Wir veröffentlichten bereits die Stellungnahme von RA a.D. Norbert Große Hündfeld, der den Verstoß gegen den Schutzbefehl des Art 20a GG zum zentralen Thema machte.
Ergänzend dazu eine Anwendungsunterstützung von Prof. Mathys – mit Dank! -zur hilfreichen Verbreitung der folgenden Texte (siehe unten) für Bürgerinitiativen und Mitstreiter.
- Die Windkraft ist ungeeignet, die Zielvorstellungen zu erfüllen (CO2 bleibt auf gleichbleibenden Niveau bei gleichzeitigem Ausbau der Erneuerbaren)
- Windkraft richtet in Natur, bei Tier und Mensch Schäden an.
Dadurch ergibt sich ein Verstoß gegen den Schutzbefehl des Art 20a GG
- Wir alle sollten belastbare Daten zur Erhärtung der beiden Thesen sammeln und mir übermitteln.
- Die Botschaft sollte so weit wie möglich gestreut werden
Weitere Infos auf www.gegenwind-greven.de