Ausgezahlt statt ausgeurteilt

Ein Beitrag von windwahn.de (02/2017)

Klägerin nimmt Anträge gegen hohe Abfindung zurück

Anwalt und Mess-Experte legen schlagende Beweise vor

Paukenschlag vorm bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Wichtig zu wissen: Hier ging es nicht um die Beeinträchtigung der Gesundheit der Klägerin durch WEA-Schall, die Anlagen waren erst in Bau. Auswirkungen durch Exposition an Dauerbeschallung, wie im Fall der sieben irischen Familien gegen Enercon, hat es noch nicht gegeben!

Dieser Fall hätte dennoch bahnbrechend sein können in Bezug auf den skandalösen Umgang der Genehmigungsbehörden mit den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen.

Die Klägerin, die wegen befürchteter Immobilienwertverluste durch die genehmigten 8 WEA in 800m Entfernung von ihrem Haus gegen den Betreiber klagte ( die 10H-Regel konnte hier nicht zum Tragen kommen, da das Projekt vorher genehmigt worden war), nutzte den Baustopp wegen fragwürdiger Gutachten, um darüber an ihr Ziel zu kommen:

Zitat: Der Verwaltungsgerichtshof sollte prüfen, ob das Landratsamt Bayreuth die Auswirkungen des Baus auf die Umwelt überhaupt ordentlich bedacht hat. Schon vor dem Prozess verhängte das Gericht einen Baustopp und begründete das damit, dass „die angefochtene immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 22. April 2015 rechtswidrig sein dürfte“. Die Prüfung der Umweltbelastung genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht, hieß es.

Leider hat die Rücknahme der Anträge nun nur die Bedürfnisse der Klägerin befriedigt, Natur und Arten gehen leer aus, wie wir es in den vergangenen Jahren immer wieder durch den „Verkauf“ von Klagen der großen Umweltverbände gegen hohe Summen zugunsten von Stiftungen erlebt haben.
Schade, denn die Chancen, endlich auch für den Artenschutz Entscheidendes zu erreichen, waren sehr gut:

Zitat: Demnach hätte ein Umweltgutachten des Investors Primus Energie mit Sitz in Regensburg zunächst keine schützenswerten Tierarten festgestellt, ein hinzugezogener Experte die Messmethoden später aber in Frage gestellt. Manche Vogel- und Fledermausarten seien nicht bemerkt worden, weil das Gebiet zu kurz beobachtet worden sei, heißt es.

Weil sowohl Investor als auch Landratsamt daraufhin um die Aussagekraft des Gutachtens gebangt hätten, habe man nachgebessert anstatt ein neues zu erstellen. Ein Fehler, vermutete das Gericht. Und Rechtsanwalt Kollerer sagt im Gespräch mit dem Kurier: „Wenn wir es darauf angelegt hätten, hätten wir sehr gute Chancen gehabt.“

Dem bayerischen Gerichtshof ging es nicht um Artenschutz oder um die Methoden zur Erlangung von fehlerhaften „Gutachten“, wie sie deutschlandweit von lobbyabhängigen Umweltgutachterbüros zum Projekt passend erstellt werden. Der Baustopp wurde umgehend aufgehoben und die WEA werden fertiggestellt.
Die Natur wird auch durch deutsche Gerichte nicht geschützt und bleibt wie üblich auf der Strecke.

Trotz eines offenbar sehr versierten juristischen Vertreters und der Beweise eines überzeugenden Messbüros wurde das Potenzial dieser Klage nur teilweise ausgeschöpft.
Was nicht heißen soll, dass nicht jeder das Recht hat, um sein Eigentum zu kämpfen.
JR

Der engagierte, unabhängige Arten- und Landschaftsschutzverband VLAB schreibt dazu im Umwelt-Watchblog
mit Dank an Johannes Bradtka für die Info!
http://www.umwelt-watchblog.de/fuer-geld-kann-man-den-teufel-tanzen-lassen/

Den Zeitungsartikel (kostenpflichtig!) im Nordbayrischen Kurier finden Sie hier:
http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/uberraschendes-ende-im-streit-um-windrader_551625

Nordbayrischer Kurier.de

(http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/uberraschendes-ende-im-streit-um-windrader_551625)

Überraschendes Ende im Streit um Windräder

Im Gespräch mit Radio Mainwelle sagt Kollerer: „Das Verfahren ist beendet. Balzer hat alle Anträge zurückgenommen.“ Der Betreiber der acht Windräder am Vogelherd, die Firma Trianel mit Sitz in Aachen, hat seiner Mandantin noch vor Beginn der Verhandlung ein Angebot gemacht, das sie offenbar nicht ausschlagen konnte. Ab sofort ist der vom Verwaltungsgericht verhängt Baustopp am Windpark daher aufgehoben. Die sechs Anlagen auf Eckersdorfer Gebiet, die davon betroffen waren, können ab weiter gebaut werden. Kollerer sagt: „Ich bin sehr zufrieden und ich glaube meine Mandantin auch.“

Stillschweigen vereinbart

Warum Balzer dem Angebot zugestimmt hat, erklärt der Anwalt damit, dass man beiderseits die Risiken der Klage erkannt habe. Maik Hünefeld, Sprecher des Unternehmens Trianel, bestätigt auf Kurier-Nachfrage das Ende des Verfahrens. Über die Details des Angebots, so heißt es von beiden Seiten, wurde Stillschweigen vereinbart.

