BRAVO NRW! – Der Koalitionsvertrag steht
Eingehaltene Wahlversprechen bei denen künftig die Gesundheit einiger Bürger mehr berücksichtigt und die Wälder nebst immerhin 80% der Flächen, die zuvor der Landschafts- und Naturzerstörung durch WEA versprochen waren, geschützt werden, können sich bei der nächsten Wahl im September nur positiv auswirken!
Wir hoffen, dass es keine versteckten Hintertürchen z.B. in Bezug auf Abstände zu sogenannten undefinierten Außenbereichen gibt.
Liebe Mitstreiter in NRW, Dank an alle, die uns informiert haben.
Wir freuen uns mit Euch und gratulieren Euch zu Euren erfolgreichen Aufklärungskampagnen!
Wir bleiben dran!
WELT.de
Vier Wochen nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen haben sich die Spitzen von CDU und FDP auf die Bildung einer schwarz-gelben Regierung geeinigt.
Das sagten die Landesvorsitzenden Armin Laschet (CDU) und Christian Lindner (FDP) am Dienstagabend der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.
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Windkraft:
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Alles lesen und mitfreuen!
https://www.welt.de/politik/deutschland/article165515830/Koalitionsvertrag-fuer-NRW-steht.html
Ein Koalitions-Bravo für NRW kann ich persönlich mit einem Bravo für S-H ergänzen, dies aber nicht in Sachen „Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern“, denn dazu sind mir bislang nur undefinierte Jubel-Erfolge bekannt geworden, was politisch wohl gang und gäbe ist. Die TA-Lärm ist nur für Gebiete des § 34 BauGB ausgelegt, nicht aber für Außengebiete gem. § 35 BauGB, auf dem das Privileg zum Errichten von Windkraftanlagen beruht. Wohnhäusern im Außengebiet steht
aber das gleiche Schutzbedürfnis (Privileg) zu, wie solchen im Innengebiet, d.h. es
darf keine nachteiligen Mindestabstände für Wohnungen in Außengebieten geben.
Die Mindestabstände – mindestens das 7-fache der WKA-Höhe – müssen bundesweit einheitlich geregelt werden, d.h. egal ob für Wohnhäuser im Außengebiet von Ahrensbök (S-H) oder für solche im Innengebiet von Iserlohn (NRW). Nun bald 30.000 Windkraftanlagen in der BRD sind keine Gartenzäune, für die jedes Bundes-land individuell Abstände und Höhen zur Nachbarschaft regeln kann. So werden auch die profitablen EEG-Umlagen (incl. für „Wegwerfstrom“) nicht nach Gutdünken der Landesfürsten föderal unterschiedlich für die „Windmüller“ geregelt. Gleicher Rechtsanspruch gilt auch für alle Eigentümer von Wohnhäusern bzgl. der Abstände von Windkraftanlagen (ff: VG Freiburg AZ 4 K 4916/16 vom 13.3.2017 RN 50).
Es gibt politisch und juristisch viel zu tun. Packen wir`s an !!!
…sagt mit besten Grüßen aus HH-Neuengamme
Norbert Meyer-Ramien
Natürlich hört sich die Vereinbarung erst einmal gut an. Ich bleibe bei der Abstandsregelung auch skeptisch und hoffe sehr, dass die Regelungen ab sofort gelten. Nicht dass, wie in anderen Ländern, die zuständigen Behörden alles noch schnell durchwinken. Dezember 2016 wird bei vielen Unvergessen bleiben. Die Grösste Überraschung war bei Dezember 2016, dass die Beamten wohl Überstunden gemacht haben und einige Nachtschichten eingelegt haben.