Schallerkrankungen – Schleichendes Ende einer menschenverachtenden Politik?

Soweit sind wir noch lange nicht

Bisher sind es nur vereinzelte Politiker, zumeist aus der CDU, die sich an ihren Eid erinnern, zum Wohle des Volkes zu agieren und nicht zum Wohl des Reichtums von Lobbyisten odere einer Ideologie.
So der CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer aus dem hessischen Lahn-Dill-Kreis (s.u.), der Abgeordnete Florian Slopianka und der CDU-Ortsverband Büchen aus dem Lauenburgischen in SH oder die thüringische CDU-Landtagsfraktion mit Mike Mohring, denen der Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes durchaus vertraut ist.

Entwicklungen nach den Wahlen wie üblich unter Einflussnahme der WK-Lobby

Richtig spannend wird es, wenn sich die Koalitionsverhandlungen in NRW und SH um das Thema Windkraftausbau/Energiewende drehen werden und die Verhandlungsführer, die auch mit Unterstützung sehr vieler „Neuwähler“ aus dem Kreis der Windkraftgegner in diese Position gelangten, nun Farbe bekennen und Flagge zeigen müssen.

In SH macht die einflussreiche Windkraftlobby, die im Norden seit Jahrzehnten gewohnt ist, Politiker zu lenken und zu leiten, bereits Dampf und schreit lautstark Alarm mit dem üblichen Totschlagargument zur „scheiternden Energiewende“.:

Jamaika“ darf Windenergie-Ausbau nicht ausbremsen (WELT.de)
Sollte sich die CDU mit ihrer Forderung, größere Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Einzelhäusern und Siedlungen festzulegen, durchsetzen, wäre dies «eine Katastrophe» für den Windkraftausbau. Die Grünen sollten nicht nachgeben und lieber die Koalitionsverhandlungen platzen lassen.

Schleswig-Holstein als Taktgeber der Energiewende positionieren (Pressemitteilung des BWE)
„Bundesverband WindEnergie, IG Metall Küste und DGB Bezirk Nord haben heute an die die nächste Landesregierung tragenden Parteien appelliert:
[…]
„Vor allem aber brauchen wir zügige Ausnahmegenehmigungen für die in der ersten Ausschreibungsrunde bezuschlagten 17 Projekte im Umfang von 120 Megawatt.“

Mit der üblichen Dreistigkeit der verwöhntesten Branche des Landes fordert die Windkraftlobby „zügige Ausnahmegenehmigungen“ für ihre Projekte in SH. Natürlich unter Mißachtung der Regeln (z.B. SUP), wie bei den Hunderten Ausnahmegenehmigungen Ende 2016.
Dafür machten willfährige Beamte und Angestellte der Genehmigungsbehörden der Landesämter sogar zwischen Weihnachten und Neujahr gerne Überstunden, um die geforderten Ausnahmen abzuhaken.

Hier werden jetzt die Weichen gestellt zur Bundestagswahl für das Wahlverhalten von Millionen Anwohner der ländlichen Räume in der Republik, die allesamt der Dauerbeschallung durch WEA ausgesetzt sind oder künftig sein werden.

Lassen Sie uns genau hinsehen, in welche Richtung die Weichen gestellt werden.

Hoffen wir, dass viele Politiker die Brisanz der Schallerkrankung durch Infraschall emittiert durch WEA und anderen technischen Anlagen erkennen und die Anregungen von Herrn Irmer aufgreifen, die Mißachtung der Gesundheit der Bevölkerung zugunsten einer Wirtschaftsbranche in die Öffentlichkeit zu tragen. Und umgehende Abhilfe fordern!
JR

