LAI: Windkraftanlagen offiziell lauter

[box title=““ border_width=“3″ border_color=“#70ad00″ border_style=“solid“ icon=“quote-right“ icon_style=“border“ icon_shape=“box“ align=“justify“ text_color=“#000000″]Es ist beabsichtigt, die Hinweise der Arbeitsgemeinschaft in Schleswig-Holstein eins zu eins umzusetzen[/box]

vom 26. Oktober 2017
Redaktion des Flensburger Tageblatts

Die Mühlen werden immer höher – eine neue Rechenmethode berücksichtigt das und macht den Ausbau der Öko-Energie komplizierter
Dem ohnehin schon in der Bredouille befindlichen Windkraft-Ausbau in Schleswig-Holstein steht eine weitere Hürde ins Haus: Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat eine neue Methode festgelegt, um die Schallausbreitung von Windrädern zu berechnen. Dadurch werden sich „tendenziell die Immissionspegel gegenüber dem bisherigen Rechenansatz erhöhen“, sagt Experte Martin Pohlmann aus der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft in Potsdam auf Anfrage. Je höher die Lärmprognose ausfällt, desto schneller sind die Grenzwerte erreicht, die ein Investor einhalten muss. Sonst – so sieht es das Bundes-Immissionsschutzgesetz vor – kann das jeweilige Bundesland keine Genehmigung erteilen oder allenfalls mit Einschränkungen, etwa indem nachts oder bei viel Wind die Flügel stillstehen müssen.

Die neue Formel reagiert auf das rasante Höhenwachstum der Anlagen. Das neue Verfahren erlaube eine realistischere Prognose der Geräuschbelastung hochliegender Schallquellen, begründet die LAI den Kurswechsel.
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Nach Auskunft aus dem Ressort von Grünen-Minister Robert Habeck soll das neue Verfahren nicht nur auf künftige, sondern auch bestehende Anlagen angewandt werden. Erkennbar schwer tut man sich in der Landesregierung, das Ausmaß der Folgen abzuschätzen. „Pauschal lässt sich das nicht vorhersagen“, äußert Habecks Sprecherin. Bei Neubauten hänge es „zum Beispiel davon ab, ob und welche Windkraftanlagen im Umfeld bereits stehen oder wie viele geplant sind und welchen Typs.“ Bei vorhandenen Mühlen könne es „möglicherweise Änderungen geben, etwa Auflagen zum schallreduzierten Nachtbetrieb oder andere Maßnahmen“.
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Alles lesen! https://www.shz.de/18169406 ©2017

[box title=““ border_width=“3″ border_color=“#70ad00″ border_style=“solid“ icon=“exclamation“ icon_style=“border“ icon_shape=“box“ align=“justify“ text_color=“#000000″]Auch wenn es hier nur um den Hörschall geht, könnten einige Lärmgeplagte von der Neuregelung profitieren.
Allerdings sind wir skeptisch, nach allem, was die schleswig-holsteiner Genehmigungsbehörden in den vergangenen mehr als 20 Jahren den Schallopfern abverlangt haben. Vom Ignorieren der Beschwerden, über Verschleppung von Auflage-Messungen bis zu den üblichen unzulänglichen Messungen durch abhängige Messinstitute, deren Messwerte wundersamer Weise immer genau bei den vorgeschriebenen Grenzwerten landen.
Da noch längst nicht das eigentliche Übel, nämlich der tieffrequente, Infra- und Körperschall als Verursacher der wirklich heftigen Krankheitssymptome gemessen und berücksichtigt werden muss, wird weiterhin an den Symptomen laboriert und nicht die Ursache bekämpft.
Dennoch sollten Sie unbedingt die Einhaltung der Interimslösung und immer wieder die kompletten zu messenden Schallimmissionen benennen und einfordern.
JR[/box]

Ein Kommentar

  1. Hat jemand schon versucht eine Anzeige wegen fahrlässiger (inzwischen möglicherweise vorsätzlicher) Körperverletzung durch die Behörden bei der Staatsanwaltschaft einzureichen? Bei ausreichendem Anfangsverdacht müssen diese selbständig ermitteln. Man kann die Anzeige als Betroffener einreichen, aber auch für Dritte, was aber entsprechend begründet werden muss.

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