SH: Windwahn – Das Jamaika-Diktat

Mit Dank an Hans Ulrich Schroeder

Fakten, Analysen, Einschätzungen, Betrachtungen

Als Folge des vorsätzlichen (?) grandiosen Wahlbetrugs durch CDU und FDP sind die großmäuligen Wahlversprechungen zu einem Fast-Nichts geschrumpft. Dennoch lohnt es sich, die wenigen Brosamen, die von der Windkraftprofiteure überquellender Tische abfallen, näher zu beleuchten..

Es stimmt ganz und gar nicht, daß CDU/FDP sich haben von Habeck über den Tisch ziehen lassen. Das war doch keineswegs erforderlich bei etwa gleicher Zielsetzung, nämlich möglichst viele WKA, koste es was es wolle, zur Befriedigung ideologischen Irrglaubens einerseits und grenzenloser Geldgier der vielen Profiteure zum Nachteil von Mensch, Natur und einstmals wunderschöner Landschaft zu installieren, je gewaltiger in den Ausmaßen, desto geeigneter als Gelddruckmaschinen.

Zur Erinnerung:

Haben doch beide Parteien, CDU und FDP seit Beginn des Windkraftverderbnis um 1990 diese frevelhafte, zerstörerische Entwicklung vollinhaltlich mitgetragen und zwar im Gegensatz zu den ideologisch verwirrten Grünen weit überwiegend ökonomisch motiviert.

Das darf man in der Öffentlichkeit natürlich nicht so deutlich werden lassen. Deshalb war für Günther und Kubicki seit der Wahl Jamaika die bevorzugte Option. So steht Habeck im Focus der Öffentlichkeit als der, wie gewohnt, Verhinderer von Entlastungen für Mensch, Natur und Landschaft als ideales Feigenblatt für die wahren Intensionen von CDU und FDP? Es war P.H. Carstensen, Initiator des Strom-Einspeisegesetzes von 1991, des Vorläufergesetzes des EEG  selbst Mitbetreiber von WKA schon in den neunziger Jahren, und seine FDP Koalition, auf die da 10GW/300% Ziel zurückgeht, ebenso wie die 400/800m Distanzen.

Es ist doch unredlich, wenn Günther heute relativierend behauptet haben soll, es habe sich um ein persönliches Versprechen im Sinne einer Absichtserklärung gehandelt. Er als Bandleader steht in voller Verantwortung für das Tun und Lassen seiner Partei in SH. Beide, CDU (besonders Günther persönlich) und FDP haben in weiten Teilen des Lands ihre Glaubwürdigkeit gründlich verspielt und hätten ohne Verschleierung ihrer wahren Absichten grob geschätzte 4-6 % weniger Wählerstimmen erhalten.
CDU und FDP, den politischen Willen vorausgesetzt, hätten locker z. B. die generelle 1200 m-Distanz durchsetzen können mit der Neuwahl als Alternative. Denn die Wahlwiederholung mußten die Grünen bei den derzeitigen Umfragewerten in der BRD fürchten wie der Teufel das Weihwasser. (Anm. FDP als Wirtschaftsinteressenvertreter und CDU mit vielen Profiteuren in den eigenen Reihen dürften kaum Interessen an Schutzabständen haben, mit Ausnahme zu den eigenen Latifundien. SELBSTREDEND!)

Aber kommen wir zu den wenigen, mageren Brosamen:

  1. Die vage in Aussicht gestellten regionalplanerischen 500/1000 m Schutzabstand zur Wohnbebauung, abhängig, man lese und staune, von einer juristischen Überprüfung, ob für Altanlagen, die eigentlich nach 20 Jahren zur Erlösung der Anwohner (!) abgebaut werden sollten, auf nicht mehr genehmigungsfähigen Standorte wie z.B. an der Küste (Wattenmeer, noch uralte 300/500 m Abstände) oder auf ehemaligen Eignungsgebieten außerhalb von Potentialflächen, ein Repowering ermöglicht werden könnte, dürfte sich als reine Augenwischerei herausstellen. Diese fadenscheinige hohe juristische Hürde, von der es angeblich abhängig ist, ob durch die dadurch ermöglichte Mehrausbeute an Strom Fläche frei wird für 500/1000m auf den Vorrangflächen.Dabei sind sich Fachleute ziemlich einig, daß die ominösen 2% (realiter schätzungsweise > 1,8 ) Landesfläche nicht erforderlich sind, also Raum für den 500/1000 m-‚Gnadenerweis‘ vorhanden wäre.Aber es gibt noch eine weitere, interessante Attitüde. Verwaltungsjuristen vertreten die Auffassung, daß die tatsächlich für WKA-Planuung zur Verfügung stehende Landesfläche abzüglich der Harten Tabuzonen* zu sehen sei. Dem folgend wäre der erforderliche Landesflächenanteil bei gleichbleibender energiepolitischer Zielsetzung ungleich höher als 2%.

    * HT= z.B. der gesamte öffentlich und privat genutzte Raum. Auch die Villen und sonstige flächengebundenen Luxuspertinenzen der Windenergieprofiteure auf Kosten von Mensch, Natur und Landschaft .

