OVG Lüneburg, NDS, bestätigt Urteil des VG Göttingen:
Aus für 5 WEA von 200 m Höhe in Gleichen, Landkreis Göttingen.
Geplante Windräder würden das Jagdrevier der Rotmilane durchbrechen und ein erhebliches Tötungsrisiko darstellen.
OVG Lüneburg 12. Senat, Beschluss vom 04.09.2017, 12 LA 39/17
NDR – 14.09.2017
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Der Investor könne sich nicht darauf berufen, dass das Gelände in der Gemeinde Gleichen kein ausgewiesenes Vogelschutzgebiet sei, heißt es in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, der am Donnerstag bekannt geworden ist. Da die als Acker genutzte Fläche innerhalb eines größeren Vogelschutzgebietes mit der landesweit höchsten Siedlungsdichte des Rotmilans liege, handele es sich um ein „faktisches Vogelschutzgebiet“.
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http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Rotmilan-geht-vor-Windpark,rotmilan104.html