um die WEA bei Birkenfeld brüteten. Zwar erhielten sie diese Information nicht durch die Gutachten, die der Betreiber im Antragsverfahren vorgelegt hatte. Örtliche Naturschützer meldeten die Horste aber noch vor Baubeginn der Kreisverwaltung. Damit hätte schon zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides ein Versagungsgrund vorgelegen und der Anspruch auf die immissionsrechtliche Genehmigung wäre nicht mehr gegeben gewesen, heißt es im Beschluss des OVG. Trotzdem wurde der Widerspruch des NABU im Jahr 2015 abgelehnt und auch der Genehmigungsbescheid nicht dahingehend abgeändert, dass Vermeidungsmaßnahmen zum Rotmilanschutz zu ergreifen sind. Längst hatte man außerdem die Genehmigung für sofort vollziehbar erklärt und die Anlagen trotz des anhängigen Rechtsstreits gebaut.
„Obwohl die Bruten nun schon fast vier Jahre bekannt sind, wurde an der Genehmigung diesbezüglich nichts geändert“, zeigt sich Cosima Lindemann, Naturschutzreferentin des NABU Rheinland-Pfalz immer noch verärgert über dieses Vorgehen. „Auf diese Weise wurde nicht nur jahrelang das Leben der streng geschützten Rotmilane vor Ort gefährdet, durch das ignorante Vorgehen wurde auch viel Geld in einer schlechten Planung versenkt“, so die Diplom-Biologin weiter.
Mit dem OVG-Beschluss ist nun öffentlich, was dem NABU schon lange klar war: Schlechte Planungen und das Ignorieren von artenschutzrechtlichen Problemen sind ein riskantes „Spiel“ von unseriösen Projektierern und Gutachtern, das am Ende allen Beteiligten schadet. Gerade der schnelle Vollzug von Genehmigungen, selbst solchen bei denen Widersprüche anhängig sind, ist aber immer noch gängige Praxis in Rheinland-Pfalz.
Der vorliegende Fall zeigt eindrucksvoll, dass sich dieses „Schnell, Schnell“ am Ende nicht auszahlt. Denn übereilte Genehmigungen können eine sorgfältige Planung nicht ersetzen. Im Gegenteil verursachen schlechte Planungen und Genehmigungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung am Ende nur Kosten, die vermeidbar wären. Verantwortlich dafür ist nicht der Naturschutz. Die Planer, genehmigenden Behörden und nicht zuletzt auch die politischen Entscheidungsträger im Land tragen dafür die Verantwortung. Denn das Beispiel in Birkenfeld zeigt wieder einmal sehr deutlich, dass die komplexen Entscheidungen über Windenergiestandorte einer sorgfältigen Planung und klaren Vorgaben des Landes bedürfen. Der naturschutzfachliche Rahmen zum Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz, der inzwischen auch veraltet ist, kann dies alleine nicht leisten. Außerdem zeigt der Fall, dass neben der Notwendigkeit klarer Vorgaben durch das Land auch dringend Anpassungen im Gutachterwesen nötig sind.
Für Rückfragen:
Olaf Strub, Geschäftsführer, NABU Rheinland-Pfalz,
Tel. +49 (0)6131.140 39-22, E-Mail: Olaf.Strub@NABU-RLP.de
Quelle:
https://rlp.nabu.de/modules/presseservice/index.php?popup=true&db=presseservice_rlp&show=2252