    In den weiteren Zusammenhang gehört auch der „Substantielle Raum (SR)“ . Diese bislang nicht einheitlich definierte Begriffsschöpfung eines Bundesverwaltungsrichters unterliegt in der Auslegung dem jeweiligen VG/OVG und nimmt in der Windkraftplanung bekanntlich eine zentrale Rolle ein. Der SR umfasst nicht, wie irrtümlich z.T. angenommen, das gesamte Gemeindeareal, sondern beschränkt sich auf die Potentialflächen. Das ist sehr wichtig.

    Ebenso die (Abstands-)kriterien mit Abwägungscharakter (AK) z. B. Artenschutz, wertgebende Arten wie der Seeadler u.a. müssen sich zwangsläufig der Relation von zur Verfügung stehendem Raum zur Energiepolitischen Zielsetzung stellen. (Christian Otzen: Die Kriterien werden solange frisiert, bis die 2% erreicht sind.)

    Eben da liegt das Problem. Gibt man hier nach, muß man auf der anderen Seite kürzen. Die Lösung kann nur in einer, politisch nicht gewollten, Zielkorrektur liegen.

  2. 3H/5H: Neues Kriterium.
    Ersteres ist ein alter Hut. Aber fünfmal die Gesamthöhe, als fester Bestandteil des Genehmigungsverfahrens nach BimSchG, unabhängig von jeder Planung, stellt bei den heutigen und zukünftigen Bauhöhen schon eine bemerkenswerte Entlastung dar, z.B. in der Flächenreduzierung, gelegentlich sogar durch Eliminierung kleinerer ganzer Vorrangflächen.Die deutlich gewordene Befürchtung, bei z. B. 150 m Gesamthöhe (bis Flügelspitze) könnte sich der Abstand auf 750 m reduzieren, ist solange nicht berechtigt, solange der Abstandserlass von 2011, 400/800 m, in Kraft ist. Das deckt sich auch mit Aussagen von Habeck im SH-Magazin.
  3. Als Entsatz im Sinne von Befreiung, Entschärfung prekärer Situationen für manche Region kann die stärkere Berücksichtigung der Umzingelung als Kriterium, besonders bei der Ausweisung von ortsnahen Vorrangflächen angesehen werden. Optimal wäre es, sich des Gutachtens der Uni Rostock am Beispiel MV zu bedienen. Hatte Staatssekretär Losse-Müller (nicht mehr im Landesdienst, wie auch Staatssekretärin Nestle – es gibt auch gute Nachrichten) seinerzeit brüsk abgelehnt.
  4. Ob die Flexibilisierung beim Repowering sich positiv in unserem Sinne auswirken wird, ist bei den zukünftigen Bauhöhen mehr als fraglich.
  5. Zitat Koalitionsvertrag (KV): Emissionen„Wir werden vor der Verabschiedung der neuen Windflächen die Ergebnisse der Infraschall-Messungen des Landes bewerten und ein neues Schallprognoseverfahren in Kraft setzen.
    Wir werden uns dafür einsetzen, dass bei Neuanlagen eine bedarfsgerechte Befeuerung gewährleistet ist und die Umrüstung von Bestandsanlagen weiter fördern.
    Bis 2022 soll die nächtliche Befeuerung vollständig auf bedarfsgerechte Befeuerung umgestellt sein.“

    Grundsätzlich zu begrüßen. Ergebnis abwarten.

     

  6. Die „Mit“wirkung von Bürgern und Gemeinden beschränkt sich ausschließlich auf die Ausübung von Rechten aus BauGB und Gemeindeverfassung. Bauleitplanung im BimSchG Verfahren z.B. Schlußbemerkungen.
    1. Im Widerspruch zu den Formulierungen im KV gibt es offenbar eine deutliche Diskrepanz zwischen 10 GW Zielen SH bis 2025 und Netzausbaumöglichkeiten etwa 7-8 GW bis 2030.
      Warum? Alles was steht und Strom erzeugen kann, muß von uns viel zu braven Bürgern bezahlt werden- egal ob er gebraucht wird?Der lange Arm des BWE und die weit offene Hand der Politk (er).
    2. Warum nur müssen wir vergleichsweise wenigen Menschlein in SH mit Schäden an Mensch, Natur und Landschaft dafür herhalten, daß Hamburg von SH mit Strom versorgt wird?

[box title=““ border_width=“2″ border_color=“#007c00″ border_style=“solid“ icon=“exclamation“ icon_style=“border“ icon_shape=“circle“ align=“left“ text_color=“#000000″]Hier noch die Schande des Jahres…..

Tötungs- und Verletzungsverbot nach § 44 Absatz 1 Nummer 1 liegt nicht vor, wenn (…) das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung unvermeidbar ist“

……und fast alle gehen zur Tagesordnung über….[/box]

Hans Ulrich Schroeder
Bundesverband Landschaftsschutz e.V. (BLS)
Regionalverband S-H von 1997

Juni 2017