Hamburg: Gericht untersagt Betrieb der Windkraftanlage Curslack

Zur Erinnerung: OVG HH – AZ 1 Bs 14/17 vom 23.06.2017

12.07.17

Umweltsenator Kerstan wollte die fünf Rotoren morgen einweihen. Doch das Gericht verordnete den Nachweis der Umweltverträglichkeit.Bravo Willy Timmann und allen Altengammer Mitstreitern!
Unseren Mitstreitern in den Hamburger Vier- und Marschlanden ist es mit Hilfe eines kompetenten Verwaltungsrechtlers gelungen, die Inbetriebnahme der 5 WEA,180 m hoch, in Curslack einen Tag vorm Einweihungs-Jubelfest mit grünem Umweltsenator zu stoppen.
Mit Dank für die Info an Norbert Meyer-Ramien!

Leseproben aus dem Hamburger Abendblatt:

Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) hat Donnerstag frei. Die feierliche Einweihung des Windparks Curslack in Bergedorf, zu der er sich angesagt hatte, fällt aus. Das Oberverwaltungsgericht hat den Betrieb der Anlage verboten. Es gab damit einer Anwohnerbeschwerde statt, die gegen die Baugenehmigung vorgegangen war. Die Richter monierten,
dass die Behörden die Auswirkungen der fünf Rotoren auf die Umwelt unzureichend bis gar nicht geprüft haben. Die Anlagen stehen im Trinkwasserschutzgebiet.

In dem 24 Seiten starken Gerichtsbeschluss, der dem Abendblatt vorliegt, lassen die Richter deutlich durchblicken, dass ihrer Meinung nach die Behörde in Fragen der Umweltrisiken die Angaben des Anlagen-Betreibers praktisch abgeschrieben hat.
[…]
Der Widerspruch gegen die Baugenehmigung der 180 Meter hohen Rotoren konnte insoweit keinen Erfolg mehr haben, stellen die Richter lapidar fest. Allerdings verhindere die offenbar rechtswidrig erteilte Baugenehmigung den Betrieb der Anlage. Die in der Baugenehmigung begangenen Rechtsfehler können nach Ansicht der Richter aber geheilt werden. Dabei muss die von der Behörde vorgenommene sogenannte Vorprüfung der Umweltrisiken nicht allgemein und vage, sondern am konkreten Einzelfall vorgenommen werden. Dies ist nach Ansicht der Richter bisher nicht erfolgt.
[…]
Die Behörde hatte sich darauf zurückgezogen, dass die Unbedenklichkeit der Windkraftanlagen im Trinkwasserschutzgebiet bereits mit der Änderung des Flächennutzungsplans bescheinigt sei. Dagegen hielten die Richter fest, dass eben dieser Flächennutzungsplan an zwei Textstellen explizit fordere, die Unbedenklichkeit solcher Windkraftanlagen im konkreten Einzelfall darzulegen. Sie sei nicht bereits durch eine allgemeine, prinzipielle Erlaubnis abgegolten.
[…]
Problematisch sind insbesondere die Fundamente der Rotoren, die 15 Meter tief in wasserführende Bodenschichten reichen und Grundwasserströme beinflussen. Außerdem hat die Behörde bisher keinerlei Angaben dazu gemacht, wie die Unfallrisiken, Störfälle und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie Getriebeöl im Hinblick auf Umweltverschmutzungsgefahren einzuschätzen sind. Die Rotoren stehen im Einzugsbereich des Trinkwasserwerks Curslack, das große Teile Hamburgs mit Trinkwasser versorgt.

Die jetzt nachzuholende Vorprüfung kann nach Auffassung der Richter dazu führen, dass eine volle Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen muss.
[…]
Die Richter wiesen darauf hin, dass die zu erwartende Lärmbelastung der Anwohner durch die Rotoren im Rahmen liegen dürfte und insofern keine Beeinträchtigung subjektiver Rechte darstelle. Die Prüfung der Umweltbelange aber sei im öffentlichen Interesse und insofern anders zu bewerten als einzelne Anwohnerinteressen.

Alles lesen:
http://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article211218937/Gericht-untersagt-Betrieb-der-Windkraftanlage-Curslack.html

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“Gericht untersagt Betrieb der Windkraftanlage Curslack”

und folgen dem link zum Hamburger Abendblatt.[/box]

Die Hartnäckigkeit der Altengammer Mitstreiter und ein guter Verwaltungsrechtler haben ein Hamburger Prestigeprojekt zum Stillstand gebracht.
Ein gutes Signal, besonders wenn wir uns erinnern, dass 2013 der im Bezirk Bergedorf mit 66,7 % und 16.866 Bürgerstimmen gewonnene Bürgerentscheid von Bürgermeister Olaf Scholz missachtet wurde, um Windkraftprojekte gegen den Willen der Bevölkerung durchzusetzen.
Drücken wir die Daumen, dass das Thema UVP mit der notwendigen Ernsthaftigkeit unabhängig von Ideologie und privaten Wirtschaftsinteressen abgearbeitet wird.
Ärgerlich jedoch sind die letzten Sätze des Artikels. Zeigen sie doch wieder einmal die Ignoranz von Verwaltungsrichtern, die den Gesundheitsschutz vor Lärmbelastung
von den Umweltbelangen abkoppeln, sie also minder bewerten als den Trinkwasserschutz, nur weil nicht Hunderttausende, sondern “nur” Tausende Hamburger von der Schallbelastung betroffen sein werden…
Abgesehen von dieser Ignoranz der Mächtigen muss man sich nur die bereits vorhandene Schallvorbelastung durch Autobahnen, Industrien, bereits vorhandene WEA etc.
vor Augen und Ohren führen, um zu wissen, dass diese richterliche Bewertung nicht nur zynisch in Bezug auf die belasteten Anwohner, sondern auch inhaltlich falsch ist.
Nur aufgrund veralteter Vorschriften wie die TA Lärm und die Industrienormen und von Prognoseberechnungen mit der Qualität von Abgasprognosen der Autoindustrie werden die Schallattacken mittels Infra- und Körperschall auf die Bevölkerung weiterhin zugunsten einer kruden Ideologie und der Gier einiger Profiteure fortgesetzt werden.
JR

Ein Kommentar

  1. Moin,

    hat jetzt schon mal jemand die Unterlagen an die Bundesnetzagentur geschickt? die haben Interesse signalisiert, EEG2014 Genehmigungen aufzuheben, wenn die Genehmigung unrechtmäßig in 2016 erteilt wurde. Ach so: So eine EEG 2014 Genehmigung müsste auch ein Widerspruchsrecht beinhalten. Bedeutet, als Unbeteiligter des Verfahrens kann 12 Monate Widerspruch eingelegt werden. Hat das schon jemand gemacht? Stammt die Baugenehmigung aus 2016?

    Viele Grüße aus Bardowick

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