Klage der 7 Familien aus dem irischen Cork gegen ENERCON beigelegt
Die sieben Familien aus Cork, die Klage gegen den Windkraftbetreiber ENERCON beim Obersten Gerrichtshof eingereicht hatten, weil die riesigen Windkraftwerke ihre Gesundheit beeinträchtigten, haben die Klage nach einer Vereinbarung zum Schadenersatz niedergelegt.
Dem Obersten Gerichtshof wurde heute morgen mitgeteilt, dass der Fall der sieben Familien aus Banteer niedergelegt wurde.
Es handelte sich um einen Präzedenzfall, der vom OG zugelassen worden war und in dem das OG Schadenersatz zur Haftung zu beurteilen hatte.
Die Klagen gegen Enercon Windfarm Services Ireland Ltd und Carrigcannon Wind Farm Ltd waren durch Familie Shivnen und andere eingereicht worden.
Diese sieben Familien aus Banteer klagten, weil sie nach der Inbetriebnahme der WEA insbesondere durch Schallbelastung stark betroffen waren. (Anm. der Red.: Alle haben Ihre Häuser aufgrund der anhaltenden Krankheitssymptome aufgrund der Dauerbeschallung von ENERCON-WEA verlassen.)
Vor Gericht teilte der beratende Anwalt Roland Budd dem Richter Tony O’Connor heute mit, dass eine Einigung über eine Vergleichsvereinbarung stattgefunden habe und die sieben Fälle beigelegt wurden.
Einzelheiten zur Höhe der Schadenersatzzahlungen wurden vom Gericht nicht öffentlich gemacht.
Im nächsten Monat wird das Gericht zu diesem Fall eine Kurzmitteilung im Zusammenhang mit bestimmten Kosten herausgeben .
Die Banteer-Klage war die erste dieser Art im Land.
Nach Informationen unserer Mitstreiter aus CA und USA – mit Dank!
Weitere Infos folgen, sobald wir Näheres aus Irland hören.
Hier zur Erinnerung unsere vorherigen Berichterstattungen zum Fall der 7 Familien:
- http://www.windwahn.de/index.php/news/gerichte/anordnung-des-gerichts-zum-fall-der-7-familien-enercon-cork-ireland.html
- http://www.windwahn.de/index.php/news/gerichte/bewohner-der-laendlichen-raeume-entrechtet-enteignet-und-der-gesundheit-beraubt.html
- http://www.windwahn.de/index.php/krankheit-56/allgemein/immer-mehr-fallbeispiele-fuer-schallerkrankung.html
- http://www.windwahn.de/index.php/news/gerichte/irland-enercon-muss-schadenersatz-fuer-schallbelastung-und-verlassene-haeuser-zahlen.html
Wieder endete ein Gerichtsverfahren gegen die Auswirkungen von Infra- und Körperschall auf die Anwohner von WEA mit einem Vergleich.
Es ist immer noch billiger für die Verursacher der Gesundheitsschäden, wie hier ENERCON u.a., sich mit Schadenersatzzahlungen freizukaufen, als einzugestehen, dass Ihre Windkraftwerke krank machen.
Allein an dieser Tatsache kann man sich ausrechnen, wieviele Milliarden-Gewinne die Branche, vom Hersteller über Planer und Projektierer, Gutachter, Landverpächter, bis zu Dienstleistern und Zulieferern generiert.
Trotz aller Alibi-Modifikationen des EEG und Schadenersatz an Geschädigte in Millionenhöhe leben sie wie die Made im Käse, dank der seit 1991 begonnenen und 2001 verstärkten Förderung mittels Stromeinspeisegesetz und EEG durch das stromverbrauchende und steuerzahlende Volk.
Dass Unterstützung von Politik und Behörden kommt, davon sollte keiner träumen in einem Land, in dem eine Industrienorm zum Schall technischer Anlagen, wie z.B.die DIN 45680 bereits seit Jahren „überarbeitet“ wird, stets gebremst durch den Eingriff von Lobbyisten, während eine Schutzverordnung zum Wohle der Bevölkerung zum Gesundheitsschutz vor elektromagnetischen Strahlen in drei Monaten verabschiedet wird…
In Irland haben Mitbetroffene bereits vor Wochen eine Klagewelle angekündigt.
Nach den ersten erfolgreichen Klagen in Deutschland kann man auch hier nur jedem dazu raten, es den Iren gleich zu tun.
Die Gesundheit ist zwar längst flöten, aber wenigstens können Sie dank Schadenersatz, den jeder, der aufgrund des Kohleabbaus sein Haus aufgeben muss, selbstverständlich ohne zu klagen erhält, dann Ihr Haus verlassen und irgendwo schallemissionsfrei neu anfangen. Etliche Symptome sind noch reparabel, wie wir ja alle wissen, solange sie noch nicht schwere Erkrankungen nach sich gezogen haben...
JR
Einige bereits ausgeurteilte Klagen durch Entzug der Genehmigung bzw. Fälle, die mit einem Vergleich mittels Schadenersatzzahlungen niedergelegt wurden:
- https://www.windwahn.com/2017/05/19/ovg-muenster-hebt-genehmigungen-fuer-5-wea-auf/
- http://windwahn.de/index.php/news/gerichte/ausgezahlt-statt-ausgeurteilt.html
- http://windwahn.de/index.php/news/gerichte/wichtige-neuigkeiten-zur-verfassungsbeschwerde-ii.html
- http://www.windwahn.de/index.php/krankheit-56/the-davis-story/cheap-tricks.html
- http://windwahn.de/index.php/krankheit-56/allgemein/gesundheitsschaeden-durch-wts-und-vad-weltweit.html
- http://windwahn.de/index.php/krankheit-56/infraschall/langzeituntersuchung-in-portugal-ueber-infraschallauswirkungen-von-wea.html
Der kritische Moderator Alan Watts, AUS, in seiner bekannten Radiosendung auf die Frage, wieviele Klagen mit Schadenersatzzahlungen geendet hätten:
„Die Zahl der Fälle ist unbekannt.“
Dies wiederum liegt insbesondere in Übersee (USA, CA, AUS) daran, dass dort, im Gegensatz zu Deutschland, offiziell sog. Verschwiegenheitsklauseln (gag clauses) unterschrieben werden, weil diese dort nicht sittenwidrig sind.
http://windwahn.de/index.php/krankheit-56/wind-turbine-syndrome/interview-with-dr-alan-watts.html