Cheflobbyist Christiansen: Klimaschutzziele wichtiger als Wahlversprechen und Schutzabstände

Interview mit dem Chef der organisierten Windkraftprofiteure in SH in der KN

„Windkraft im Norden ist abgehängt“

Ausbaustopp, Preisdruck und eine gestaltungsunfähige Bundesregierung: Die Windbranche in Schleswig-Holstein beklagt massive Unsicherheiten. Verursacht, so Verbandschef Reinhard Christiansen, werden die vor allem in Kiel.
Von Ulrich Metschies
Artikel veröffentlicht: Sonntag, 26.11.2017

„Die Landesregierung sollte die bisherigen Abstandsregeln akzeptieren“: Reinhard Christiansen, Landeschef des Windverbandes BWE in Schleswig-Holstein.

Leseproben:
Kiel. Das Oberverwaltungsgericht hat das Moratorium für den Ausbau der Windkraft in Schleswig-Holstein für rechtmäßig erklärt. Eine schlechte Botschaft für die Branche?

Christiansen : Nein. Wir halten das Moratorium in der jetzigen Situation grundsätzlich für ein notwendiges Instrument zur Erstellung einer einheitlichen Landesplanung, die sich an den Klimaschutzzielen Schleswig-Holsteins orientiert. Entscheidend ist, dass das Gericht Daniel Günther und sein Ministerium dazu verdonnert hat: Im September 2018 müsst Ihr fertig sein. Doch das ist definitiv nicht zu schaffen, wenn man jetzt noch die Einführung neuer Abstandsregelungen überprüfen will. Eigentlich ist die Landesplanung doch schon eingetütet. Es sind 6500 Stellungnahmen abgegeben worden – alle unter der Prämisse 400 und 800 Meter. Wenn ich daraus jetzt 500 und 1000 Meter mache, kann ich praktisch von vorne anfangen. Unsere Forderung an den Ministerpräsidenten lautet: Akzeptieren Sie die Abstandsregelungen, so wie sie bereits eingetütet waren. Und kehren Sie zur bewährten Praxis der Ausnahmegenehmigungen zurück.

Dann müsste die Regierung ein zentrales Wahlversprechen einkassieren.

So etwas kann immer vorkommen. Unter den gegebenen Umständen hätte man dieses Versprechen gar nicht geben dürfen.Viel wichtiger aber sind doch die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Versprechen, die landeseigenen Klimaschutzziele zu erreichen.

Und die Akzeptanz ist Ihnen egal?

Ganz im Gegenteil. Wir als Betreiber nehmen es sehr ernst, wenn jemand zum Beispiel über Lärmbelästigung durch eine Windkraftanlage klagt. Dann wird nachgemessen. Und wenn Grenzwerte nicht eingehalten werden, dann wird nachjustiert. Auch wenn viel über Abstandsregelungen gestritten wird: Entscheidend sind doch die Emissionen, die bei Anwohnern ankommen und nicht die Frage, ob eine Anlage 400 oder 500 Meter von einem Haus entfernt ist.
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Unbedingt das komplette, kritische Interview von Ulrich Metschies lesen:
http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Wirtschaftsnachrichten/Nachrichten-Wirtschaft/Interview-Windkraft-im-Norden-ist-abgehaengt
Mit Dank für die Info an Wolfgang Tempel!


Man darf gespannt sein, wieviel von den Wahlversprechen und den lächerlichen Abstandsvergrößerungen von
100 m übrig bleibt, wenn die Regionalpläne endgültig verabschiedet sein werden. Das Land ist ohnehin verschandelt, die meisten Bewohner halten nach zwei Jahrzehnten Einschüchterung, Beleidigung, Desavouierung, Verblendung durch die Profiteure der „sauberen“ Windkraft und durch Verdummung nach  Gehirnwäsche mit Dauerberieselung zu den Segnungen der Windkraft für die Gemeindekassen und die Umwelt still.

Wie schön es sich inmitten einer Industrielandschaft mit Dauerbeschallung lebt, in der nichts mehr zählt, außer der Profite der Windbarone lesen Sie auch auf www.opfer. windwahn.de in den beiden neuesten Schallopferberichten aus dem Saarland und aus Hessen.
Auch aus dem, gemeinsam mit Niedersachsens Nordseeküste, am dichtesten mit WEA bebauten SH gibt es Berichte von ein paar Mutigen, die sich trauten, von ihrem Leben in der Schallhölle zu berichten.
JR

Ein Kommentar

  1. Ich frage mich was ist wichtiger:Der Schutz von Gesundheit und Naturlandschaft oder der Umsatz und Profit und Mini-Steuereinnahmen für die Gemeinde?
    Wobei in einem Ort wie hier, in dem Tausende Menschen Erholung suchen, wird den Menschen diese Erholung praktisch gestohlen. Die Einwohner werden durch die Polit-Elite und die Lobby terrorisiert und es wird ihnen als Geschädigte vom Gemeinderat gesagt, Sie müssen den Betreiber und Grundbesitzer privat verklagen.
    Nun frage ich mich, welche Pflichten hat ein Gemeinderat? Etwa die, Genehmigungen zu erteilen, durch die die Bewohner dieser Gemeinde geschädigt werden?
    Muss ich das so verstehen, dass wir Ihnen dafür das Mandat erteilt haben? Ich glaube nicht! Scheinbar haben Sie vergessen für wen Sie arbeiten dürfen, und wer Sie bezahlt!

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