Windkraftlobbyisten klagen für “ihr Recht auf Eigentum” gegen Moratorium

VG Schleswig – Aktenzeichen: 6 A 225/13, 6 A 58/14, 6 A 164/15 und 6 A 599/17.

Die Gier der seit 26 Jahren gemästeten und von der Landespolitik verwöhnten schleswig-holsteinischen Windbarone kennt keine Grenzen.
Heute klagen fünf von ihnen vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig um die Klärung der Frage, ob die Verlängerung des Moratoriums verfassungsgemäß sei oder ein nicht vertretbarer Eingriff in das Recht auf Eigentum!

Wann klagen Sie als Anwohner von WEA, der Sie seit einem, zehn oder zwanzig Jahren gezwungen sind, am Eigentum dieser unersättlichen, die ländlichen Räume SHs und der BRD beherrschenden Profiteure zu leben?

Sie klagen nicht auf Ihr Recht auf Eigentum, nämlich um die Bewahrung Ihrer Immobienwerte und gegen den Verlust Ihrer Altersicherung und Ihrer Kreditwürdigkeit –
Art. 14 GG?
Um Ihre Gesundheit, Ihre Krankheitskosten, Ihre Berufsunfähigkeit nach jahrelanger Dauerbeschallung durch das Eigentum der Windbarone –
Art.2 Abs 2 GG?
Um den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und ihrer Artenvielfalt in Ihrem Wohnumfeld –
Art. 20 a GG?

Diese drei Artikel des Grundgesetzes scheinen zwar in SH und in der BRD nur für Windkraftprofiteure und andere vermeintliche Klimaretter zu gelten. Aber auch wenn Sie sagen, dass Ihnen das Geld fürs Klagen fehlt, worauf die, auch von Ihnen seit der Einführung des Stromeinspeisegesetzes (1991) und des nachfolgenden EEGs von 2001, alimentierten Windbarone seit Jahren bauen, können Sie sich an Klagen beteiligen und öffentliche Debatten anregen!
Wie? Siehe unten!
JR

Schleswig : Verwaltungsgericht verhandelt über Klagen gegen Windkraft-Moratorium

shz – Onlineredaktion – 22. November 2017

Fünf Klagen gibt es gegen das Moratorium. Das Gericht entscheidet, ob der Baustopp verfassungsgemäß ist oder nicht.
– Quelle: https://www.shz.de/18390791 ©2017

Leseproben:

“Das Moratorium soll einen Wildwuchs an Windkraftanlagen verhindern. Es bedeutet aber keinen Stillstand: Seit dem Inkrafttreten im Juni 2015 wurden nach Angaben des Energieministeriums bis zum 16. Februar 2017 bereits 343 Ausnahmegenehmigungen für neue Windkraftanlagen gegeben.”

” Kippt der Baustopp für neue Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein? Das Verwaltungsgericht in Schleswig verhandelt am Mittwoch (9.30 Uhr) über fünf Klagen gegen das Moratorium. Es war ursprünglich bis zum 5. Juni 2017 befristet und wurde im April vom Landtag bis zum 30. September 2018 verlängert. Im Mittelpunkt stehe die Frage, ob die Verlängerung des Moratoriums – geregelt im ergänzten Paragrafen 18a des Landesplanungsgesetzes – verfassungsgemäß sei oder ein nicht vertretbarer Eingriff in das Recht auf Eigentum, erläuterte ein Gerichtssprecher. – ”

“Bereits im September 2015 hatte das Verwaltungsgericht das Moratorium als verfassungskonform eingestuft. Jetzt stehe aber die Verlängerung im Fokus, erklärte der Sprecher – und je länger das Moratorium dauere, umso stärker werde das Recht auf Eigentum berührt. Konkret gehe es bei den Klagen um die planungsrechtliche Zulässigkeit von verschiedenen „raumbedeutsamen“ Windkraftanlagen”

Alles lesen!
shz
https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/verwaltungsgericht-verhandelt-ueber-klagen-gegen-windkraft-moratorium-id18390791.html

[box title=”” border_width=”3″ border_color=”#70ad00″ border_style=”solid” icon=”exclamation” icon_style=”border” icon_shape=”box” align=”justify” text_color=”#000000″]
Unterstützen Sie die aktuell erneut gestartete Verfassungsbeschwerde auf Einhaltung von Art. 2 Abs. 2 zum Schutz unser aller Gesundheit durch Ihre Spende!

Unterstützen Sie die Debatte um das Verfassungsgebot zum Schutz der „natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere“ in Art. 20a Grundgesetz mit Ihren schriftlichen Beiträgen an die Verantwortlichen in der Politik und an die Medien!

Schießlich die Forderung auf Ihr Recht auf Eigentum gegenüber der Politik und in allen Foren!

Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre finanzielle Unterstützung durch Ihre Spende![/box]