Bürgermeisterin reagiert geschockt

Eckersdorfs Bürgermeisterin Sybille Pichl (Freie Wähler) reagiert geschockt. Sie spricht von „Machenschaften“ und davon, dass man den Glauben an die Gerichtsbarkeit verlieren könnte. Balzer, sagt Pichl, habe überhaupt erst dafür gesorgt, dass der Windpark in der Gemeinde so hitzig diskutiert worden sei. Pichl hatte den Ausgang gespannt verfolgt, weil sie sich und die Gemeinde Eckersdorf vom Windparkinvestor ausgebootet fühlt. Demnach hätten 100 Eckersdorfer Lust gehabt, sich an den Windrädern finanziell zu beteiligen. Entgegen vieler Lippenbekenntnisse habe der Investor das aber nur solange in Aussicht gestellt, bis er die Grundstücke unter Dach und Fach gebracht hätte.

Der Strohhalm der Klägerin

Balzer war es dagegen vor allem darum gegangen, dass die Windräder zu nahe an ihrem Haus stünden und ihr Grundstück damit an Wert verliere. Die 10-H-Regel, wonach der Abstand der Räder zur nächsten Bebauung zehnmal so weit sein muss, wie die Räder hoch sind, gilt für den Windpark Vogelherd nicht. Die Vorbescheide für den Bau wurden bereits vor Inkrafttreten der Regel erteilt.

Der Strohhalm, an den sich die Lochauerin daher klammerte, war ein anderer. Der Verwaltungsgerichtshof sollte prüfen, ob das Landratsamt Bayreuth die Auswirkungen des Baus auf die Umwelt überhaupt ordentlich bedacht hat. Schon vor dem Prozess verhängte das Gericht einen Baustopp und begründete das damit, dass „die angefochtene immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 22. April 2015 rechtswidrig sein dürfte“. Die Prüfung der Umweltbelastung genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht, hieß es.

Ein fragliches Gutachten

Demnach hätte ein Umweltgutachten des Investors Primus Energie mit Sitz in Regensburg zunächst keine schützenswerten Tierarten festgestellt, ein hinzugezogener Experte die Messmethoden später aber in Frage gestellt. Manche Vogel- und Fledermausarten seien nicht bemerkt worden, weil das Gebiet zu kurz beobachtet worden sei, heißt es.

Weil sowohl Investor als auch Landratsamt daraufhin um die Aussagekraft des Gutachtens gebangt hätten, habe man nachgebessert anstatt ein neues zu erstellen. Ein Fehler, vermutete das Gericht. Und Rechtsanwalt Kollerer sagt im Gespräch mit dem Kurier: „Wenn wir es darauf angelegt hätten, hätten wir sehr gute Chancen gehabt.“

Baustopp ab sofort aufgehoben

Das Unternehmen Trianel wiederum hatte der Klägerin Balzer vorgeworfen, sich zu spät gegen den Bau der Windräder gewehrt zu haben. Sie hätte von der Baustelle, deren Zufahrt durch Lochau führt, seit Juli 2016 wissen können. Würde das Projekt jetzt, wo an manchen Windrädern bereits die Rotoren montiert seien, noch gekippt, bedeute das einen „erheblichen Vermögensschaden“.

Mit dem Ende des Verfahrens werden auch die Vorwürfe nicht weiterverfolgt, das Landratsamt Bayreuth hätte ungenügend geprüft. Zur Begründung sagt Rechtsanwalt Kollerer: „Hätte meine Mandantin nicht geklagt, hätte das niemand angezweifelt.“

Originalartikel: http://windwahn.de/index.php/news/gerichte/ausgezahlt-statt-ausgeurteilt.html

 

 

Ein Kommentar

  1. Die rechtlich wie emotional unerträgliche Situation des „sich aus WKA-Klageverfahren rauskaufen könnens“ mittels Zahlung mehr oder weniger immenser Beträge an den/die Kläger durch Beklagte wird im Prinzip so lange praktiziert werden konnen, bis das BVG, oder der Gesetzgeber von sich aus, den Schutz vor gesundheitlichen Schäden durch Niederfrequenten- und Infraschall von Windkraftanlagen ausdrücklich in den GG Art 2.2 mit einbezieht. s.auch unten.

    (Das wäre sinngem. gleichermaßen erforderlich für GG Art 14, Recht auf Eigentum.)

    Erst dann müßten Staatsanwälte und Gerichte allen Klagen mit dem Anfangsverdacht des Vorliegens von Offizialdelikten nachgehen.

    Erst dann wären Filz und Kungelei eingedämmt. Erst dann gäbe es Urteile, irgendwann auch mit Rechtskraft, zum Schutze von Mensch, Natur und Landschaft.

    Deshalb der hochnotwendige Duchbruch für die VERFASSUNGSBESCHWERDE.

    GG Art 2.2 (Wikipedia auszugsweise):

    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört zu den Grundrechten eines Menschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Es wird zusammen mit dem Recht auf Leben und dem Recht auf Freiheit der Person in Art. 2 Abs. 2 GG garantiert:

    Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte sich wiederholt mit Eingriffen in das Grundrecht zu beschäftigen, so z. B. hinsichtlich

    des Schutzes vor Beeinträchtigungen durch Fluglärm[5]
    des Schutzes vor Beeinträchtigungen durch ein atomares Endlager[6]
    der Kostenübernahme für lebensrettende Medikamente[8]
    des Schutzes vor Beeinträchtigungen im Rahmen der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit bei einer Transformatorenstation.[5]
    des Schutzes vor Gesundheitsgefahren durch Ozon
    > Aber eben (bisher) nicht …
    …. des Schutzes vor gesundheitlichen Schäden durch Niederfrequenten- und Infraschall von Windkraftanlagen. ( vermutlich politisch nicht gewollt, da inoppotun für Ideologen und Profiteure. HUS)

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