WAZ
Neue Abstandsregelung für Windkraftanlagen auf dem Weg
16.09.2017
Die NRW-Landesregierung hat am Mittwoch die Einschränkungen des Windenergie-Ausbaus beschlossen. Das teilt die CDU-Landtagsabgeordnete Anke Fuchs-Dreisbach mit. „Mit der neuen Regierung wird es keine ,Verspargelung’ unserer schönen, intakten Naturlandschaft durch Windkraftanlagen geben.“ Windräder sollen laut Entschließungsantrag von CDU und FDP künftig einen Mindestabstand von 1500 Metern zu reinen und allgemeinen Wohngebieten haben. Die Änderung des „ideologisch geprägten Windenergie-Erlasses aus der Kraft-Remmel-Ära“ wird voraussichtlich Anfang 2018 rechtsverbindlich werden. Fuchs-Dreisbach erklärt, dass die Pläne der Landesregierung den Ausbau der Windkraft in NRW bremsen werden. Dies heiße jedoch nicht, dass die Windkraft in NRW „auf absolut Null“ zurückgefahren werde. Vielmehr gelte es, angesichts ständig zunehmender Anwohner-Proteste die Akzeptanz in der Bevölkerung für die „unumkehrbare Strategie der Energiewende“ zu erhalten, so die Politikerin. „Und das funktioniert eben nicht, wenn man den Menschen in unserer Heimat überall Windräder vor die Nase setzt – und den Kommunen ihre Planungshoheit nimmt.“
Windkraft-Branche: Energiewende durch Schwarz-Gelb in Gefahr
Hendrik Schulz
31.08.2017
Siegen-Wittgenstein. 1500 Mindestabstand: Landesregierung könnte es der Branche schwer machen.Siegen-Wittgenstein. 1500 Mindestabstand: Landesregierung könnte es der Branche schwer machen.
https://www.waz.de/staedte/siegerland/windkraft-branche-energiewende-durch-schwarz-gelb-in-gefahr-id211761121.html
Windkraftbauer sehen Branche in Gefahr
Brandbrief ans Land: Neue Regeln schaden
Düsseldorf. Mehr als 60 kleinere und große Unternehmen aus der Windenergiebranche haben die schwarz-gelbe Landesregierung aufgefordert, auf die
geplanten Einschränkungen beim Bau von Windrädern zu verzichten.
Westdeutsche Allgemeine Zeitung,
31. August 2017
[…]
CDU und FDP wollen für den Bau neuer Anlagen einen Mindestabstand von 1500 Metern durchsetzen – bislang galt eine fallabhängige Vorgabe mit geringeren Abständen Dies und das
geplante weitgehende Verbot für Windräder in Wäldern hätten einen massiven Einbruch des Ausbaus der Windenergie ab 2019 zu Folge, warnt die Branche. 90 Prozent der dazu bisher vorgesehenen Flächen würden wegfallen.
[…]
https://www.waz.de/region/firmen-warnen-vor-windkraft-aus-in-nrw-id211760543.html
„einen Mindestabstand von 1500 Metern zu reinen und allgemeinen Wohngebieten“
DAS sind genau DIE Regelungen, die mehr als kontraproduktiv sind. Sie entsprechen genau dem Sankt-Florian Prinzip: Als Anwohner in Hör- und Sichtweite ist die „Verspargelung“ nämlich das geringste Problem. Die Menschen im Mischgebiet und im Aussenbereich werden geopfert, ohne Anerkennung der gesundheitlichen Belastungen und durch den ‚Trick‘ der Einstufung nach Baurecht(?) sogar offiziell diskriminierungsfrei. Warum sich ein Mensch in einem reinen Wohngebiet in der Nacht schon bei 35dB(A) erheblich belästigt fühlt, ein Mensch im Mischgebiet/Aussenbereich aber erst ab 45dB(A) sagt die TA Lärm zwar nicht, aber das hat ganz bestimmt rein garnichts mit Diskriminierung zu tun. Zumal es zur bitteren Ironie gehört, dass die Geräusche von WEAs in Städten durch höhere Hintergrundgeräusche vermutlich wirklich weniger störend wären als im ansonsten eher ruhigen Aussenbereich.
Vollkommen richtig. Das Grundproblem ist die Differenzierung zwischen den einzelnen Gebieten/Bereichen. Und die komplette Negierung der Gesundheitsproble. Die TA Lärm muß auf vollständig neue Füße gestellt werden und den Folgen der Lärmbelastung über den kompletten Frequenzbereich und auf allen Einwirkwegen gerecht werden.
Solange dies nicht geschieht, machen sich alle am Genehmigungsverfahren beteiligten Politiker und Amtspersonen der Körperverletzung schuldig. Prof. Elicker hat diesbezüglich deutliche Worte gefunden.
http://windwahn.de/index.php/wissen/hintergrundwissen/dav-beitragsreihe/stadtraete-haften-persoenlich-bei-gefaehrdung-der-menschlichen-gesundheit-durch-grosswindanlagen.html