Windräder beeinträchtigen Landschaftsschutzgebiete nicht

Regierungspräsidium hebt Entscheidung des Landratsamtes Ortenaukreis auf

EnBW kann Planung von Windkraftanlagen in Oppenau und Lautenbach weiter vorantreiben

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat die ablehnende naturschutzrechtliche Entscheidung des Landratsamtes Ortenaukreis zu den von der EnBW geplanten Windkraftanlagen in den Landschaftsschutzgebieten „Oberes Achertal“ und „Lierbach und Kniebisstraße“ in den Gemeinden Oppenau und Lautenbach aufgehoben. Die Widerspruchsbehörde in Freiburg ist der Auffassung, dass die geplanten Windräder nicht gegen die Landschaftsschutzverordnungen der dortigen Landschaftsschutzgebiete verstoßen. Deshalb kann eine Befreiung vom Verbot baulicher Anlagen im Gebiet erteilt werden. Diese Befreiung gilt nur für diese konkreten Anlagen und nur für die Dauer der beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
[…]

Wie das RP in seiner Entscheidung ausführt, führen die geplanten Windenergieanlagen nicht zu massiven Eingriffen in die Landschaftsschutzgebiete. Die Eingriffe beschränken sich auf Randbereiche. Der Gesamtcharakter der Gebiete wird nicht nachhaltig negativ verändert bzw. die Schutzzwecke werden nicht funktionslos. Insbesondere gehen auch nicht die Erholungsfunktion der beiden Schutzgebiete und ihre Bedeutung für den Tourismus verloren, auch im Zusammenhang mit den benachbarten Räumen wie etwa zum Nationalpark Schwarzwald. Die Anlagen werden in weiten Teilen, bedingt durch das starke Relief und den hohen Waldanteil, verdeckt werden. Nur in Offenlandbereichen wird man Teile der Anlagen sehen können. Gleiches gilt für den Blick von der B 500, wo auch nur in einem Teilbereich die Anlagen deutlich sichtbar sein werden. Von einer Entwertung der touristischen Bedeutung des Bereichs könne also nicht ausgegangen werden. Den Eingriffen steht das überwiegende öffentliche Interesse am Klimaschutz und am Aufbau einer nachhaltigen regenerativen Energieversorgung, das mit der Errichtung der Windenergieanlagen verfolgt werden kann, gegenüber.

Alles lesen:
http://www.umweltruf.de/2017_PROGRAMM/news/111/news3.php3?nummer=6982
Wieder einmal haben Ideologen und Lobbyisten in einem Regierungspräsidium die, wenn sie o.g. hervorgehobene Aussagen treffen, mit Sicherheit nie ihren städtischen Raum verlassen, um sich z.B. zuvor ein Bild zu machen eine nahezu absurde Entscheidung gefällt. Letzteres gilt auch für die entscheidenden Herrschaften in den Genehmigungsbehörden der Landesämter aller Bundesländer zum Thema Emissionsschutz.
Da werden die Modellansichten der antragstellenden Windkraftprojektierer ohne Überprüfung von neutraler Seite problemlos übernommen und umgesetzt.
Erschreckend!
JR

Empfehlen Sie Ihren Regierungspräsidien und Landesämtern, sich vor ihren Entscheidungen gegen die Landschaft, den Tourismus und die Interessen der Bewohner der ländlichen Räume, die Lektüre namhafter fachkundiger Autoren zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Beeinträchtigung der Landschaft durch WEA und ihren Folgen:

Prof. Werner Nohl:
Landschaftsästhetik heuteAuf dem Wege zu einer Landschaftsästhetik des guten Lebens
ISBN 978-3-8658-1712-9
http://www.windwahn.de/index.php/news/schleswig-holstein-spezial/5-wichtige-punkte-zum-runderlass.html

ETSCHEIT, G. (Hrsg.): Geopferte Landschaften. Wie die Energiewende unsere Umwelt zerstört.
ISBN 978-3-453-20127-9
http://www.windwahn.de/index.php/news/allgemein/1940-geopferte-landschaften.html