Wetzlar Kurier

Landtagsabgeordneter der CDU in Hessen fordert Moratorium für wohnortnahe WKA

Irmer fordert Moratorium für wohnortnahe Windkraftanlagen

Infraschallberechnungen völlig veraltet

(red). Das Thema Infraschall, also die negativen Auswirkungen von Schallemissionen durch Windkraftanlagen auf den Menschen, ist nach Auffassung des heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Hans-Jürgen Irmer entschieden zu wenig berücksichtigt worden. Die bisher vorliegenden Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass die Auswirkungen auf körperliche und seelische Unversehrtheit viel größer sind als bisher angenommen.
Nachdem es in Dänemark nach dem Neubau von Windkraftanlagen auf dem Land bei Tieren zu deutlichen Verhaltensänderungen gekommen ist, Menschen sich über Infraschall beschwerten, hat die dänische Regierung eine große Untersuchung in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse noch nicht vorliegen, was die Auswirkung von Infraschall auf Mensch und Tier angeht.
Möglicherweise werden die Ergebnisse Ende dieses oder im Laufe des nächsten Jahres veröffentlicht, sofern man mit der Untersuchung abgeschlossen hat.
Die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) habe auf eine parlamentarische Anfrage von ihm, so Irmer, bezüglich Infraschall mitgeteilt, dass nach Einschätzung des Umweltbundesamtes die derzeit vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Infraschall einer Nutzung der Windenergie nicht entgegenstehen würden. Für ihn sei eine Einschätzung aber keine wissenschaftlich nachprüfbare Erkenntnis, sondern dürfte eher unter dem Aspekt einer interessensgeleiteten Darstellung stehen. Es sei im Übrigen auch für ihn ein Widerspruch. Auf der einen Seite habe man in Deutschland über das sogenannte Fracking diskutiert, die Förderung von Erdöl aus Schiefer, und Fracking-Methoden mit der Begründung abgelehnt, dass es theoretisch möglich sei, dass das Grundwasser durch diese Abbaumaßnahme gefährdet werden könnte. Allein diese theoretische Möglichkeit habe in Deutschland dazu geführt, dass es kein Fracking gebe.
Im Bereich der Windkraft sei man da „weiter“. Man wisse, dass es Infraschall gebe, wisse aber noch vergleichsweise wenig über die negativen Belastungen auf den Menschen.
Von daher würde es erst recht Sinn machen, hier abzuwarten, bis von allen Seiten anerkannte wissenschaftliche Ergebnisse vorliegen. Es gehe schließlich um die Gesundheit des
Menschen und dies sei nun einmal das höchste Gut.

„Uraltberechnungen“

Auf die parlamentarische Frage, aus welchem Jahr die Berechnungen stammen und auf welche Windenergieanlagen/Typen und in welcher Höhe diese ausgelegt seien, teilte die Ministerin mit, dass die bei der Messung und Berechnung verwendeten Regelungswerke im Bereich der Technischen Anleitung (TA) Lärm aus 1998 stammten, die Überprüfung nach DIN 45680 aus 1997. Hier gebe es einen Entwurf (!) von 2013, aber nicht verabschiedet. Die Bewertung nach ISO 7196 stamme aus dem Jahr 1995 und die Überprüfung nach DIN E ISO 9613/2 aus 1999. Letztere gehe im Übrigen, so die Ministerin, von Schallquellen mit einer maximalen Höhe von 30 Metern aus.
Da die derzeit errichteten Windenergieanlagen Nabenhöhen von bis zu 130 Meter erreichen, würden die Hinweise zum Schallemissionsschutz aktuell überarbeitet.
Mit einer Veröffentlichung, so die Ministerin, sei im 2. Halbjahr 2017 zu rechnen. „Aus meiner Sicht ist es unverantwortlich, Genehmigungen zu erteilen“, so Irmer, „wenn man nicht weiß, was aus den Infraschallquellen herauskommt“.

Mit Dank an Herrn Irmer (MdL Hessen) und den Wetzlar Kurier
Den Artikel im Original: http://wetzlar-kurier.de/ausgaben/wk_2017-6.pdf (Seite 9)

Mit Dank an Tilo für die Info!